Mittwoch, 25. Dezember 2019

Konjunkturbericht der IHK Südthüringen - 2020 wird ein Jahr mit etwas geringerer Schlagzahl


Normalisierung erwartet - Konjunkturbericht Herbst 2019 der IHK Südthüringen für das Land Thüringen - Die Geschäfte laufen für die Mehrheit der Thüringer Unternehmen nach wie vor gut. Zwar liegen die Spitzenwerte von Umsatz und Auslastung bereits ein Jahr zurück. Trotzdem stellt sich die Wirtschaft in weiten Teilen noch kraftvoll dar. Die Geschäftserwartungen vieler Betriebe greifen jedoch Risiken wie die internationalen Handelskonflikte und die Transformation im Automobilbereich auf. Daher könnte 2020 ein Jahr mit etwas geringerer Schlagzahl werden. Diese Ergebnisse liefert die Konjunkturumfrage Herbst, die die Industrie und Handelskammer Südthüringen (IHK) nun für Thüringen ausgewertet hat.
Die Geschäftslage bewerten derzeit 47 Prozent der Unternehmen als gut und 39 Prozent als saisonüblich bzw. befriedigend. Grund für die Bewertung ist die nach wie vor hervorragende Ertragslage: 50 Prozent der Unternehmen erzielen derzeit Gewinne, weitere 39 Prozent machen ausgeglichene Geschäfte. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Ertragslage für 22 Prozent der Unternehmen verbessert, für weitere 52 Prozent blieb sie unverändert.
Für die kommenden Monate gehen 13 Prozent der Unternehmen von besseren Geschäften aus, 62 Prozent erwarten keine Veränderung. Der Konjunkturklimaindikator, den die IHK Südthüringen als geometrischen Mittelwert aus den Lage- und Erwartungseinschätzungen der Unternehmen errechnet, erreicht 108,0 von 200 möglichen Punkten. Gegenüber dem Frühsommer geht der Indikator um 9 Punkte zurück.

„Der Konjunkturklimaindikator zeigt die Richtung der Wirtschaftsentwicklung in Thüringen an. Dreimal in Folge ist unser Indikator jetzt zurückgegangen, vor allem, weil sich die Geschäftserwartungen der Unternehmen verschlechtert haben. Wir gehen daher von einer Abschwächung des Wirtschaftswachstums aus. Gleichzeitig erreicht der Indikator mit 108,0 Punkten mehr als die Hälfte der möglichen Punkte. Das zeigt, dass es den Unternehmen mehrheitlich gut geht. Wir werten dies als Normalisierung nach den phantastischen Wirtschaftszahlen in den Jahren 2017 und 2018“, erklärt Jan Scheftlein, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Verringert sich die Schlagzahl tatsächlich, wird es in vielen Unternehmen Aktivitäten geben, die die Wettbewerbsbedingungen verbessern. So planen 79 Prozent Investitionen. Hauptzielsetzung sind mit einem Anteil von 59 Prozent Modernisierungsmaßnahmen und Ersatzinvestitionen. 25 Prozent der Unternehmen planen zudem Ausgaben für neue Produkte, Dienstleistungen und Verfahren. Mit diesen Maßnahmen kann die Thüringer Wirtschaft im nächsten Aufschwung Marktanteile gewinnen.

Etwas zurückhaltender fallen hingegen die Beschäftigungserwartungen aus. 11 Prozent der Unternehmen rechnen mit einem steigenden Personalbestand, 16 Prozent erwarten, dass sich die Zahl ihrer Mitarbeiter reduziert. Dies ist einerseits Folge des wachsenden Wettbewerbs um Fachkräfte. Andererseits müssen in einer Konjunkturabschwächung alle Kosten auf den Prüfstand. Berufe, in denen es keine Stellenbesetzungsschwierigkeiten gibt, laden zur Optimierung ein. Außerdem sinkt der Bedarf an Zeitarbeitnehmern, wenn es weniger Produktionsspitzen gibt.

Blick in die Branchen
In der Industrie geht der Konjunkturklimaindikator um 18 Punkte im Vergleich zum Frühsommer zurück. Er erreicht 96,3 Punkte. Zwar verfügen 56 Prozent der Unternehmen über eine Kapazitätsauslastung von mindestens 80 Prozent. Allerdings haben 43 Prozent weniger Aufträge als im Vorjahr. Vor allem das Auslandsgeschäft hat sich abgeschwächt. Daher verfügen lediglich 65 Prozent über einen zufriedenstellenden Auftragsvorlauf. In der Industrie stehen daher neben Ersatzinvestitionen vor allem kostensenkende Maßnahmen an. Die IHK Südthüringen empfiehlt der Branche wegen des harten Wettbewerbs um gute Mitarbeiter, zunächst Kurzarbeit zu erwägen, ehe die Trennung von Mitarbeitern vollzogen wird.

Im Handel gibt es derzeit zwei gegenläufige Entwicklungen. Die Stimmung im Einzelhandel ist angesichts von Lohnsteigerungen auf breiter Front und saisonaler Effekte vorsichtig optimistisch. Im Großhandel führt die Abschwächung in der Industrie hingegen bereits jetzt zu Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vorjahr für 36 Prozent der Unternehmen. Infolgedessen sinkt der Konjunkturklimaindikator um 4 Punkte auf 102,3 Punkte.

Das Baugewerbe gerät in Folge zunehmender Stellenbesetzungsprobleme an seine Grenzen. Während sich die Beurteilung der Lage noch einmal verbessert, schwächen sich die Erwartungen ab. Der Konjunkturklimaindikator fällt um 7 Punkte auf 116,6 Punkte. In diesem Jahr konnten 22 Prozent der Unternehmen ihren Auftragsbestand gegenüber dem Vorjahr steigern, für 62 Prozent ergab sich keine Veränderung. 41 Prozent verfügen derzeit über einen Auftragsvorlauf von vier Monaten und mehr, 45 Prozent sind für mindestens drei Monate ausgelastet – Spitzenwerte angesichts der jahreszeitbedingten Witterung.

Abschwächung in der Industrie bedeutet weniger Transportbedarf für das Verkehrsgewerbe. Mehr als ein Drittel der Speditionen und reinen Fuhrunternehmen melden Einbußen im Beförderungsvolumen. Gleichwohl verfügen 86 Prozent der Unternehmen über eine Auslastung von 70 Prozent, Das sind gute Werte. Allerdings sind sie nicht auskömmlich. 29 Prozent der Unternehmen wollen Preiserhöhungen vornehmen, um steigenden Kosten für Kraftstoffe und Personal etwas entgegensetzen zu können. Der IHK-Konjunkturklimaindikator sinkt um 11 Punkte auf 96,7 Punkte.

Im Gastgewerbe hat sich die Beurteilung der Geschäftslage verbessert. Die Wintersaison fällt hingegen witterungsbedingt häufig schwächer aus. Der Städte- und Wandertourismus funktionieren bei Sonnenschein besser als bei nasskaltem Wetter. Die Wintersportorte locken viele Tagesgäste, die im Gastgewerbe nur geringe Spuren hinterlassen. Der Konjunkturklimaindikator geht daher saisonbedingt um 4 Punkte auf 120,2 Punkte zurück.

Die unternehmensnahen Dienstleister passen ihre Erwartungen an die Entwicklung in den anderen Branchen an. Nachdem 2019 bisher für die Dienstleistungswirtschaft umsatz- und ertragsseitig hervorragend gelaufen ist, erwartet jeder fünfte Betrieb mit gewerblichen Kunden in den kommenden Monaten weniger Umsatz. Der Konjunkturklimaindikator greift auch diese Erwartungen auf. Er fällt um 7 Punkte auf 115,2 Punkte.

Zur Information:
Die Auswertung der IHK-Konjunkturumfrage erfolgt alternierend durch die drei Thüringer IHKs. Die Umfrage zu Jahresbeginn wertet die IHK Ostthüringen zu Gera aus, im Sommer besorgt die IHK Erfurt die Auswertung und gegen Ende des Jahres veröffentlicht die IHK Südthüringen die Ergebnisse der Herbst-Umfrage. Für die Auswertung wurden sämtliche Antworten, die bereits in den drei beteiligten IHKs regional ausgewertet wurden, zu einem gemeinsamen Datensatz zusammengefasst und erneut analysiert. Auf diese Weise ergibt sich ein geschlossenes Bild für die Thüringer Wirtschaft. Wesentliche Ergebnisse sind unter https://www.suhl.ihk.de/unternehmen/standortpolitik/umfragen-und-statistiken/konjunktur abrufbar.


Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Bahnhofstraße 4-8
98527 Suhl

Sonntag, 15. Dezember 2019

Handwerk fordert, dass Darlehen für die Kosten der Vorbereitungslehrgänge und für Prüfungen bei erfolgreichem Abschluss für alle Absolventen zu 100 % erlassen werden.










Novellierung der Aufstiegsfortbildungsförderung im Bundestag:
Bachelor und Master Professional wie Hochschulabschlüsse fördern - Zur
ersten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Novellierung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) im Deutschen Bundestag
erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Das Handwerk begrüßt,
dass im neuen AFBG ein Anspruch auf Aufstiegs-BaföG für alle drei Stufen
der Höheren Berufsbildung eingeführt werden soll. Das ist das richtige
Signal für junge Menschen, die eine berufliche Karriere im Handwerk
anstreben. Die damit verbundene finanzielle Förderung der Höheren
Berufsbildung ist außerdem der konsequente nächste Schritt nach der
Einführung der neuen Fortbildungsstufen Berufsspezialist, Bachelor
Professional und Master Professional im
Berufsbildungsmodernisierungsgesetz. Damit wird die Wertigkeit
beruflicher Bildung und Fortbildung anerkannt. Ziel muss es sein, die
staatliche Förderung der Höheren Berufsbildung und der Hochschulbildung
anzugleichen.



Im Handwerk werden dringend Meister gesucht, die in der Lage sind,
sich auf neue Technologien und Arbeitsweisen in der digitalen
Gesellschaft einzustellen. Weil dazu zunehmend vernetztes Wissen in
verschiedenen Handwerken benötigt wird, ist es wichtig, dass auch der
Erwerb von mehreren Meisterabschlüssen förderfähig ist. In diesem Punkt
ist der Gesetzesentwurf noch nicht zufriedenstellend, weil den
Förderämtern ein zu großes Ermessen eingeräumt wird. Unser
Unternehmernachwuchs braucht hier noch mehr Planungssicherheit.


Darüber hinaus hält es das Handwerk für geboten, dass das Darlehen
für die Kosten der Vorbereitungslehrgänge und für die Prüfungen bei
erfolgreichem Abschluss für alle Absolventen zu 100 % erlassen wird.
Dadurch würde ein echter Leistungsanreiz geschaffen. Zudem würden die
erheblichen finanziellen Belastungen von beruflich Qualifizierten
abgebaut und die Attraktivität des beruflichen Qualifizierungsweges
deutlich erhöht.“



Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

Samstag, 14. Dezember 2019

Meisterpflicht - Eine Zukunftsentscheidung, die die Handwerksidentität stärkt - handwerkernachrichten.com





Der Deutsche Bundestag hat mit Änderung der Handwerksordnung der
Wiedereinführung der Meisterpflicht für 12 derzeit zulassungsfreie
Gewerke zugestimmt. “Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist ein
starkes Signal und eine gute Entscheidung für die Zukunft des
Handwerks“, ist sich Klaus Hofmann, Präsident der Handwerkskammer
Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, sicher. Wörtlich: “Die Abschaffung der
Meisterpflicht für über 50 Gewerke durch die frühere Bundesregierung hat
zu weniger Qualität, mehr Betriebsschließungen und weniger Fachkräften
geführt. Dies hat dem Image und der Identität des gesamten Handwerks
geschadet. Deshalb ist es richtig, dass dieser Fehler nun korrigiert
wird. Durch den vereinbarten Bestandsschutz muss sich kein bereits
existierender Betrieb Sorgen machen.“



Insbesondere drei Gründe sprechen für den Meister. 95 Prozent der
Lehrlinge im deutschen Handwerk werden in Meisterbetrieben oder in
Betrieben mit gleichwertig qualifizierten Betriebsleitern ausgebildet.
Meisterbetriebe leisten zudem nicht nur einen entscheidenden Beitrag zu
einer qualitativ hochwertigen beruflichen Aus- und Weiterbildung,
sondern schaffen eine Qualifikation, von der gerade auch jüngere
Menschen beruflich nachhaltig und perspektivisch profitieren. Ein
weiterer Grund ist der Qualitätsmaßstab. Hofmann: „Wohl niemand würde
sich von einem Arzt operieren lassen, der die entsprechende fachliche
Qualifikation nicht hat. Gleiches sollte auch für handwerkliche
Leistungen gelten. Der Meister steht für einen hohen Qualitätsstandard,
dafür ist er weit über Deutschlands Grenzen hinaus bekannt und
geschätzt. Er ist zudem gelebter Verbraucherschutz.“


Auch aus Wettbewerbssicht sei die Wiedereinführung des
verpflichtenden Meisterbriefs sinnvoll, so Hofmann. „Wer als
Einzelkämpfer einen Betrieb führt, muss keine Mitarbeiter zahlen, bildet
keinen Nachwuchs aus. Natürlich kann derjenige anders kalkulieren und
Niedrig-, oft sogar Tiefstpreise anbieten. Das aber geht zu Lasten der
Betriebe, die Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen haben und zur
Sicherung des Wohlstands unserer Gesellschaft beitragen.“


Die Entscheidung, die Meisterpflicht für zunächst 12 Gewerke
wiedereinzuführen, ist aus Sicht des Kammerpräsidenten nachvollziehbar.
„Richtig ist aber die Festschreibung einer Evaluierung nach fünf Jahren.
Wenn sich dann zeigt, dass die Ausweitung der Meisterpflicht zu
Verbesserungen geführt hat, können weitere Gewerke beantragen, wieder
zurückgeführt zu werden. Und dass die Ausweitung der Meisterpflicht eine
Entscheidung pro Zukunft ist - davon sind wir fest überzeugt“, so
Hofmann abschließend.



Handwerkskammer Mannheim


Rhein-Neckar-Odenwald


B1, 1-2


68159 Mannheim

Donnerstag, 12. Dezember 2019

Handwerkskammer Dresden begrüßt die Ausweitung der Meisterpflicht im Handwerk


Ja zum Meister -  Zur heutigen Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerken  erklärt Jörg Dittrich, der Präsident der Handwerkskammer Dresden: „Die Entscheidung ist ein starkes Signal. Sie stärkt das Handwerk und den Verbraucherschutz. Die Meisterpflicht sichert Ausbildung und Beschäftigung. Sie ist Garant für erstklassige handwerkliche Qualität und Grundlage für nach-haltiges Unternehmertum in der Region. Die Entscheidung im Jahr 2004, in 53 Handwerksberufen die Meisterpflicht aufzuheben, war falsch. Sie führte zu massiven Ausbildungs- und Qualitäts-verlusten. Seit der Novelle machten in einigen Gewerken deutlich weniger Menschen ihren Meister und die Ausbildungsleistung ging in einigen Gewerken deutlich zurück. Dass die Politik nun daran geht, diese Fehlentwicklungen zu korrigieren, ist anerkennenswert. Das Handwerk wird sich dafür einsetzen, auch in weiteren Gewerken die Meisterpflicht wieder einzuführen.
Präsident Jörg Dittrich: „Entscheidung ist ein starkes Signal. Sie stärkt das Handwerk und den Verbraucherschutz.“
Die heutige Entscheidung des Bundestages ist auch ein Erfolg des Engagements zahlreicher Handwerker und Verbände im Handwerk, die unter der Überschrift ,Ja zum Meister‘ sich seit Langem für die Meisterpflicht stark gemacht haben.“
Im Kammerbezirk Dresden  sind rund 3.000 Handwerks-Unternehmen von der Gesetzesnovelle betroffen. Alle Betriebe, die bei Inkrafttreten des Gesetzes in der Handwerksrolle mit entsprechenden Gewerken eingetragen sind, aber über keine Meisterqualifikation verfügen, genießen einen grundsätzlichen Bestandsschutz.
Beispiel:
Ein Mitgliedsbetrieb ist seit 2006 mit dem Estrichlegerhandwerk eingetragen. Weder Inhaber noch Betriebs-leiter verfügen über einen Meisterabschluss als Estrichleger. Das Unternehmen darf das Estrichlegerhandwerk auch ohne Meister weiter ausüben. Jedoch würde der betriebliche Bestandsschutz für dieses Unternehmen dann enden, wenn nach Inkrafttreten des Gesetzes neue Eigentümer oder Gesellschafter in den Betrieb eintreten würden. Dann müsste das Unternehmen der Handwerkskammer innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nachweisen.

Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden

Mittwoch, 4. Dezember 2019

Steuerrechtsänderungen 2020: Das sollten Steuerzahler wissen.


Bund der Steuerzahler informiert über die wichtigsten Neuerungen -  Steuern, Rente, Unterhalt – der Bund der Steuerzahler macht den Check und zeigt, was sich für Familien, Arbeitnehmer, Unternehmer und Senioren im kommenden Jahr im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändert. Zum Jahreswechsel haben wir mehrere aktuelle Gesetzespakete durchforstet: Von E wie Elektromobilität über K wie Klimapaket bis V wie Versicherungssteuergesetz hat der Bund der Steuerzahler die entscheidenden Steuerrechtsänderungen zusammengetragen.  Ausführliche Zahlen, Daten und Fakten enthält das neue Servicematerial „Steuerrechtsänderungen 2020“.
Zahlreiche Rechengrößen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändern sich 2020
·         Für Erwachsene werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 9.408 Euro Einkommensteuern fällig.
·         Beiträge zur Rentenversicherung können besser abgesetzt werden, Neurentner müssen hingegen einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern.
·         Für Dienstreisen und Kundenbesuche steigen die Verpflegungspauschbeträge.
·         Unternehmer und Bauherren können womöglich mit besseren Abschreibungsmöglichkeiten rechnen, wenn es um klimafreundliche Investitionen geht.
·         E-Books und Produkte für die Monatshygiene werden billiger, weil dafür künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt.
Diese und viele weitere Änderungen enthält unser neues Servicematerial.
Die „Steuerrechtsänderungen 2020“ können Mitglieder auf www.steuerzahler.de herunterladen. Andere Interessierte erhalten das Material kostenfrei unter info@steuerzahler.de, Medienvertreter wenden sich bitte an presse@steuerzahler.de
Pressekontakt Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.