Petition gegen Abmahnmissbrauch - IHK Wiesbaden ruft Online-Händler zur Beteiligung auf. - handwerkernachrichten.com: Unvollständige Angaben im Impressum, ein falscher Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein fehlender Grundpreis – Online-Händler kann das teuer zu stehen kommen. Denn Rechtsanwälte und Vereine haben längst ein lukratives Geschäftsmodell entdeckt: Sie suchen auf Webseiten von Händlern und anderen Unternehmen nach Formfehlern und mahnen diese dann ab. Für den ersten Verstoß werden oft bis zu 1.000 Euro in Rechnung gestellt, zudem wird eine Unterlassungserklärung gefordert. Fast täglich wenden sich derzeit Händler an die IHK Wiesbaden, weil sie Abmahnungen im Briefkasten finden. „Wirtschaftsverbände sprechen inzwischen von einer regelrechten Abmahnindustrie“, sagt Christina Schröder, Leiterin Wettbewerbsrecht bei der IHK Wiesbaden.
Ein Bündnis aus Handel, Mittelstand und Internetwirtschaft unterstützt nun eine Petition im Deutschen Bundestag. Auch die IHK Wiesbaden fordert Unternehmen auf, sich noch bis 24. April zu beteiligen: www.ihk-wiesbaden.de/abmahnungen.
IHK Wiesbaden ruft Online-Händler zur Beteiligung auf – Bis 24. April unterzeichnen
Die Verbände fordern, finanzielle Anreize einer Abmahnung zu verringern und schnellstmöglich genauer zu definieren, wann e
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