11.01.2021.
Ostfriesische Friseurinnungen hoffen auf schnelle und unkomplizierte
staatliche Hilfen. - In den Friseursalons sind die Plätze derzeit
unbesetzt. - Im Handwerkskammerbezirk Ostfriesland sind rund 430
Salons von den zweiten behördlichen Schließungen betroffen. Sie
beschäftigen geschätzte 1.200 Mitarbeiter und zählen mit rund 120
Auszubildenden zu einem der größten handwerklichen Ausbilder in der
Region. Mit großer Sorge verfolgen die Obermeister der ostfriesischen
Friseurinnungen die aktuellen Entwicklungen. Gemeinsam mit Imke Hennig,
Vizepräsidentin der Handwerkskammer für Ostfriesland, haben sich die
Obermeister Joachim Wachsmann (Aurich-Norden), Heiner Heijen
(Leer-Wittmund) sowie Frank Grabowski (Emden) in einer Telefonkonferenz
ausgetauscht. - „Für viele Kolleginnen und Kollegen war der Lockdown im
Frühjahr bereits existenzbedrohend – dieser zweite stellt uns alle noch
einmal vor unbekannte Herausforderungen“, erklärte Joachim Wachsmann.
Die Obermeister befürchten, dass die erneuten Einnahmeverluste
Insolvenzen nach sich zögen. „Viele unserer Mitglieder sind am Limit“,
beschrieb Friseurmeister Heiner Heijen die Lage.
Ohnehin war das Jahr 2020 für das Friseurhandwerk
mehr als schlecht: Konfirmationen, Bälle, Hochzeiten – alles Gründe für
einen ordentlichen Haarschnitt, die aufgrund der Corona-Einschränkungen
weitgehend entfielen. War dann noch der Verlust des umsatzstarken
Weihnachtsgeschäfts in den letzten Wochen bereits bitter, schlägt
besonders der Monat Januar noch einmal stark ins Kontor, „weil dann
viele Rechnungen wie Versicherungen, Gebühren usw. beglichen werden
müssen“, so Heijen weiter.
Staatliche Hilfen müssten jetzt schnell und unbürokratisch fließen.
Viele Innungsmitglieder berichteten von Problemen bei der Bereitstellung
finanzieller Mittel, sagte Friseurmeisterin und Vizepräsidentin Imke
Hennig. In kleinen Salons, etwa in solchen mit nur drei Mitarbeitern,
sei der Chef oder die Chefin wichtigster Mitarbeiter. „Sie gehen in den
aktuellen Regelungen aber noch leer aus und erhalten kein
Kurzarbeitergeld – hier müssen Lösungen gefunden werden, die diese
Menschen berücksichtigen", forderte Hennig.
Gleichzeitig stelle die Verletzung von Arbeitsverboten eine Belastung
dar. „Einzelne Kunden kontaktieren gezielt ihre Friseure. Mancher lässt
sich auf den Deal ein“, berichtete Frank Grabowski (Emden). Allerdings
sei ein solches Verhalten höchst fahrlässig. Es drohen hohe Geldbußen
bis zu 25.000 Euro für Friseur und Kunde. Außerdem schade das Verhalten
dem Wirtschaftszweig. „Wenn dieser Trend anhält, dann haben redliche
Friseurbetriebe und deren Beschäftigte das Nachsehen“, ergänzte Joachim
Wachsmann. Die Folge wäre der Verlust von Arbeits- und
Ausbildungsplätzen.
Vor diesem Hintergrund appellierten die Obermeister und die
Vizepräsidentin an die Vernunft der Mitmenschen und die Solidarität der
Berufskollegen: „Halten Sie sich an momentane Arbeitsverbote, auch wenn
es schwer fällt. Wir alle müssen dazu beitragen, das Risiko der
Verbreitung des Coronavirus so gering wie möglich zu halten. Wer das
missachtet, schadet auch der Branche.“
An die Verantwortungsträger auf Landesebene gerichtet riefen die
Obermeister dazu auf, die Schließungen der Friseurbetriebe zu
überdenken. „Die Friseure in Ostfriesland haben bewiesen, dass sie auch
während einer Pandemie mit einem zuverlässigen Hygienekonzept offen
bleiben können.“ Die Obermeister sehen die Friseursalons nicht als
Corona-Hotspots und bewerten die aktuellen Schließungen als
unverhältnismäßig. „Unsere Hygienestandards sind auf höchstem Niveau und
bieten unserer Kundschaft sowie unseren Angestellten die gebotene
Sicherheit während einer Friseurdienstleistung in Pandemiezeiten“,
erklärte Heiner Heijen.
Die Friseure halten sich seit Beginn der Corona-Pandemie an die
strengen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), ergänzend zur
Corona-Verordnung des Landes. Die Obermeister waren sich einig, dass
angeordnete Schließungen vermieden werden könnten, indem mildere, aber
geeignete und effektive Mittel gewählt werden, um den Bedarf an
Friseurdienstleistungen für die Bevölkerung zu sichern. Beispielsweise
könnte das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken zielführend sein.
Darüber hinaus sei die Verpflichtung zur bereits praktizierten
verbindlichen Terminvereinbarung ein Mittel, um die Kundenströme
verantwortlich und pandemiegerecht zu lenken. Mit ihr werde auch die
Kontaktnachverfolgung hervorragend sichergestellt.
Foto: Handwerkskammer/W.Feldmann
Handwerkskammer für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich