Montag, 31. August 2020

Handwerk fordert Abschlag bei Grundsteuer für Gewerbegrundstücke


Die baden-württembergische Landesregierung hat vor, die Grundsteuer künftig nach dem Bodenwertmodell zu erheben. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hingegen hat sich im heute endenden Verbändeanhörungsverfahren für das Flächenmodell ausgesprochen. Der Grund: Die vom Handwerk favorisierte Variante schließt automatische Steuererhöhungen anhand von Schwankungen der Bodenrichtwerte aus. „Dass das Land bei der Grundsteuer einen unbürokratischeren Weg gehen will und nicht das teure und aufwändige Bundesmodell übernimmt, finden wir sehr gut“, lobt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Wichtig sei ihm auch, dass keine strukturelle Erhöhung des Steueraufkommens vorgesehen sei. „Ob dies am Ende aber auch gelebt wird, ist Sache der Kommunen – Stichwort Hebesätze. Wir werden ein waches Auge haben und die Aufkommensneutralität gegebenenfalls lautstark einfordern“, so Reichhold.
Allerdings sei das vom Land bevorzugte Bodenwertmodell nicht der Favorit des Handwerks: „Da für unsere Betriebe Planungssicherheit ein wichtiger Faktor ist, plädieren wir für das genauso einfache Flächenmodell. Es hängt nicht von schwankenden Bodenrichtwerten ab und schließt automatische Steuererhöhungen aus. In einem Gebiet im Stuttgarter Umland ist der fragliche Wert bei der letzten Neubewertung beispielsweise um 38 Prozent gestiegen“, erläutert Reichhold. Der Vorteil des Flächenmodells liege darin, dass eine Steuererhöhung einen Beschluss durch den Gesetzgeber oder Gemeinderat voraussetze.
Sollte das Land dennoch nicht vom Bodenwertmodell abrücken, sei der 30-prozentige Abschlag auf Ebene der Steuermesszahl für Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen, aus Sicht des Handwerks ungerecht. „So verständlich der Ansatz, Wohnen zu begünstigen, auch sein mag: Es geht nicht an, dass alle übrigen Grundstücke bei gleichem Bodenrichtwert stärker belastet werden. Unsere Betriebe entrichten bereits Gewerbesteuer – und die dient ebenfalls dazu, kommunale Infrastrukturen zu finanzieren“, argumentiert Reichhold.
Das Handwerk fordert daher neben dem Abschlag für Wohngebäude einen gleich hohen Abschlag für Gewerbeflächen, gegebenenfalls begrenzt auf Betriebsgrundstücke für kleine und mittlere Unternehmen. Zumal es im Land nicht nur einen Mangel an Wohnraum, sondern auch an kleinen Gewerbeflächen gebe. Ein weiteres Anliegen der Branche ist es, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig vonstattengeht, damit den Handwerksbetrieben im Land genügend Zeit bleibt, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.
Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart

Freitag, 28. August 2020

Handwerk hält Sorgfalt im Umgang mit Kurzarbeit für erforderlich


Handwerk zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes - Die von den Koalitionsparteien im Bund beschlossene Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate wird durch das Handwerk begrüßt, erläutert der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle, Dirk Neumann. „Kurzarbeit ist ein gutes Mittel, um bei kurzfristig eintretenden Notsituationen Personalabbau zu verhindern. Gerade kleine Unternehmen können so ihre Fachkräfte halten.“  Zugleich mahnt der Hauptgeschäftsführer einen sorgfältigen Umgang mit Notsituationen an. „Fachkräfte sollten nicht absichtlich über ein Jahr unproduktiv sein, um so mögliche betriebswirtschaftliche Probleme zu lösen. Notsituationen sind keine Kompensationsinstrumente.“

Ziel von Kurzarbeit dürfe es zudem nicht sein, die Arbeitslosenstatistik schönen. Denn die Kosten für diese Verlängerung würden von den Steuerzahlern getragen – also wesentlich auch von den Betrieben, die jetzt mühsam den Weg aus der Krise beschreiten.

Handwerkskammer Halle (Saale)
Gräfestraße 24
06110 Halle

Donnerstag, 27. August 2020

Energie-Effizienz-Zentrum für Gebäude (EEZ) der Handwerkskammer Dresden jetzt Teil des bundesweiten KOMZET-Netzwerks.


Kompetenzzentrum nach den Förderrichtlinien der Bundesregierung anerkannt - Energie-Effizienz-Zentrum für Gebäude (EEZ) der Handwerks-kammer Dresden wird Teil des bundesweiten KOMZET-Netzwerks. - Mit der feierlichen Übergabe des KOMZET-Signets führt das Energie-Effizienz-Zentrum für Gebäude (EEZ) der Handwerkskammer Dresden jetzt offiziell den Titel als Kompetenzzentrum nach den Förderrichtlinien der Bundesregierung. Nach der erfolgreichen Evaluation des Kompetenzzentrums überreichte Andreas Kepper, Regionaldirektor im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, heute die offizielle Verifizierungsurkunde an Andreas Brzezinski, Hautgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden. Damit wirkt das EEZ fortan als Teil des bundesweiten KOMZET-Netzwerks.
"Die Verifizierung des Kompetenzzentrums durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestätigt dessen Expertise in der Kompetenzvermittlung von energiebewusstem und umweltverträglichem Bauen im Handwerk", erläutert Andreas Brzezinski, Hautgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden. Weiter betont er die gesellschaftliche Relevanz des Kompetenzzentrums: "Mit dem EEZ leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende, da hier über 80 Weiterbildungskurse für Handwerker und Gebäudeenergieberater an-geboten werden. Die ausgebildeten Fachkräfte sind für Immobilieneigentümer die idealen Ansprechpartner, wenn es um eine energetische Sanierung geht." Als Informations- und Wissensplattform bietet das EEZ mit Partnern aus Forschung, Wirtschaft und Handwerk auch Überblicksveranstaltungen, Innovationshilfen und Umweltberatungen an.
Das EEZ ist seit Juli 2020 das Herzstück des Neubaus von njumii - das Bildungszentrum des Handwerks in Dresden. Die neu eingerichtete Fachwerkstatt gilt mit 126 Schulungsständen und Ausstattungsobjekten als hochmodernes Demonstrationszentrum für Energieeffizienz. Seit Initiierung des Kompetenzzentrums im Jahr 2012 fanden bereits 298 erfolgreiche Kursdurchführungen statt.

Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden

Mittwoch, 26. August 2020

Coronahilfen sind gut, aber das Handwerk fordert, weg mit den Bürokratiemonstern!


Coronahilfen werden richtigerweise bis Jahresende verlängert - Zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):  „Es ist sachgerecht und angemessen, dass sich die Koalition darauf verständigt hat, die Überbrückungshilfen bis zum Jahresende zu verlängern. Das ermöglicht eine dem Krisenverlauf angepasste Unterstützung auch der Branchen, die bislang noch vorhandene Auftragsbestände abarbeiten konnten, bei denen aber wegen ausbleibender neuer Aufträge erst in den kommenden Monaten die Corona-Folgen deutlich spürbar werden könnten. Dies macht dann allerdings auch eine Anpassung der Referenzmonate für die Ermittlung eines Umsatzeinbruchs erforderlich. Das Handwerk sieht noch weiteren Handlungsbedarf bei den finanziellen Stabilisierungsinstrumenten: Zum einen ist es erforderlich, dass der KfW-Schnellkredit auch für kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zugänglich gemacht wird. Zum anderen benötigt gerade auch der Mittelstand Instrumente, die seine Eigenkapitalbasis stärken. Hier können und sollten die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften eine wichtige Rolle spielen.

Das Handwerk begrüßt im Grundsatz die jetzt vorgenommene abgestufte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Richtigerweise wurden die bisherigen Regelungen nicht einfach nur verlängert. Mit der nun vereinbarten Abstufung wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass die Lage der Betriebe mit weiter fortschreitender Erholung differenzierter wird. In der Corona-Krise hat sich einmal mehr gezeigt, dass Kurzarbeitergeld in einer vorübergehenden Wirtschaftskrise das wirksamste Mittel ist, um Beschäftigung über die Krisenphase hinweg zu sichern. Davon hat auch das Handwerk profitiert, wobei die meisten Handwerksbetriebe Kurzarbeitergeld nur für kurze Zeiträume in Anspruch nehmen.

Die nun gefundene Einigung gibt den Unternehmen Planungssicherheit und legt gleichzeitig einen Fahrplan zum Ausstieg aus den Corona-bedingten Sonderregelungen fest. Es ist in diesem Sinne sinnvoll, die für die Beitragszahler besonders teure Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit ab Juli 2021 um 50 Prozent zu senken. Die Verknüpfung einer verlängerten vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31.12.2021 mit Weiterbildungsmaßnahmen dürfte dagegen an den Bedarfen der kleinen Betriebe des Handwerks weitgehend vorbeigehen und eher zu Mitnahmeeffekten führen.

Dauerhaft stabile Beiträge zu den Sozialversicherungen, wie von der Bundesregierung zugesagt, sind für die Wettbewerbsfähigkeit und Liquiditätssicherung der kleinen lohnintensiven Unternehmen des Handwerks besonders wichtig. Aus diesem Grund erwartet das Handwerk, dass alle Corona-bedingten Mehrausgaben der Sozialversicherungen aus Steuermitteln finanziert werden. Insbesondere sind die Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit vollständig durch einen Bundeszuschuss zu finanzieren. Eine nur partielle Übernahme der Corona-Folgekosten würde dagegen wie ein Damoklesschwert die autonome arbeitsmarktpolitische Gestaltungsfreiheit der Bundesagentur über Jahre einschränken.

Mit Blick auf die nach wie vor nicht absehbare Entwicklung der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen ist es durchaus konsequent, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert wird. Denn die ausbleibenden Investitionen und Aufträge des ersten Halbjahrs machen sich bei vielen Betrieben erst im Laufe des zweiten Halbjahrs in den Auftragsbüchern bemerkbar.

Die beschlossene Einsetzung einer hochrangigen Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau bietet die Chance, Differenzen im Ressortkreis zu überwinden, darf allerdings nicht zu einer unnötigen Verzögerung führen. Es ist unerlässlich, weitere bürokratische Entlastungen für die Wirtschaft auf den Weg zu bringen. Es ist höchste Zeit, dieses letztlich kostenlose Konjunkturstärkungsinstrument einzusetzen. Das beschlossene Bürokratieentlastungsgesetz IV. muss noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.“


Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

Dienstag, 25. August 2020

Handwerk warnt, Grundsteuerlast nicht auf Gewerbe verschieben!


25.08.2020 - Der Präsident der Handwerkskammer, Hjalmar Stemmann, nimmt Stellung zum Senats-Plan für ein eigenes Grundsteuerreform-Modell. - Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg: „Das Handwerk begrüßt, dass der Senat eine eigene Grundsteuerberechnung umsetzen will, die sich nicht an den Miet- und Immobilienpreisen, sondern an Fläche und Lage der Objekte bemisst. Dies wird zu einer gegenüber dem Bundesmodell ausgewogeneren Besteuerung beitragen. Dazu gehört aber auch – und in der Krise mehr denn je –, dass es nicht pauschal zu einer Verschiebung der Steuerlast in Richtung Gewerbe kommen darf.“
Das Fläche-Lage-Modell gewährleistet, dass die in den letzten Jahrzehnten eingetretene Wertsteigerung von Grund und Boden in prosperierenden Ballungsräumen wie Hamburg abgemildert in die künftigen Grundsteuerzahlungen Eingang findet. Die Handwerkskammer hat die Bemühungen des Senats unterstützt, Probeberechnungen, wie sie aus der Wohnungswirtschaft bereits vorlagen, auch für die gewerblichen Grundstücke durchzuführen. Das Ziel muss nun sein, bei insgesamt etwa gleichbleibenden Grundsteuereinnahmen auch das Verhältnis zwischen Grundsteuereinnahmen aus den Wohngrundstücken einerseits und den Gewerbegrundstücken andererseits beizubehalten und dort, wo es zur einer starken Mehrbelastung gewerblich genutzter Flächen und Immobilien kommt, eine regionale Kompensation – zum Beispiel über die Grundsteuermesszahl – zu ermöglichen.
Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12, 20355 Hamburg

Samstag, 22. August 2020

25.08.2020 - Online-Seminar ' Gezielte Förderung für Handwerksunternehmen bei der Umstellung auf E-Fahrzeuge'.


Noch bis 14.09.2020 läuft der fünfte Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Der Aufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die ihre Flotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen.

Die NOW GmbH koordiniert im Auftrag des BMVI die Förderung und informiert mit einem Online-Seminar über den Antrags- und Bewilligungsprozess. Auch die Marktsituation bei den entsprechenden Fahrzeugen wird erörtert. Die Teilnahme am Online-Seminar ist kostenfrei.

E-Fahrzeuge: Gezielte Förderung für Handwerksunternehmen bei der Umstellung auf saubere Flotten

Datum:    25.08.2020 um 14:00-15:00
Link zur Teilnahme: https://now-gmbh.webex.com

Den Förderaufruf im Wortlaut sowie weitere relevante Dokumente bzw. Links finden Sie hier:
www.now-gmbh.de
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

Freitag, 21. August 2020

Diplomträger des Handwerks werden im Landkreis Cloppenburg persönlich geehrt


Besondere Leistungen verdienen besondere Anerkennung - Die Lehrlingsfreisprechung fiel in diesem Jahr der Pandemie zum Opfer. Dennoch wurden die zwölf Diplomträger aus dem Handwerk auf besondere Weise geehrt und für Ihre herausragenden Leistungen beglückwünscht. - ( i. Bild ) Christopher Schröer (stellv. Landrat), Thorsten Claaßen (Zimmerei und Holzbau Thorsten Claaßen), Dennis Makselon (Geschäftsführer Kreishandwerkerschaft), Franz Westerkamp,  Eckhard Stein (Handwerkskammerpräsident Oldenburg) - Diese Ehrung findet normalerweise auf der traditionellen Lehrlingsfreisprechung statt – doch in diesem Jahr war alles anders. Die Glückwünsche, Danksagungen und Lobesworte wurden in diesem Jahr über die verschiedenen Medien an die Freizusprechenden gerichtet. Die stolzen Diplomträger und -trägerinnen erhielten zur Ehrung einen persönlichen Besuch in ihrem Ausbildungsbetrieb, um das feierliche Wort zu erhalten. Besucht wurden Sie nach Absprache mit den Ausbildungsbetrieben von Herrn Dennis Makselon (Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg), Herrn Johann Wimberg (Landrat Cloppenburg), Herrn Eckhardt Stein (Präsident der Handwerkskammer Oldenburg) und Herrn Kai Vensler (Geschäftsbereichsleiter Berufsausbildung bei der Handwerkskammer OIdenburg).
Landrat Johann Wimberg berief sich auf den bekannten Spruch, wonach sich Leistung lohnen solle. Daher sei es richtig, dass die erfolgreichen Absolventen und Diplomträger für ihre besonderen Leistungen geehrt und ausgezeichnet werden.  Der Landkreis Cloppenburg beteilige sich daran seit einigen Jahren gerne mit einer Ehrung der besonders erfolgreichen Auszubildenden im Handwerk, die eine Urkunde und Medaille für besondere Leistungen erhielten.  Er habe sich gefreut, einigen Absolventen diese Auszeichnung in verschiedenen Betrieben persönlich überreichen zu können.
Bei der feierlichen Übergabe im kleinsten Kreis wurden die Leistungen, Anstrengungen und weiteren Zukunftspläne der jungen Absolventen gewürdigt. Sie bekamen nicht nur das Diplom für ihre grandiosen Leistungen überreicht, sondern auch noch ein Geschenk und eine Urkunde der Handwerkskammer Oldenburg, eine gravierte Medaille des Landkreises Cloppenburg und einen Weiterbildungsgutschein der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg, um die Zukunft in die Hand zu nehmen und auf diesen tollen Leistungen aufzubauen.
„Die jetzt absolvierten Gesellenprüfungen sind unter besonderen Bedingungen durchgeführt worden, trotzdem haben auch dabei gerade die Diplomträger*innen bewiesen, auf welch hohem Standard sie sich in ihren Berufen bewegen. Es wurden wirklich herausragende Leistungen gezeigt, was aber natürlich auch von einer hohen Qualität der Ausbildungsbetriebe zeugt. Darauf können wir alle zusammen stolz sein. Momentan durchlaufen wir eine unsichere Zeit, in der es auch im Handwerk viele Betriebe sehr hart getroffen hat, das ist schlimm. Es zeigt sich aber auch, dass das Handwerk insgesamt aufgrund seiner grundsätzlichen Strukturen sehr gut in der Lage ist, die Krise zu meistern. Handwerkliche Berufe - und damit auch Ausbildung im Handwerk - haben daher weiterhin Zukunft,“ erklärt Handwerkskammerpräsident Eckhard Stein.
Die Besuche der Betriebe und dessen Diplomträger/-innen erstreckte sich über zwei Wochen, bei denen einige Betriebe vor Ort besucht werden konnten. Die restlichen Unternehmen mit ihren Gesellen und Gesellinnen waren für eine Übergabe im Haus des Handwerks am Donnerstag, dem 20. August 2020 eingeladen. An dieser feierlichen Übergabe konnten Herr Makselon, Herr Stein und der stellvertretende Landrat Cloppenburg Herr Schröer das Wort an die zu ehrenden Gäste richten.
„Die Leistungen der jungen Freizusprechenden zeigt uns, welchen Stellenwert eine fundierte Ausbildung im Handwerk heutzutage besitzt. Es macht uns stolz zu sehen, dass wir auch in diesem Jahr wieder eine hohe Anzahl an Diplomträgern auszeichnen können und Sie somit als herausragendes Beispiel Ihren Handwerksberuf vertreten“, erklärt Hauptgeschäftsführer Dr. Michael Hoffschroer.
Des Weiteren erklärt Dennis Makselon, dass er durch die Besuche der Absolventen erfahren habe, dass das Thema Weiterbildung ein großer Bestandteil der weiteren Zukunftspläne ist. Er appelliert nicht nur an die Diplomträger/-innen, sondern an alle freigesprochenen Gesellinnen und Gesellen, die bestandene Ausbildung zu nutzen und die Karrierechancen im Handwerk anzugehen.

Bild Patrick Otten: Johann Wimberg (Landrat), Patrick Otten, Eckhard Stein (Handwerkskammerpräsident Oldenburg), Dennis Makselon (Geschäftsführer Kreishandwerkerschaft)



Bild Jörn Cloppenburg: Christopher Schröer (stellv. Landrat),  Manfred Schütte (Zimmermeister Manfred Schütte), Dennis Makselon (Geschäftsführer Kreishandwerkerschaft), Jörn Cloppenburg,  Eckhard Stein (Handwerkskammerpräsident Oldenburg)

 

Bild Sarah Thomas: Christopher Schröer (stellv. Landrat),  Ralf Schulte (Schulte`s Malereibetrieb), Dennis Makselon (Geschäftsführer Kreishandwerkerschaft), Sarah Thomes,  Eckhard Stein (Handwerkskammerpräsident Oldenburg)

Urheberrechte: Kreishandwerkerschaft Cloppenburg, Ann-Kathrin Raker
Kreishandwerkerschaft Cloppenburg
Pingel-Anton 10
49661 Cloppenburg

Donnerstag, 20. August 2020

Video-Aktion zum Tag des Handwerks - 19. September 2020


20.08.2020  - Vom Brotteig, der in den Ofen geschoben wird, bis zum Sonnenuntergang, den ein Dachdecker beobachtet: Die Gemeinschaftsaktion wird am 19. September einmalige Video-Einblicke in das Handwerk zeigen. Web-Uhr zeigt Einblicke ins Arbeitsleben. Handwerkskammer für Ostfriesland ruft zum Mitmachen auf. Auf Deutschlands Handwerker ist Verlass. 24 Stunden am Tag sägen, hämmern, backen oder reparieren sie und wissen dabei genau, was sie tun – für sich und für ihre Kunden. Anlässlich des 10. Tags des Handwerks am 19. September 2020 soll das mit einem einzigartigen Videoprojekt auf handwerk.de sichtbar werden. Das 24-Stunden-Video-Projekt gibt Einblick in den Tag von Handwerkerinnen und Handwerkern. Vom Sonnenaufgang auf dem Kran, über den Feinschliff einer Prothese bis zum Reparatureinsatz in der Nacht.
Die Handwerkskammer für Ostfriesland ruft dazu auf, mit einem kurzen Handyvideo Teil dieser großen Gemeinschaftsaktion zu werden. Gefragt sind Videos aus dem Handwerksalltag zu jeder Tages- und Nachtzeit. Bis zum 6. September können diese auf handwerk.de/tdh2020 hochgeladen werden.
Die Videos sollten ca. 20-60 Sekunden lang sein und in einer durchgehenden Einstellung einen Moment oder Arbeitsschritt einer Tätigkeit zeigen. Die unterschiedlichsten Augenblicke aus dem Handwerk sind dabei willkommen: Der Teig, der in den Ofen geschoben wird, das Vorbereiten des Werkzeuges, ein Mauerabriss, der Einsatz einer Maschine, ein Kunstgriff an einem Werkstück, Schweißarbeiten an Bahngleisen um Mitternacht – die ganze Vielfalt des handwerklichen Alltags ist gefragt. Gerne können auch mehrere Videos zu verschiedenen Tageszeiten eingereicht werden, um zum Beispiel einen Fortschritt der Arbeit zu zeigen.
Ob Hoch- oder Querformat, ob Selfie-Video oder von den Kollegen gefilmt, ist dabei ganz egal. Auch muss das Video weder bearbeitet noch geschnitten werden. Lediglich die Bild- und Tonqualität der eingesendeten Videos muss stimmen. Ergänzend kann jedes Video über die Upload-Seite mit einer kurzen Beschreibung versehen werden. Dies bietet sich besonders bei Tätigkeiten mit lauter Geräuschkulisse an. Alle Videos werden gesammelt und inhaltlich geprüft sowie bei Bedarf bearbeitet. Am 19. September werden sie dann der Öffentlichkeit präsentiert.
Foto: ZDH
Handwerkskammer für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich

Dienstag, 18. August 2020

Corona-Prävention-Kampagne kommmitmensch kooperiert mit dem Handwerk


kommmitmensch, die Präventionskampagne der gesetzlichen Unfallversicherung, die für eine Kultur der Prävention in allen Betrieben und Einrichtungen wirbt, hat einen neuen Partner. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, haben beschlossen, im Rahmen der Kampagne eng zusammenzuarbeiten. Am 18. August 2020 wurde in Berlin der gemeinsame Kooperationsvertrag unterzeichnet. „Unser Ziel ist es, mit der Botschaft der Kampagne möglichst viele Betriebe zu erreichen: Sicherheit und Gesundheit sollen möglichst bei allen Tätigkeiten im Betrieb mitgedacht werden. Der ZDH repräsentiert eine Vielzahl von kleineren und mittelständischen Unternehmen. Sie sind für uns wichtige Partner im Arbeitsschutz. Wir freuen uns deshalb sehr auf die Zusammenarbeit und hoffen, dass die Themen der Kampagne in Zukunft in noch mehr Unternehmen diskutiert werden“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV.
„Arbeitsschutz und Betriebliche Gesundheitsförderung leisten gerade im handwerklichen Mittelstand einen wichtigen Beitrag, um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu erreichen und so die Leistungsfähigkeit und Motivation der Beschäftigten zu erhöhen. Das wiederum hat sicherlich eine positive Wirkung bei der Fachkräftesicherung und trägt zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bei. Die kommmitmensch-Kampagne wird neue Impulse geben, um bei den Betrieben und ihren Mitarbeitern die Akzeptanz für den Arbeitsschutz weiter zu erhöhen und voranzutreiben. Wir freuen uns daher, künftig zusammen mit der DGUV als einem ausgewiesen starken Partner im Arbeitsschutz daran zu arbeiten, den Arbeitsschutz noch stärker im betrieblichen Alltag zu verankern“, erklärt Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des ZDH. Konkret geplant sind bereits eine Zusammenarbeit beim Deutschen Arbeitsschutzpreis, eine Einbindung des ZDH in das Film & Media Festival der DGUV und eine Verzahnung der kommunikativen Maßnahmen. 
Hintergrund "kommmitmensch"

kommmitmensch ist die bundesweite Präventionskampagne von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihrem Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Hintergrund ist, dass die Zahl der Arbeitsunfälle in den vergangenen Jahren nicht mehr deutlich gesunken ist. Um dem Ziel der Vision Zero, einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen, weiter näher zu kommen, braucht es deshalb einen ganzheitlichen Ansatz: kommmitmensch unterstützt Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei, eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind.

Weitere Informationen: www.kommmitmensch.de


Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

Montag, 17. August 2020

Friseurhandwerk bittet Betriebe und Kunden ausdrücklich die Arbeitsschutzstandards ernst zu nehmen.


17.08.2020 - Friseure kämpfen mit Vorurteilen - Innungen Cloppenburg und Vechta appellieren an Kunden– Nach einigen Wochen ist bei den Friseuren im Landkreis Vechta ein Stück Routine eingekehrt. Stellv. Obermeister (Friseur-Innung Vechta) Dirk Rolfes (Steinfeld) stellt aber fest, dass viele Salons aufgrund von Aussagen einiger Kollegen und Kunden die Hygieneschutzvorschriften von selber lockern. „Wir mussten leider feststellen, dass einige Friseursalons es mit der Mundschutzpflicht nicht ernst nehmen“, so Rolfes. Friseure wie auch Kunden müssen verpflichtend einen Mund-/Nasenschutz tragen, da hier die Abstandsregelung nicht eingehalten werden kann. Auch die Haarwaschpflicht vor jedem Schnitt ist ein Muss. Zudem klagen Salons über eine Wettbewerbsverfälschung, berichtet Obermeisterin der Friseur-Innung Vechta Monika Bregen (Dinklage). „Friseursalons, die sich nicht an die Schutzvorschriften halten, haben auch weniger Kosten und können ihre Haarschnitte und sonstige Friseurdienstleistungen günstiger anbieten, als die Friseure, die sich an alle Auflagen halten“, schildert Obermeistern Bregen.
„Zusätzliche Hygiene kostet“, so die Obermeisterin. Zudem haben viele Friseure mit Vorurteilen zu kämpfen. Viele Kunden sind der Meinung, dass das Waschen der Haare nur aus Profit gemacht wird. Ein Trockenhaarschnitt ist auch weiterhin nicht erlaubt. Vor jedem Schnitt ist das Waschen der Haare im Salon Pflicht. Das gleiche gilt auch für Kinderhaarschnitte.
Auch im Landkreis Cloppenburg konnten die Friseursalons ihre bisherigen Erfahrungen teilen. Irina Leinweber, Obermeisterin der Friseur-Innung in Cloppenburg, berichtet: „Die vorgeschriebenen Maßnahmen, wie beispielsweise das Waschen der Haare, ist eine wichtige Hygienemaßnahme um auf einer sauberen Grundlage arbeiten zu können. Dadurch schützen wir nicht nur unsere Mitarbeiter und uns selbst, sondern auch alle anderen Kunden die den Salon betreten.“ Stellvertretend für die Friseur-Innung Cloppenburg bittet Leinweber, dass sich alle Betriebe an die vorgeschriebenen Maßnahmen halten um eine erneute Schließung des Friseurhandwerks zu vermeiden und die Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen. Uwe Vossmann, stellv. Obermeister der Friseur-Innung Cloppenburg, unterstützt den Appell von Frau Leinweber und bittet die Betriebe sowie auch die Kundschaft sich an die vorgeschriebenen Maßnahmen zu halten und somit die Infektionskette zu stoppen.
Die Friseur-Innungen Vechta und Cloppenburg weisen nochmal daraufhin, dass die Schutzvorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie von jedem Salon eingehalten werden müssen, um Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Das heißt für Friseursalons konkret:
·         Verpflichtendes Tragen eines Mund-/Nasenschutzes.
·         Händedesinfektion / Hände waschen jedes einzelnen Kunden.
·         Keinen Kundenwartebereich.
·         Aufzeichnung der Kundendaten.
·         Haare waschen bei jedem Kunden (auch Kinder).
·         Abstandsregelung von mind. 1,5 m zu jedem Arbeitsplatz einhalten.
·         Wechsel des Gesichts- und Körperschutzes bei jedem einzelnen Kunden.
Die vorher genannten Vorschriften sind von verschiedenen Behörden auferlegt worden und dienen dem Schutz der Allgemeinheit. Bei Verstößen gegen diese Auflagen wird das Ordnungsamt Bußgelder bis zu 3.000,00 € pro Verstoß anordnen. Die Friseur-Innungen Vechta und Cloppenburg bittet alle Betriebe und Kunden ausdrücklich die Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk ernst zu nehmen und zu beachten. Eine Lockerung der Schutzvorschriften für das Friseurhandwerk sind laut dem Zentralverband des Friseurhandwerks vorerst nicht geplant.
Kreishandwerkerschaft Cloppenburg
Pingel-Anton 10
49661 Cloppenburg

Gemeinsam gegen Corona - Ostfrieslands Handwerk spendet Blut.


17.08.2020 -Die Handwerker haben fleißig Blut gespendet. Auch die Mitorganisatoren wurden zur Ader gelassen.Neue Partner für den guten Zweck - Handwerkskammer und DRK-Blutspendedienst NSTOB freuen sich über eine gelungene Auftaktveranstaltung. Durch die Covid-19-Pandemie ist es zu einem Engpass mit Blutpräparaten in Deutschland gekommen. Deshalb versucht der Blutspendedienst der Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Oldenburg und Bremen (DRK-Blutspendedienst NSTOB) mit zusätzlichen Spendenterminen, den Bedarf in seinem Versorgungsbereich zu decken. Die Handwerkskammer für Ostfriesland unterstützt dabei als neuer Kooperationspartner.
Anfang August wurden die Mitglieder und Interessierte in der Mensa zur Spende gebeten. Karina Schröder, Leiterin Allgemeine Verwaltung/Zentrale Dienste und Hauptgeschäftsführer Jörg Frerichs von der Handwerkskammer sowie das Team des DRK-Blutspendedienstes NSTOB zeigten sich trotz sommerlicher Temperaturen zufrieden mit der Beteiligung von rund 50 Besuchern. „Blut ist ein knappes Gut und für das Allgemeinwohl unverzichtbar. Deswegen freuen wir uns, wenn wir helfen können“, sprach Frerichs seinen Dank an die Spender aus. Alle Beteiligten hätten einen wichtigen Beitrag zur Patientenversorgung in der Region geleistet. Die Kooperationspartner hoffen, auch in Zukunft gemeinsam weitere Termine anbieten zu können.
Foto: HWK/J. Stöppel
Handwerkskammer für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich

Sonntag, 16. August 2020

Chefinnen im Handwerk - Jeder vierte Handwerksbetrieb ist in Frauenhand.


Zahl der weiblichen Führungskräfte konstant gestiegen - Im Schnitt wird jedes vierte Handwerksunternehmen im Kammerbezirk der Handwerkskammer (HWK) Dortmund von einer Frau geführt. Darunter zählt jeder dritte zulassungsfreie Betrieb und auch bei den handwerksähnlichen Gewerben sind mittlerweile 41 Prozent unter weiblicher Führung. Mit 17 Prozent ist der Unternehmerinnenanteil in den zulassungspflichtigen Handwerken konstant geblieben. Insgesamt ist die Zahl der Betriebe mit Frauen als Inhaberinnen in den letzten zehn Jahren beständig gestiegen. „Das Handwerk ist vielfältig, nicht nur durch sein breites Berufsspektrum, sondern vor allem durch die vielen unterschiedlichen Persönlichkeiten, die jeden Tag dafür sorgen, dass der Betrieb läuft“, sagt Berthold Schröder, Präsident der HWK Dortmund. Daher begrüße man es sehr, dass sich immer mehr Frauen für eine Karriere im Handwerk begeistern und damit den Wirtschaftsbereich noch vielfältiger machen.
„In Zeiten des Fachkräftemangels werden top-ausgebildete Mitarbeiter*innen und künftige Führungskräfte händeringend gesucht – hier bieten sich sowohl für Frauen als auch für Männer exzellente Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten. Durch die Digitalisierung nimmt die körperliche Belastung in handwerklichen Berufen zudem immer mehr ab. Gleichzeitig werden kommunikative und kreative Fähigkeiten stärker nachgefragt. Die Berufsaussichten und Karrierechancen für Frauen im Handwerk sind enorm.“
An der Spitze der Unternehmen unter weiblicher Führung sind die Kosmetikbetriebe mit knapp 87 Prozent. Im Maßschneiderhandwerk sind es knapp 86 Prozent. 2019 wurden alleine im Kosmetikergewerbe 144 Gründungen verzeichnet sowie 68 Existenzgründungen im Friseurhandwerk und jeweils 59 bei den Gebäudereinigern und Fotografen. Aber auch in eher selteneren Handwerken wie dem Sattler und Feintäschnerhandwerk liegt der Unternehmerinnenanteil bei 31 Prozent. Im Zahntechnikerhandwerk bei knapp 22 Prozent und im Orthopädietechnikerhandwerk bei 20 Prozent.
Zwei Handwerksunternehmerinnen geben Einblick in
ihre beruflichen Werdegänge:

Maren Winklareth-Koch ist Zahntechnikermeisterin, Mutter einer
4-jährigen Tochter und Inhaberin der Dentaltechnik Hubbert e.K.
(Ennepetal): „Irgendwann ein Unternehmen mit Mitarbeitern zu führen, war für mich in meinen ersten Gesellenjahren kaum vorstellbar. Zu groß war mein Respekt vor all‘ dem, was in der Selbstständigkeit auf einen zukommt. Mein damaliger Chef hat jedoch Potential in mir gesehen und mir nahegelegt, die Meisterschule zu besuchen. Sein Plan war es, den Betrieb samt Mitarbeitern an mich zu übergeben. Und so passierte es auch 2018. Meine Selbstsicherheit als Unternehmerin wuchs im wahrsten Sinne mit meinen Aufgaben und heute bin ich sogar froh, den Schritt in die Selbstständigkeit gegangen zu sein. Dass ich als Frau ein Handwerks- unternehmen leite, hat sich für mich zu keiner Zeit problematisch gestaltet. Unter meinen fünf angestellten Mitarbeitern und drei Aushilfen ist der Frauenanteil ebenfalls unbeabsichtigt höher. Ich finde es gut und wichtig zu sehen, dass immer mehr Frauen auch im Handwerk an den Unternehmensspitzen zu finden sind. Und, dass so eine Karrierelaufbahn auch ohne ein langjähriges Studium zu erreichen ist. Durch meine Selbstständigkeit und das gute Zeitmanagement zwischen mir und meinem Mann, der Branchenfremd arbeitet, bekomme ich eine gute Work-Life- Balance hin und kann genug Zeit mit unserer Tochter verbringen. Diese Freiheit zu haben ist für mich viel Wert.“

Lorena Mattes ist Elektromaschinenbauermeisterin und Geschäfts- führerin der Elektromaschinenbau Heinz Dienhart GmbH (Witten): „Für mich kam eine Bürotätigkeit als Ausbildungsberuf damals nicht in Frage. Ich hatte immer schon großen Spaß an handwerklichen Arbeiten, also schickte ich meine Bewerbung ohne Zweifel an ein Unternehmen mit Werkstatt. In meinem Ausbildungsbetrieb war ich die einzige Frau in meinem Beruf. Beeinträchtigt oder gar als Rarität beäugt habe ich mich aber nie gefühlt. Höchstens für die Kunden schien es hin und wieder eine nette Abwechslung zu sein, ein neues Gesicht zu sehen. Natürlich ist mein Beruf mit körperlicher Betätigung verbunden. Aber wenn ich an meine Grenzen kam, taten es die Männer in der Regel auch. Meinen Weg an die Unternehmensspitze ebnete mir damals mein Chef. Schon knapp vier Monate nach der bestandenen Meisterprüfung im Februar 2017 übertrug er mir die alleinige Geschäftsführung. Im Gegensatz zu ihm, der das Unternehmen als Maschinenbauingenieur führte, gehe ich es als gelernte Handwerkerin etwas anders an. Das Feedback der Mitarbeiter (sechs Angestellte und ein Auszubildender) ist dahingehend aber durchaus positiv. Leider bin ich kaum noch in der Werkstatt tätig, da mein Arbeitsalltag sich nunmehr komplett vor dem Rechner und am Telefon abspielt. Dafür habe ich aber auch mehr Freiheiten, mich beruflich zu entfalten und meine Zeit bestmöglich einzuteilen. Da sich mein Tätigkeitsfeld als Geschäftsführerin geändert hat suchen wir aktuell auch wieder einen gut ausgebildeten Elektromaschinenbauer als Verstärkung für unser Team. Mein Wunsch ist es, das Unternehmen in absehbarer Zeit durch einen Kauf vollständig zu übernehmen. “  (Bild oben)
Handwerkskammer Dortmund

Ardeystraße 93

44139 Dortmund

Bundessieger/innen des deutschen Handwerks Lena Kühn ist PLW-Botschafterin 2020.


16.08.2020 - Die beste Friseur-Newcomerin 2019, Lena Kühn, ist neben drei weiteren Bundessieger/innen des deutschen Handwerks das Gesicht und Botschafterin unterschiedlicher Kommunikationsmaßnahmen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zum Praktischen Leistungswettbewerb (PLW). Beim PLW wird den besten Nachwuchshandwerkern Deutschlands eine passende Bühne geboten, um das eigene Können zu präsentieren. Auch 2020 ist es dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) ein großes Anliegen, dass, trotz der besonderen Umstände durch die Corona-Pandemie, der Leistungswettbewerb mit möglichst vielen Teilnehmern stattfinden kann. Natürlich unter Einhaltung aller Auflagen, Bestimmungen, Sicherheits- und Hygieneanforderungen. 


Der ZDH baut daher seine Öffentlichkeitsarbeit zum PLW weiter aus. Um die Sichtbarkeit des Wettbewerbs in der öffentlichen Wahrnehmung zu intensivieren und gleichzeitig eine zielgruppenspezifischere Ansprache (potentieller) Wettbewerbsteilnehmer/innen umzusetzen, sind vier ausgewählte Bundessieger/innen aus 2019 die Gesichter und Botschafter unterschiedlicher Kommunikationsmaßnahmen des Wettbewerbs. Berichten werden diese PLW-Botschafter über ihre Motivation und Leidenschaft, ihren Erfolg und ihre Zukunft – unter anderem auf sogenannten Sharepic-Motiven für die Onlinekommunikation.

Kampagnen-Botschafterin Lena Kühn aus Niedersachsen konnte 2019 den Bundesentscheid des PLW im Friseurhandwerk für sich entscheiden. Der ZV kürte sie am 10. November 2019 im Rahmen der Fachmesse StyleCom in Erfurt zur Newcomerin des Jahres, da sie mit Bestleistungen in allen Disziplinen auf der Wettbewerbsbühne überzeugte.

Der Praktische Leistungswettbewerb im Friseurhandwerk auf Bundesebene findet in diesem Jahr am 08. November in der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg in Siegburg statt.

Foto: ZDH

Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks

Tel-Aviv-Str. 3

Köln 50676

Dienstag, 11. August 2020

Arbeitspflicht trotz hoher Temperaturen



11.08.2020  -  Brossardt: „Unternehmen bieten viele gute betriebsindividuelle Modelle“. Angesichts der derzeit heißen Tage betont die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., dass auch bei hohen Temperaturen die Arbeitspflicht für Arbeitnehmer nicht automatisch entfällt. „Es gibt zwar keine gesetzlich definierte Obergrenze zulässiger Temperaturen am Arbeitsplatz. Die Unternehmen sind aber bemüht, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen auf nicht mehr als 26 Grad Celsius steigen zu lassen. Auch jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen. Arbeitnehmer können beispielsweise weder klimatisierte Räume noch ‚Hitzefrei‘ verlangen“, ergänzt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass es zu keiner gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz kommt. Falls eine verstärkte Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer deutlichen Erhöhung der Raumtemperatur führt, sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. „Es ist Sache jedes einzelnen Unternehmens, Lösungen zu finden, die zu den betrieblichen Verhältnissen passen. Viele Unternehmen haben hier in den letzten Jahren gute betriebsindividuelle Modelle entwickelt“, so Brossardt. Möglich sind auch organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von Gleitzeitregelungen, die Lockerung von Bekleidungsregeln, sofern vorhanden, oder die Bereitstellung geeigneter Getränke.

Die vbw weist darauf hin, dass die Arbeitnehmer unabhängig von der Wetterlage dafür verantwortlich sind, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht erreichen, weil zum Beispiel die Zugverbindung hitzebedingt ausfällt, so gehört das zu seinem Wegerisiko. Der Arbeitnehmer muss andere Lösungen finden, um rechtzeitig an seinem Arbeitsplatz zu sein.
ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München

Montag, 10. August 2020

Handwerkskammern in Schleswig-Holstein starten gemeinsames „Azubi-Match“-Portal


10.08.2020 - Endspurt zum Ausbildungsplatz: Am Tablet vom heimischen Sofa zum Ausbildungsplatz? Ab sofort kein Problem mehr. Denn die IHK Schleswig-Holstein und die Handwerkskammer Lübeck haben gemeinsam „Azubi-Match“ gestartet. Beim neuen Online-Portal kontaktieren interessierte Ausbildungsbetriebe aus Schleswig-Holstein auf dem Kanal ihrer Wahl. Die Unternehmen erstellen schnell und unkompliziert ein Profil, fügen Lehrstellen hinzu und treffen auf potenzielle Nachwuchskräfte – kostenlos, Corona-konform und noch im Ausbildungsjahr 2020. - Das Portal ist ab heute, 10. August, unter ausbildung-jetzt-sh.de erreichbar und steht bis zum 10. November 2020 zur Verfügung. Das „Matching“ erfolgt digital, barrierefrei und zielgruppengerecht. Ausbildungssuchende können die eingetragenen Ausbildungsangebote nach Beruf, Ort und Unternehmen filtern und mit wenigen Klicks einen digitalen Kennenlerntermin oder auch direkt ein Bewerbungsgespräch vereinbaren.
So kommen sie per Videocall zum Beispiel mit WhatsApp, facetime, ZOOM, Skype, jitsi oder telefonisch mit ihren Wunschbetrieben in Kontakt. Anschließend werden alle Profile datenschutzkonform automatisch gelöscht. „Die Corona-Pandemie hat die Zukunftspläne von Unternehmen und Jugendlichen kräftig durcheinandergewirbelt. Tausende Schulabgänger strömen auf den Berufs- und Ausbildungsmarkt – und das, obwohl kaum Berufsorientierung stattfinden konnte“, sagt Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein.

Die Folge: Landesweit war die Zahl der neuen Ausbildungsverträge in den IHK-Berufen zum 1. August um 18 Prozent zurückgegangen. Das Handwerk verzeichnete ein Minus von annähernd zehn Prozent gegenüber 2019. „Der Start des Ausbildungsjahres bedeutet aber nicht, dass der Zug schon abgefahren wäre. Ganz im Gegenteil: Bewerbungen sind immer noch möglich und willkommen. Mit Azubi-Match können potenzielle Azubis mit Firmen ganz unkompliziert in Kontakt treten“, erläutert Ralf Stamer, Präsident der Handwerkskammer Lübeck.
Kühn ergänzt: „Egal, ob Sie in diesem Jahr die Schule beendet haben, ein Studium abgebrochen haben oder das geplante Work-and-Travel-Jahr Corona-bedingt ausfallen musste: Wir laden alle Interessierten ein, mit den teilnehmenden Unternehmen auf Tuchfühlung zu gehen.“ Insgesamt haben die Betriebe aus Schleswig-Holstein zurzeit mehr als 600 Angebote eingetragen und auch weiterhin ist es möglich, offene Lehrstellen kostenfrei hinzuzufügen. „Die Bandbreite der Angebote ist riesig – vom KFZ-Mechatroniker über den Einzelhandelskaufmann bis hin zum Maschinen- und Anlagenführer oder dem Hörakustiker. Nutzen Sie Ihre Chance – dank Azubi-Match finden Sie Ausbildungsplätze jetzt direkt von zuhause“, so Stamer.
Ansprechpartner*innen für die Unternehmen:
HWK Lübeck: Marion Mathias, (0451) 1506-157, mmathias@hwk-luebeck.de
IHK Flensburg: Volker Schacht: (0461) 806-330, schacht@flensburg-ihk.de
IHK zu Kiel: Kristina Böttcher, (0431) 5194-216, boettcher@ihk.kiel.de
IHK zu Lübeck: Anne Komischke, (0451) 6006-249, komischke@ihk-luebeck.de

Handwerkskammer Lübeck
Breite Straße 10 /12
23552 Lübeck

Freitag, 7. August 2020

Leistungswettbewerb des Handwerks 2020 - es startet die 69. Runde - Corona zum Trotz.


Ein Pluspunkt im Lebenslauf  - Leistungswettbewerb des Handwerks geht in die 69. Runde Kammerbezirk. Trotz Corona oder Corona zum Trotz: Beim Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks 2020 messen sich wieder die jahrgangsbesten Junghandwerker*Innen auf drei Stufen miteinander. Noch bis Freitag, 21. August, können sich Nachwuchskräfte mit guten Ergebnissen in der Gesellen- oder Abschlussprüfung für die 69. Auflage anmelden. Wegen der Corona-Pandemie startet der Berufswettbewerb unter neuen Bedingungen: Die Siegerinnen und Sieger auf Kammer- und auf Landesebene werden anhand der Ergebnisse der praktischen Prüfungsbereiche der Abschluss- und Gesellenprüfung ermittelt. Erst auf Bundesebene werden Wettbewerbe oder Bewertungen der Gesellenstücke und Prüfungsarbeiten durchgeführt. Normalerweise findet der Leistungswettbewerb zunächst auf Kammerebene vor Ort statt. Nach erfolgreicher Teilnahme, treten die Junghandwerker dann auf Landesebene an.
Wer sich auch dort durchsetzt, misst sich auf Bundesebene mit den Siegern aus den anderen Bundesländern. „Jedes Jahr werden die besten Nachwuchskräfte Deutschlands aufgefordert, sich an dem Berufswettbewerb zu beteiligen. In der Vergangenheit haben es junge Spitzenkräfte aus der Region sogar bis zum Berufsweltmeistertitel gebracht“, sagt Jörg Hamann, Ausbildungs￾berater bei der Handwerkskammer (HWK) Dortmund. Wer teilnehmen möchte, muss die Gesellenprüfung mindestens mit der Note gut bestanden haben und darf das 28. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Mitmachen lohnt sich: „Es macht nicht nur viel Spaß am Wettbewerb teilzunehmen, sondern bringt Sie zugleich beruflich voran. Ein Sieg wiegt genauso viel wie ein gutes Zeugnis“, so Hamann. Wer es auf Landesebene unter die Top 3 auf Landesebene schafft, hat sogar die Chance, ein Weiterbildungsstipendium der „Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung“ des Bundesministeriums zu erhalten. Kontakt: Jörg Hamann Tel.: 0231 / 5493-558 E-Mail: joerg.hamann@hwk-do.de
Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
44139 Dortmund

Augenoptikerhandwerk NRW begrüßt 334 neue Augenoptikergesellen


7.08.2020  – Mit der bestandenen Gesellenprüfung geht in jedem Jahr eine bewegende Zeit für die Auszubildenden im Augenoptikerhandwerk zu Ende, denn die Ausbildung ist so etwas wie der Start ins Leben. Während der Ausbildung haben die angehenden Augenoptikergesellen hart für ihren Abschluss gearbeitet und einige Hürden genommen, aber auch viel gelernt und Freunde gewonnen. Diese bleiben wahrscheinlich ein Leben lang, denn die Branche ist klein und familiär und die Wege kreuzen sich immer wieder. In diesem Jahr haben auch in Nordrhein-Westfalen wieder zahlreiche Auszubildende ihre Ausbildung erfolgreich beendet. Neben allen Unwägbarkeiten, die eine Prüfung immer mit sich bringt, kam in diesem Jahr auch noch die Situation um Covid-19 dazu. Alle Prüfungsausschüsse der Augenoptikerinnung haben ihr Möglichstes getan, damit die Prüfungen stattfinden konnten und die Rahmenbedingungen einigermaßen erträglich waren. Und das Organisationsvermögen und der Optimismus aller Beteiligten haben sich ausgezahlt.
334 neue Augenoptikergesellen in NRW
Auch die Auszubildenden in Nordrhein-Westfalen haben sich von der belastenden aktuellen Situation und den Konsequenzen für ihre Prüfungen nicht unterkriegen lassen. Insgesamt 334 neue Kollegen können in NRW im Augenoptikerhandwerk begrüßt werden. Aufgeteilt auf die vier Innungen im Westen heißt das: Die Innung Westfalen begrüßt insgesamt 157 und die Innung Düssel-Rhein-Ruhr 82 neue Gesellen. In Köln starten 66 neue Gesellen ins Berufsleben und in Aachen 29.
Keine Lossprechungsfeier in diesem Jahr
Nach der Ausbildungszeit und nach bestandener Gesellenprüfung steht normalerweise die Lossprechungsfeier im Kalender jedes frisch gebackenen Gesellen. Im Corona-Jahr 2020 ist das leider anders. Das ist nicht nur für die neuen Kollegen im Augenoptikerhandwerk enttäuschend. Traditionell beglückwünschen die Obermeister, Lehrlingswarte, Lehrkräfte der Berufskollegs, der ÜBL und die Mitglieder der Gesellenprüfungsausschüsse der Innungen die neuen Gesellen und begrüßen sie als neue Kollegen im Beruf.
In NRW hat man sich in diesem Jahr etwas Besonderes einfallen lassen, um die Leistung der neuen Gesellen trotz allem zu würdigen und sie in der Augenoptik willkommen zu heißen: Stellvertretend für die übrigen NRW-Innungen nahmen Ulrich Schüttler, Obermeister der AOI Düssel-Rhein-Ruhr und Vorstandsmitglied des AOV NRW, sowie Sebastian Lienz, Friedrich-Albert-Lange Berufskolleg Duisburg und Vorsitzender des Gesellenprüfungsausschusses der Innung Düssel-Rhein-Ruhr, Videobotschaften mit Glückwünschen an die neuen Gesellen und Gesellinnen des Jahres 2020 in NRW auf. Die Videos sind hier zu sehen: https://youtu.be/beKTPk1xlT0  und https://youtu.be/h1k-x-OwnPw .
Augenoptiker- und Optometristenverband NRW (Landesinnungsverband)
Generationenweg 4
44225 Dortmund

Donnerstag, 6. August 2020

Zukunftsinvestitionsprogramm des Handwerks - Dort investieren, wo es strukturell hakt


Die Landesregierung plant im Herbst ein eigenes Konjunkturpaket bzw. Zukunftsinvestitionsprogramm, um den Auswirkungen der Coronakrise zu begegnen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hat Vorschläge vorgelegt, die auf strukturelle Verbesserungen zielen - vor allem im Bildungsbereich. „Es ist richtig, dass die Landesregierung zusätzlich zu den Konjunkturpaketen von Bund und Europäischer Union ein eigenes Programm auflegen will. Die Coronakrise hat sehr deutlich offengelegt, wo es strukturelle Schwächen gibt. Wir sehen hier vor allem bei Aus- und Weiterbildung - insbesondere den Bildungseinrichtungen - des Handwerks Bedarf. Denn diese sorgen für die Qualifizierung von Fachkräften, um zukunftsweisende Themenfelder überhaupt bearbeiten zu können. Die kürzlich angekündigte Weiterbildungsoffensive des Landes ist zwar ein Schritt, reicht aber bei weitem nicht aus“, sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Die mehr als 60 überbetrieblichen Berufsbildungsstätten des Handwerks in Baden-Württemberg bilden das Rückgrat des baden-württembergischen Mittelstandes im Bereich der beruflichen Bildung. Träger sind Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften sowie Innungen. Die Handwerksorganisation hat mit dem Aufbau und Betrieb der Bildungsstätten das wirtschaftliche Risiko dieser Bildungsinfrastruktur übernommen und trägt damit zur Entlastung des Staates bei. Reichhold: „Allerdings müssen wir feststellen, dass insbesondere für die Finanzierung der überbetrieblichen Ausbildung die ursprüngliche Drittelfinanzierung (Bund, Land, Betrieb) schon lange nicht mehr gegeben ist. Vielmehr ist die Belastung für die Betriebe und Kammern überproportional gestiegen. Wir brauchen für die Bildungsstätten wieder eine zukunftsfähige Finanzierung, damit sie weiter ihren Beitrag zu Innovation und Qualifizierung leisten können.“
Weitere Vorschläge des Handwerks für das Zukunftsinvestitionsprogramm befassen sich mit einer Ausweitung der Ausbildungsprämie, der Stärkung und Modernisierung der Beruflichen Orientierung und der besseren Unterstützung von Gründern und Nachfolgern – gerade in Bezug auf die schwierige wirtschaftliche Situation vieler Betriebe durch die Coronakrise. - Das vollständige Positionspapier finden Sie unter: www.bwht.de/positionspapiere

Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
 Heilbronner Straße 43
 70191 Stuttgart

Geschäftsklima im hessischen Handwerk verbessert sich etwas


Konjunkturumfrage bestätigt leichte Erholung  - Das hessische Handwerk befand sich vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie über lange Jahre im konjunkturellen Aufschwung. Mit Beginn der Krise wurde diese Entwicklung schlagartig beendet. Die aktuelle Konjunkturumfrage der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern für das 2. Quartal 2020 hat ergeben, dass sich die wirtschaftliche Lage in den hessischen Handwerksbetrieben mittlerweile wieder etwas erholt hat. 71 Prozent der Betriebsinhaber sind mit ihrer derzeitigen Situation zufrieden, im Vorquartal waren es nur 59 Prozent. Dieser Anstieg ist vor allem dem wiedererwachten Zukunftsoptimismus vieler Handwerksbetriebe zu verdanken, so der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, Heinrich Gringel. Die Entwicklung im Handwerk ist allerdings gespalten. So konnten die Bau- und Ausbaubetriebe ihre Geschäfte trotz Einschränkungen weitgehend fortsetzen.
Gravierende Nachfrageeinbrüche blieben weitgehend aus. Die geschäftliche Situation hat hier deutlich weniger gelitten als bei Ladengeschäften. Aktuell befinden sich 91 Prozent der Baubetriebe in einer zumindest befriedigenden Situation. Die personenbezogenen Dienstleister, zu denen auch die körpernah arbeitenden Dienstleistungsgewerke wie Friseure und Kosmetiker zählen, haben die Corona-Maßnahmen besonders hart getroffen. Friseurgeschäfte mussten gänzlich schließen und durften erst im zweiten Schritt der Lockerungsmaßnahmen wieder öffnen. Aktuell ist die Geschäftslage lediglich für 60 Prozent der befragten Betriebe zufriedenstellend.
Beschäftigungsentwicklung beunruhigend, aber zuversichtlicher Blick auf das 3. Quartal
Nur acht Prozent der Betriebe haben ihre Beschäftigtenzahl gegenüber dem Vorquartal erhöht, indes haben 16 Prozent die Belegschaft verkleinert. Auch der Ausblick auf das 3. Quartal bleibt zurückhaltend: Nur acht Prozent wollen im Herbstquartal den Personalstamm vergrößern, aber 13 Prozent verkleinern. „Angesichts der Tatsache, dass im dritten Quartal normalerweise die neuen Auszubildenden eingestellt werden, ist dies äußerst beunruhigend“, so Gringel.
Trotzdem lässt der Blick auf die zu erwartende Entwicklung der Geschäftslage den Corona-Schock etwas in Vergessenheit geraten. Während Ende März zwei von drei Betrieben eine Verschlechterung im Folgequartal befürchteten, sind dies aktuell nur noch 23 Prozent. Aus der Sicht von 13 Prozent der Betriebe wird sich die Geschäftslage im kommenden Quartal verbessern und 64 Prozent erwarten eine stabile Entwicklung.

Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern
Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden

Dienstag, 4. August 2020

Ausbildungsprämie - Handwerkskammer empfiehlt genaue Prüfung der Voraussetzungen.


Ausbildungsprämie ist gestartet - Die vom Bund lange angekündigte Ausbildungsprämie ist Anfang August gestartet. Ab sofort können Ausbildungsbetriebe, die stark von der Coronakrise betroffen sind, unter bestimmten, eng gefassten Voraussetzungen einen Zuschuss pro neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag erhalten. „Vor der Antragsstellung sollten Betriebe aber genau prüfen, ob sie antragsberechtigt sind“, mahnt Wolfram Seitz-Schüle, Geschäftsführer der Handwerkskammer Freiburg. „Grundsätzlich darf beispielsweise die Gesamtzahl der angebotenen Ausbildungsplätze nicht unterhalb des Durchschnitts der Vorjahre liegen!“ Die Maßnahmen seien ein Schritt in die richtige Richtung. Ob sie zur Sicherung von Ausbildungsplätzen beitragen werden, ist nach Ansicht der Kammer noch unklar. Mit dem Start der Ausbildungsprämie können Betriebe, die trotz starker Umsatz- oder Auftragseinbußen durch Corona die Zahl ihrer Ausbildungsplätze konstant halten, nun einen Zuschuss vom Staat erhalten.
Beantragen können Betriebe die Prämie, wenn sie in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder im April und Mai 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. Pro neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag erhalten Betriebe, die ihre Ausbildungsplätze konstant halten, einmalig 2.000 Euro. Pro zusätzlich angebotenem Ausbildungsvertrag gibt es einmalig 3.000 Euro.
Zeitgleich mit der Ausbildungsprämie startete auch die Übernahmeprämie, die Betriebe erhalten, die Auszubildende aus coronabedingt insolventen Unternehmen für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen. Auch der Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit, den Betriebe erhalten, die ihre Auszubildenden und Ausbilder trotz Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent im gesamten Betrieb nicht in Kurzarbeit schicken, kann nun beantragt werden. Anträge können bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
Die Maßnahmen sind an unterschiedlichste Voraussetzungen geknüpft und benötigen daher nach Ansicht der Handwerkskammer Freiburg eine genaue Beschäftigung mit der Materie. „Die Betriebe sollten im Vorfeld genau überprüfen, ob sie alle Voraussetzungen erfüllen“, hebt Wolfram Seitz-Schüle hervor. Die Kammer geht davon aus, dass insgesamt rund 500 der mehr als 15.300 Handwerksbetriebe im Kammerbezirk nach den Kriterien des Bildungsministeriums antragsberechtigt sind.
Seitz-Schüle sieht die Ausbildungsprämie und die weiteren Maßnahmen als kleine, aber wichtige Schritte in die richtige Richtung, um Ausbildungsbetriebe in der Krise zu unterstützen. Aufgrund der geringen Zahl von Unternehmen, die für die Förderung in Frage kommen, wartet man bei der Handwerkskammer Freiburg aber erst einmal ab. „Ob die Ausbildungsprämie sich tatsächlich positiv auswirkt, lässt sich aktuell noch nicht sagen“, meint Seitz-Schüle.
Alle Informationen zu den verschiedenen Prämien und Zuschüssen des Förderprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ finden die Betriebe auf www.hwk-freiburg.de/ausbildungspraemie.
Handwerkskammer Freiburg
Bismarckallee 6
79098 Freiburg

www.hwk-freiburg.de

Notfallordner für Handwerksunternehmen


HWK Dortmund unterstützt bei der Zusammenstellung eines Notfallordners - Man stelle sich folgendes Szenario vor: Ein Inhaber eines Handwerksbetriebs kommt bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Plötzlich und unerwartet und nicht vorhersehbar. Wer übernimmt in einem solchen Fall dann die Leitung des Unternehmens? Wie werden die Zuständigkeiten im Betrieb aufgeteilt? Wo finden sich wichtige Unterlagen oder Passwörter? Damit das Unternehmen in einer solchen Situation nicht in eine existenzielle Krise gerät, sollte Vorsorge getroffen werden.

Die Handwerkskammer (HWK) Dortmund bietet deshalb einen Notfallordner an, der den Umgang mit wichtigen Dokumenten und Vollmachten erklärt. Diesen Ordner stellt die HWK gerne auch als USB- Stick zur Verfügung. „Auch wenn der Entscheidungsträger nur für ein paar Wochen ausfällt, kann die Existenz des Betriebs gefährdet sein, wenn Handlungsbefugnisse im Vorfeld nicht geregelt wurden“, sagt Gabor Leisten, Leiter der HWK-Unternehmensberatung. Damit das Unternehmen dann nicht in Schieflage gerät, sollte deshalb Vorsorge getroffen und ein Notfallordner angelegt werden. Nur so bleibt es auch ohne ChefIn handlungsfähig.

Neben Handlungsanweisungen und Vollmachten gehören in den Notfallordner wichtige Dokumente wie Geschäftsplan sowie Kredit-, Leasing- und Mietverträge, Lohnzahlungen und Arbeitsverträge und ein Bankeinzug für laufende Kosten. Wichtige Daten wie Zugangscodes, Passwörter, Adressen dürfen darin ebenso wenig fehlen wie Testament, Erbvertrag, Nachfolgeregelung für die Geschäftsführung. „Wichtig ist, dass Dokumente und Daten in dem Notfallordner möglichst auf dem neuesten Stand gehalten werden“, erklärt Leisten.
Zur Fortführung des Betriebs sollten die wichtigsten Unterlagen für Vertrauenspersonen stets griffbereit sein. Dies könnten beispielsweise Mitunternehmer, Kinder oder Ehepartner sein. Leisten: „Mithilfe des Notfallordners lassen sich in solchen unvorhersehbaren Situationen finanzielle Einbußen und unnötige Probleme vermeiden.“ Sinnvoll sei es zudem, zwei Exemplare des Notfallordners zu deponieren.
Bei der Zusammenstellung des Notfallhandbuchs unterstützen die Betriebsberater der HWK Dortmund. Weitere Informationen zum Notfallordner gibt es hier: www.hwk-do.de/unternehmenskrisen

Handwerkskammer Dortmund

Ardeystraße 93

44139 Dortmund

Handwerkskammer für Ostfriesland verabschiedet zehn Tischler und drei Fachpraktiker für Holzverarbeitung.


Gesellenstück auf Meisterniveau - Die frisch ausgelernten Tischler und Fachpraktiker für Holzverarbeitung freuten sich, ihre Ausbildung erfolgreich bestanden zu haben. - Die feierliche Freisprechung fiel in diesem Jahr coronabedingt etwas anders aus als gewohnt. Trotzdem konnten sich zehn frisch ausgelernte Tischler und drei Fachpraktiker für Holzverarbeitung über ihre erfolgreich absolvierten Gesellen- und Abschlussprüfungen freuen und in der Handwerkskammer für Ostfriesland ihre Prüfungszeugnisse in Empfang nehmen. Sonja Hinz und Roland Böning sowie Lehrwerksmeister Uwe Herzich gratulierten als Prüfungsausschuss. In Anlehnung an ein Interview des Ex-Profi-Basketballers Dirk Nowitzki, brachte die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Sonja Hinz die vergangenen drei Jahre auf den Punkt: „Was war nötig, um das Ziel Ihrer Ausbildung zu erreichen? Etwas Talent, auch etwas Glück und der Rest war harte Arbeit.“ Es sei normal, auf dem Weg zum Ziel auch kleine Rückschläge einstecken zu müssen. Wichtig sei jedoch, immer wieder aufzustehen und weiterzumachen. Sie ermutigte den Nachwuchs nach der Ausbildung nicht still zu stehen, stets neue Erfahrungen zu sammeln und „auch mal über den Tellerrand hinaus zu schauen“. Der Fachkräftebedarf sei nach wie vor groß, ebenso die Bandbreite an Weiterbildungsmöglichkeiten.
Um den fachpraktischen Teil ihrer Ausbildung zu bestehen, hatten die Prüflinge etwa eine Woche Zeit, ein selbst geplantes Werkstück in der Tischlerwerkstatt der Handwerkskammer fertigzustellen. Grundlage hierfür war eine Zeichnung, die im Vorfeld durch den  Prüfungsausschuss freigegeben werden musste. Eine weitere Arbeitsprobe und ein 30-minütiges Fachgespräch rundeten die praktische Prüfung ab. Neele Rademacher (Wiesmoor) von der Tischlerei Schöttler in Wiesmoor und Jonathan Klein (Friedeburg) von der Tischlerei Engelbrecht in Jever zeigten bei der Fertigung ihres Gesellenstückes ganz besonderes Geschick. Sie erhielten beide die Note „Eins“.
Die 22-jährige Neele Rademacher fertigte ein Sideboard aus Eiche an. Als Inspiration diente ein Möbelstück ihrer Oma aus den 70er Jahren. „Ich wollte gerne etwas herstellen, das optisch dazu passt und daran angelehnt ist“, so die Wiesmoorerin. Besondere Herausforderung: Den großen Außenkorpus so zu planen und zu bauen, dass der vorgefertigte, kleine Innenkorpus perfekt hineinpasst.
Jonathan Klein wollte gerne „etwas Modernes und Zeitloses“ schaffen. Die Wahl des 23-Jährigen fiel deshalb auf einen Schreibtisch aus Eiche. Den Korpus stellte er aus schwarzen MDF-Platten her, auf die er Eichenverblendungen aufgesetzt hat. „Als Highlights habe ich eine Beleuchtung integriert und die Schubladen auf Gehrung einschlagend angefertigt“, erklärt er stolz. Ein Schwierigkeitsgrad, der so von einem Gesellen nicht unbedingt zu erwarten ist. „Das hat schon fast Meisterniveau“, kommentierte BBZ-Ausbilder Uwe Herzich die Leistung des jungen Tischlers.
Die Tischlerausbildung haben bestanden:
Neele Rademacher aus Wiesmoor (Tischlerei Schöttler, Wiesmoor); Jonathan Klein aus Friedeburg (Tischlerei Engelbrecht, Jever); Becki Köhnemann aus Detern (Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH, Leer); Daniel Bents aus Westerholt und Jan Siefken aus Eversmeer (beide Holz- und Treppendesign GmbH, Westerholt); Andre Willms aus Wittmund (Kreisvolkshochschule Aurich gGmbH, Aurich); Merten Matthias Manig aus Aurich (Tischlerei Otto Müller, Aurich); Claas Willen aus Großefehn (Tischlerei Fuchs GmbH, Friedeburg); Henok Desta aus Aurich und Bianca Lürkens aus Aurich (beide Tischlerei Suntken GmbH, Blomberg).
Die Prüfung zum Fachpraktiker für Holzverarbeitung haben bestanden:
Tobias Kastner aus Westoverledingen (Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH, Leer); Lucas Hennig aus Norden und Marcel Siepel aus Großheide (beide Kreisvolkshochschule Norden gGmbH, Norden).
Foto: HWK/J. Stöppel
Handwerkskammer für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich

Montag, 3. August 2020

Ausbildungsprämie: „Corona darf keine Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen werden“


3. August 2020  - Antragsstellung jetzt möglich - Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen finanzielle Unterstützung, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen waren aber dennoch ihr Ausbildungsniveau aufrechterhalten oder gar erhöhen. Die Antragsstellung der Ausbildungsprämie ist ab sofort über die Arbeitsagentur möglich. Die Handwerkskammer Region Stuttgart steht Handwerksunternehmen bei der Antragsstellung beratend zur Seite und stellt die erforderlichen Bescheinigungen aus. „Corona darf keine Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen werden“, appelliert Dr. Bernd Stockburger, Geschäftsführer Berufliche Bildung bei der Handwerkskammer Region Stuttgart.
Die staatliche Prämie für Unternehmen, die jungen Menschen trotz finanzieller Einbußen durch die Corona-Pandemie die Chance auf eine Lehre ermöglichen, sei ein wichtiger Schritt, um die Krise nach der Krise zu verhindern und Fachkräfte für die Branche zu erhalten. „Für die über 4.000 Ausbildungsbetriebe des Stuttgarter Kammerbezirks bieten die Zuschüsse nicht nur finanzielle Entlastung, sondern sind zugleich ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung“, fasst Stockburger zusammen.
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sieht 410 Millionen Euro für die Maßnahmen der ersten Förderrichtlinie vor. Diese enthält Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die – obwohl sie die Corona-Pandemie stark getroffen hat – ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gibt es, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt und Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Unternehmen übernehmen. Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gelte auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.
Die Unterlagen zur Antragsstellung stehen ab sofort auf der Internetseite der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de zur Verfügung. Die Anträge sind bei der Agentur für Arbeit zu stellen, die Handwerkskammer informiert ihre Mitgliedsbetriebe über die Inhalte und Fördervoraussetzungen der Ausbildungsprämie und stellt die für die Antragsstellung erforderlichen Bescheinigungen aus.
Eine Übersicht über alle weiteren Informationen zur Ausbildungsprämie gibt es auf der Website der Handwerkskammer unter: www.hwk-stuttgart.de/ausbildungspraemie

Handwerkskammer Region Stuttgart
Heilbronner Str. 43
70191 Stuttgart

Handwerkskammer Reutlingen - Ronja Günter aus Baiersbronn ist Lehrling des Monats August

3. August 2020  - Die Handwerkskammer Reutlingen hat Ronja Günter aus Baiersbronn im August als „Lehrling des Monats“ ausgezeichnet. Die 21-Jährige wird bei der Günter Holzbau GmbH im dritten Lehrjahr zur Zimmerin ausgebildet. Schon relativ früh stand für Ronja fest, dass sie eine Ausbildung zur Zimmerin macht. Nach dem Abitur und einem FSJ hat sie sich für das „Biberacher Modell“ entschieden, eine duale Ausbildung zur Zimmerin mit begleitendem Studium zur Ingenieurin im Bereich Projektmanagement Holzbau. Die Meisterprüfung bildet den Abschluss der dualen Ausbildungsmöglichkeit von Handwerk und Studium. „Die Ausbildung und das Studium werden in räumlicher und zeitlicher Vernetzung angeboten, so dass ich etwa ein Jahr an Zeit gewinne und schneller in den Betrieb einsteigen kann“, erklärt Ronja ihre Entscheidung für dieses Modell.
Ihr Ausbildungsmeister Thomas Möhrle ist begeistert vom Engagement der Tochter der Geschäftsführerin: „Es ist nicht immer einfach, in einem Team von zehn Zimmerern als einzige Frau zu arbeiten, aber Ronjas offene und zupackende Art, ihre Zielstrebigkeit und die Präzision beim Arbeiten machen sie zu einer Bereicherung für unseren Betrieb“. Auch Ronja schwärmt von ihren wunderbaren Kollegen: „Wir sind ein klasse Team und ich bin begeistert von der Arbeit mit Holz. Jeden Tag erschaffe ich etwas Neues aus dem nachhaltigen Werkstoff Holz. Zudem ist sehr viel Kopfarbeit bei der Arbeit gefragt, und das ist etwas, was mich jeden Tag vor neue Herausforderungen stellt, mir aber auch sehr viel Spaß macht.“
Ihr Freizeit verbringt die Auszubildende gern im Reitstall bei ihrem Pferd, kann ihrem Hobby aber leider nur am Wochenende nachgehen, da sie oft unter der Woche in Biberach Blockunterricht hat. Und wenn sie am Wochenende zu Hause ist, sieht man die 21-Jährige häufig in der Halle beim Ausarbeiten von Übungsstücken und Modellen für die Berufsschule.
Die Günter Holzbau GmbH blickt auf eine 100-jährige Traditionsgeschichte zurück. Der Betrieb, der von Heike Günter und Thomas Möhrle geleitet wird, ist vom Zimmererverband mit 4 Sternen klassifiziert worden. Um der Auszeichnung gerecht zu werden, setzt der Zimmererbetrieb auf Ausbildung, permanente Mitarbeiterschulung und neueste Technik. Bei der Verarbeitung werden nur Hölzer und Materialien verwendet, die eine enorme Langlebigkeit gewährleisten. Hölzer aus dem Schwarzwald sorgen für Nachhaltigkeit. Neben Ronja werden zurzeit drei weitere junge Menschen ausgebildet – seit 2003 insgesamt zwölf.
Harald Herrmann, Präsident der Handwerkskammer Reutlingen und Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer, wiesen bei der Übergabe der Ehrenurkunde und einem Geldpräsent an Ronja Günter darauf hin, dass der Betrieb immer ein gehöriges Stück zu guten Ausbildungsleistungen mit beitrage.
Mit der Auszeichnung zum „Lehrling des Monats“, so Herrmann weiter, solle aber auch der Vorbildcharakter von jungen Erwachsenen hervorgehoben werden. „Schön wäre es, wenn auf diesem Weg ein Ansporn für andere geschaffen werden könnte, eine Ausbildung im Handwerk zu beginnen.“
Foto: ldm_ronja-günter.pdf
Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstr. 58
72762 Reutlingen