Dienstag, 28. April 2020

Corona Schutzmaßnahmen einhalten - Appell der Handwerkskammer an die Betriebe


Die Handwerkskammer stellt dieses Motiv für ihre Mitgliedsbetriebe bereit.Die Handwerkskammer Oldenburg rät ihren 12.700 Mitgliedsbetrieben mit rund 90.000 Beschäftigten, die Arbeitsschutzmaßnahmen strikt einzuhalten. „Entsprechende Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums sind deutlich“, erklärt Hauptgeschäftsführer Heiko Henke. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten in den Betrieben, auf den Baustellen und im Kundendienst die höchstmöglichen Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Abläufe müssen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt auch bei der Arbeit. Hinsichtlich der Fahrten in Firmenfahrzeugen haben die Städte und Landkreise in ihren Allgemeinverfügungen Regelungen formuliert. Für zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direktem Kontakt muss gesorgt werden. Zusätzliche Hygienemaßnahmen müssen vorgehalten werden.
Bei der Erarbeitung der Arbeitsschutzstandards hatte die Handwerkskammer immer auch darauf hingewiesen, dass neben dem Schutz der Beschäftigten auch die betriebliche Umsetzbarkeit und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen für Handwerksbetriebe Berücksichtigung finden muss. Entsprechende Empfehlungen mündeten dahingehend auch in verpflichtende Vorschriften, wie sie jetzt bei der Wiedereröffnung der Friseure gelten werden.
Beispiel Friseure: Mund-Nasen-Schutz für Beschäftigte und Kundschaft. Obligatorisches Haarewaschen im Salon. Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Friseurarbeitsplätzen. Abschaffung von Wartezonen. Verwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je Kunde. Optimierte Lüftung. Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz. Vorerst verboten bleiben: Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege.
Heiko Henke: „Wir appellieren an unsere Handwerkerinnen und Handwerker, Empfehlungen und Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit strikt einzuhalten. Dies passiert vielerorts vorbildlich. Wir müssen uns aber alle weiterhin disziplinieren, denn es ist noch nicht vorbei!“
Foto: Handwerkskammer Oldenburg
Handwerkskammer Oldenburg
Theaterwall 32
26122 Oldenburg

Mittwoch, 22. April 2020

Handwerk für vereinfachte Möglichkeiten zur Verlustverrechnung als Mittel zur zusätzlichen Liquiditätssicherung


Zu den anstehenden Beratungen über weitere Instrumente zur Sicherung der Liquidität von Betrieben erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das Handwerk begrüßt die kurzfristig von der Bundesregierung und den Ländern zur Verfügung gestellten Hilfen und Erleichterungen sowie die bereits beschlossenen steuerlichen Maßnahmen. Dadurch verbleiben in den von massiven Einnahmeverlusten betroffenen Betrieben in der jetzigen Krisenlage überlebenswichtige Mittel, wodurch zumindest zum Teil die Liquidität von Betrieben gesichert werden kann. Um den Unternehmen die nötige zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen, müssen jedoch die bereits auf den Weg gebrachten wichtigen Maßnahmen um weitere Schritte ergänzt werden. Konkret sollte kurzfristig eine unbürokratische Möglichkeit geschaffen werden, so dass Betriebe ihre absehbar im Jahr 2020 entstehenden Verluste schon jetzt steuerlich geltend machen können. Eine derart vereinfachte Verlustverrechnung könnte dazu beitragen, Betrieben schnell zu weiterer Liquidität zu verhelfen.
Das Handwerk schlägt daher vor, dass die Finanzämter den Betrieben die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2019 in den Fällen erstatten, in denen sie angesichts der absehbaren Verluste im laufenden Jahr zu hoch waren. Das wäre auch schon nach geltender Gesetzeslage möglich, allerdings erst im nächsten Jahr nach Feststellung des eingetretenen Verlusts. Dann könnte es aber für viele Betriebe zu spät sein. In der aktuellen Krisenlage brauchen die Betriebe liquide Mittel, um überhaupt überleben und die Phase der massiven Wirtschaftsbeschränkungen überstehen zu können. Mit der von uns vorgeschlagenen vorgezogenen Verlustverrechnung wird die Erstattung lediglich vorgezogen. Das ist aber ganz entscheidend, denn das hilft den Betrieben JETZT!“

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

Montag, 13. April 2020

Bäckerhandwerk - Helden des Alltags versorgen weiterhin die Bevölkerung mit Backwaren.


Der Verkauf bleibt, doch der Umsatz bricht ein. Das Bäckerhandwerk ist in diesen turbulenten Zeiten zwar stark gefragt, doch auch die Bäckereien und dessen Mitarbeiter werden durch die Verbreitung der neuartigen Lungenkrankheit COVID-19 mit starken Folgen und Ängsten konfrontiert. Durch die schnelle Verbreitung des Corona-Virus wurden viele Unternehmen durch Schutzmaßnahmen, welche die Ausbreitung des Virus verlangsamen sollen, in ihren alltäglichen Arbeiten stark eingeschränkt. Die erforderlichen Maßnahmen rufen bei viele Unternehmen erhebliche Folgen für die Zukunft hervor.

Doch oft geraten die Helden des Alltags, welche sich bemüht um unsere Grundversorgung kümmern, in den Hintergrund. Das Bäckerhandwerk ist ebenfalls, wie die Gastronomie, von der Ausbreitung des Covid-19 stark betroffen. Die Laufkundschaft in den örtlichen Bäckereien verringert sich und ruft somit einen Rückgang der Backwaren hervor. Immer mehr Menschen beginnen mit einer Selbstversorgung und backen zuhause. Als Folge hieraus resultieren für die Bäckereien erhebliche Umsatzeinbußen, die ebenfalls durch die Schließung ihrer Cafés verstärkt werden. Viele Bäckereien und dessen Mitarbeiter sind nicht nur von den Umsatzeinbußen, sondern auch von Kurzarbeit, Existenzängsten und Betriebsschließungen betroffen und sehen der Zukunft deshalb mit Sorgen entgegen.

Die derzeitigen Osterfeiertage beanspruchen das Können und die Arbeitsleistung unserer Bäcker/-innen sowie Bäckereifachverkäufer/-innen stark, um der Bevölkerung die Versorgung mit Broten sowie Backwaren zu sichern, damit wir auch über die Feiertage mit den gefragten Lebensmitteln versorgt sind. Aus diesem Grunde rufen die Kreishandwerkerschaft Cloppenburg und die Bäcker-Innung des Oldenburger Münsterlandes unter dem Motto „Gemeinsam gegen Corona“ zu Solidarität und Unterstützung auf, sodass diese Bäckereien und dessen Mitarbeiter uns auch nach der Krise weiterhin versorgen und ihren Betrieb weiterfortführen können.
Betriebswirtschaftlicher Beratungstag in der KH Cloppenburg - regelmäßig an jedem dritten Donnerstag im Monat - weitere Informationen und Terminabstimmung bei Frau Arndt (Tel. 04471/179-12, Fax: 04471/179-39, E-Mail: a.arndt@handwerk-cloppenburg.de)

foto:amh
Kreishandwerkerschaft Cloppenburg
Pingel-Anton 10
49661 Cloppenburg

Sächsische Handwerkskammern fordern von der Staatsregierung Zuschüsse für Betriebe

Angesichts der Corona-Krise benötigen kleine und mittlere Handwerksunternehmen schnell Liquiditätszuschüsse. Sächsische Handwerkskammern fordern in einem offenen Brief an die Staatsregierung Zuschüsse für Betriebe. - In einem offenen Brief haben die drei sächsischen Handwerkskammern heute (7. April) gemeinsam ihre Forderung nach Zuschüssen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen bekräftigt. In ihrem Schreiben an Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer sowie an Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig unterstreichen die Handwerksorganisationen die Dringlichkeit der angemahnten Maßnahmen.
"Die aktuelle Lage von tausenden Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten ist weiterhin außerordentlich kritisch", so die Handwerkskammern. Demnach drohe sich die Lage für zahlreiche Unternehmen "nach Ostern massiv zu verschärfen. Es drohen Massenentlassungen und Insolvenzen." Außer im Freistaat Sachsen habe sich fast überall die Erkenntnis durchgesetzt, "dass die durch staatlich angeordnete Maßnahmen verursachten Kosten nicht den Unternehmern allein angelastet und durch Kredite finanziert werden können."
Die drei sächsischen Handwerkskammern sehen den offenen Brief als notwendig an, da die bisherigen Gespräche, Arbeitstreffen und Dialog-runden mit den zuständigen Stellen in den Ministerien aus Sicht des Handwerks keine zufriedenstellenden Lösungen für die betroffenen Unternehmen brachten. Mit Blick auf die Lösungen, die die benachbarten Bundesländer in der Krise schaffen, drohen die sächsischen Unter-nehmen einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil zu erleiden, so die Befürchtung des sächsischen Handwerks.
Im Freistaat Sachsen gibt es 56.650 Handwerksbetriebe. Diese beschäftigen mehr als 300.000 Menschen. Im Kammerbezirk Dresden, zu dem die Landkreise Meißen, Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die Landeshauptstadt Dresden gehören, sind 22.358 Handwerksbetriebe registriert.

Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden

Freitag, 10. April 2020

Handwerkskammer Freiburg sieht Kommunen bei Coronakrise in der Pflicht


Schreiben des Kammerpräsidenten an Bürgermeister zur Unterstützung des Handwerks vor Ort - Um die Auswirkungen der Coronakrise für die Handwerksbetriebe in Südbaden möglichst gering zu halten, fordert die Handwerkskammer Freiburg auch die Unterstützung durch die Kommunen. Aktuelle Überlegungen zu Haushaltssperren wie etwa in Freiburg sind nach Ansicht des Handwerks in der jetzigen Zeit eindeutig der falsche Weg. Die öffentliche Hand darf jetzt nicht durch Sparprogramme die kommende Rezession und damit die existenzbedrohliche Lage vieler Betriebe verschärfen. Kammerpräsident Johannes Ullrich stellte in einem Brief an die Bürgermeister im Kammerbezirk klar: „Den Kommunen kommt in der Krise eine Rettungsfunktion für die regionale Wirtschaft zu.“ Ullrich wandte sich in dem Schreiben direkt an die Bürgermeister: „Ich möchte Sie – auch in der Hoffnung auf eine möglichst kurze Dauer der Einschränkungen – darum bitten, die Handwerksbetriebe vor Ort direkt zu unterstützen.“
Dies sei unter anderem etwa durch die Aufrechterhaltung von Planungstätigkeiten, baurechtlichen Genehmigungsverfahren und Bauleitplanung durch die kommunalen Bauverwaltungen möglich. Auch Vergaben sowie die Prüfung und die Abrechnung von öffentlichen Baumaßnahmen könnten dafür sorgen, dass die Bau- und Ausbaugewerke keine Krise nach der Krise erleben. Die Hinweise des Bundesinnenministeriums von Ende März zum Vergaberecht im Zusammenhang mit der Coronapandemie wirkten auf diesen Punkt hin.
Die aktuellen Überlegungen in einigen Kommunen, Ausgaben zu kürzen oder gar Haushaltssperren zu verhängen, seien in Krisenzeiten der falsche Weg. „Die Kommunen sollten sich gerade jetzt als wichtige Investoren hervortun und die Wirtschaft – und damit Arbeitsplätze und Kaufkraft – vor Ort stärken.“ Wenn die öffentliche Hand jetzt die öffentlichen Vergaben reduziere, dann würde sie die Existenzbedrohung vieler Unternehmen noch weiter vorantreiben.

Zudem informierte Ullrich die Bürgermeister über die Coronahilfen für die Betriebe vor Ort. Seit 25. März könnten kleine und mittlere Betriebe, die sich unmittelbar infolge der Coronapandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, beispielsweise einen einmaligen, nicht rückzuzahlenden Zuschuss beantragen.
Innerhalb dieses Soforthilfeprogramms des Landes zur Bewältigung der Coronakrise sind laut Wirtschaftsministerium seit Programmstart landesweit Zuschüsse in einer Gesamthöhe von über 1,42 Milliarden Euro zur Auszahlung an betroffene Betriebe angewiesen worden (Stand: 8.4.2020, 16:00 Uhr).

Alle Informationen zum Förderprogramm von Land und Bund erhalten die Betriebe auf der Internetseite der Handwerkskammer Freiburg www.hwk-freiburg.de sowie unter der eigens eingerichteten Corona-Hotline 0761 21800-456.


Handwerkskammer Freiburg
Bismarckallee 6
79098 Freiburg

www.hwk-freiburg.de

Mittwoch, 1. April 2020

Elektrohandwerke sind bei Corona-Pandemie ein Teil der sogenannten „Kritischen Infrastruktur“.


Um Klarheit in Bezug auf die Bewegungsfreiheit elektrohandwerklicher Betriebe im Falle von Ausgangssperren zu haben, hat der ZVEH zwei Bundesministerien um behördliche Bestätigung gebeten, dass die Elektrohandwerke als Dienstleister Teil der sogenannten „Kritischen Infrastruktur“ und damit systemrelevant sind. Heute kam eine positive Rückmeldung aus Berlin. Mit ihrer Arbeit tragen die vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vertretenen Innungsfachbetriebe zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Anlagen im Bereich der Energieversorgung, der Netzwerk- und Kommunikationstechnik wie auch der Sicherheitstechnik bei. Sie sind zuständig, wenn es zum Beispiel um die Behebung von Fehlern in elektrischen Anlagen, um Stromausfälle, den Ausfall von Informationstechnik oder Netzwerk- und Kommunikationsverbindungen oder auch Probleme in Brandmelde- und Einbruchschutzanlagen oder Produktionsbetrieben geht. Damit gewährleisten elektrohandwerkliche Betriebe, dass Betreiber „Kritischer Infrastrukturen“ (KRITIS) wie Krankenhäuser, Alten­ und Pflegeheime, öffentliche Verwaltungen, aber auch Bundes- und Feuerwehr auch in Krisenzeiten wie der aktuellen Corona-Pandemie in technischer Hinsicht störungsfrei ihren Aufgaben nachgehen und ein Notfallmanagement gewährleisten können. Den Elektrohandwerken kommt somit in Krisenzeiten eine wichtige Bedeutung zu.
Um für den Fall bundesweiter Ausgangssperren gewappnet zu sein und den Betrieben bei gebietsbezogenen Ausgangs- und Zugangssperren Klarheit in Bezug auf die Bewegungsfreiheit des Personals zu geben, hat der ZVEH das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angeschrieben und um behördliche Bestätigung gebeten, dass die Elektrohandwerke als Dienstleister Teil der sogenannten „KRITIS“ und damit systemrelevant sind.
Ministerium stuft E-Handwerke als systemrelevant ein
Auf diese Anfragen hin erhielt der ZVEH am heutigen Dienstag (31.) die Rückmeldung vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das Ministerium erklärt darin, dass die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems und die Versorgung der Bevölkerung mit kritischen Dienstleistungen durch die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit systemrelevanter Einrichtungen und Betriebe in der derzeitigen Situation oberste Priorität besäße. Dabei zählt das Ministerium die E-Handwerksunternehmen zu den systemrelevanten Einrichtungen und Betrieben. Begründet wird diese Einordnung damit, dass in den Aufgabenbereich elektrohandwerklicher Betriebe Dienstleistungen fallen, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen kritischen Dienstleistungen (wie z. B. Energieversorgung) notwendig sind.
Nächster Schritt: Kontaktaufnahme mit den Landesregierungen
Für das weitere Vorgehen empfiehlt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, sich an die jeweiligen Landesregierungen zu wenden, da für Betreiber „Kritischer Infrastrukturen“ Sonderregelungen gelten, die Auswirkungen auf weitere systemrelevante Einrichtungen und Betriebe haben. So besteht nach Auskunft des Ministeriums zum Beispiel vielfach die Möglichkeit für Schlüsselpersonal aus KRITIS- und systemrelevanten Einrichtungen, Kinder weiterhin in Kindergärten und Schulen betreuen zu lassen.
Der ZVEH, der sich mit Nachdruck für eine offizielle Bestätigung der Elektrohandwerke als systemrelevante Institution eingesetzt hatte, bewertet diese Antwort als Erfolg und empfiehlt nun den zwölf im Verband organisierten Landesinnungsverbänden, sich bezüglich einer offiziellen Bestätigung durch die jeweilige Landesregierung schnellstmöglich mit den zuständigen Ministerien auf Landesebene in Verbindung zu setzen, um auch hier Klarheit für die Betriebe in den 16 Bundesländern zu schaffen.

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vertritt die Interessen von 50.717 Unternehmen aus den drei Handwerken Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau. Mit 500.643 Beschäftigten, davon 43.250 Auszubildende, erwirtschaften die Unternehmen einen Jahresumsatz von rund 61,1 Milliarden Euro. Dem ZVEH als Bundesinnungsverband gehören 12 Landesverbände mit 320 Innungen an.
Zentralverband der Deutschen Elektro- und
Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
Lilienthalallee 4
60487 Frankfurt am Main