Freitag, 27. März 2020

Elektro- und Informationstechnischen Handwerke werden zu Auswirkungen von Corona befragt.


ZVEH befragt Innungsfachbetriebe zu Auswirkungen von Pandemie - Bei der im Februar vom ZVEH durchgeführten Frühjahrskonjunkturbefragung 2020 herrschte noch großer Optimismus. Mittlerweile wirkt sich die Corona-Krise massiv auf die Wirtschaft und damit auch auf die Elektrohandwerke aus. Eine neuerliche Befragung soll einen Eindruck vermitteln, inwieweit die Betriebe von der Krise betroffen sind, wie sie ihre wirtschaftliche Situation einschätzen und, ob sie staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Die Daten sollen zur Interessenvertretung sowie für eine passgenauere Unterstützung der E-Handwerke genutzt werden. - Nur wenige Wochen liegen zwischen der Frühjahrskonjunkturbefragung, die der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) traditionell bei rund 20.000 Innungsfachbetrieben durchführt, und der jetzigen, außerplanmäßigen, Befragung. Die Welt aber hat sich seitdem rasant verändert: Die Corona-Pandemie hat mittlerweile auch Deutschland fest im Griff, seit Mitte März sorgt der Lockdown dafür, dass die Wirtschaft nur noch auf Sparflamme läuft.

Wie geht es den Betrieben aktuell?
Um zu erfahren, inwieweit die Inhaber und Mitarbeiter der elektrohandwerklichen Betriebe von der Corona-Krise betroffen sind und wo sie die größten Probleme sehen, hat sich der ZVEH kurzfristig entschlossen, eine erneute Umfrage durchzuführen. Die Befragung soll am kommenden Montag (30.03.) starten, und eine Auswertung schon nach wenigen Tagen erfolgen. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Situation wird die Befragung in den kommenden Wochen wiederholt.

4 Themenkomplexe, 20 Fragen
Der Fragenbogen umfasst 20 Fragen, die sich auf vier Themenkomplexe verteilen: Auswirkungen durch die Corona-Krise, Beurteilung der Geschäftslage infolge der Corona-Krise, Maßnahmen und politische Forderungen sowie Angaben zur Unternehmensstruktur. Gefragt wird unter anderem danach, ob Betriebe bereits Arbeitszeitverkürzungen vorgenommen oder Lieferengpässe registriert haben, wie sie die Geschäftslage ihres Unternehmens beurteilen, ob staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden oder ob Ähnliches geplant ist. Auch nach Forderungen in Richtung Politik wird gefragt.
Die Umfrageergebnisse will der ZVEH dazu nutzen, seine Mitglieder in der aktuellen Krise noch besser zu unterstützen und Interessen und Anliegen der Elektrohandwerke gezielt an Politik und Branchenpartner weiterzugeben.
„Unsere Aufgabe als Verband besteht darin, die wirtschaftlichen und fachlichen Interessen der Innungsbetriebe zu vertreten – und das gilt in schwierigen Zeiten natürlich ganz besonders. Von der Befragung versprechen wir uns Daten, anhand derer wir unsere Unterstützung für die Innungsbetriebe noch besser an deren Bedarf ausrichten können. Valide Daten helfen uns zudem bei der politischen Kommunikation, denn mit entsprechenden branchenspezifischen Zahlen können wir die derzeitige Entwicklung dokumentieren und auch Forderungen an politische Entscheidungsträger mehr Stoßkraft verleihen“, so Ingolf Jakobi, Hauptgeschäftsführer des ZVEH.


Der ZVEH: Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vertritt die Interessen von 50.717 Unternehmen aus den drei Handwerken Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau. Mit 500.643 Beschäftigten, davon 43.250 Auszubildende, erwirtschaften die Unternehmen einen Jahresumsatz von rund 61,1 Milliarden Euro. Dem ZVEH als Bundesinnungsverband gehören 12 Landesverbände mit 320 Innungen an.

Zentralverband der Deutschen Elektro- und
Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
Lilienthalallee 4
60487 Frankfurt am Main

Dienstag, 24. März 2020

Corona-Krise: Kammern setzen ab Mittwoch Soforthilfeprogramm des Landes um


Das Kabinett der Landesregierung hat, wie Ministerpräsident Kretschmann und Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut heute auf einer Regierungspressekonferenz in Stuttgart bekanntgaben, ein Soforthilfeprogramm beschlossen, mit dem die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bei den baden-württembergischen Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe abgefedert werden sollen. Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern des Landes werden die Prüfung der Anträge auf Soforthilfe übernehmen. Johannes Ullrich, Präsident der Handwerkskammer Freiburg, erklärt: „Die Verunsicherung bei den Handwerksbetrieben ist enorm. Auch bei Betrieben, die noch geöffnet sein dürfen, brechen Umsätze weg, Aufträge werden storniert oder für die kommenden Wochen nicht mehr erteilt. Dazu kommt die Sorge um das Personal und das ständige Risiko einer Betriebsschließung. Deshalb sind wir der Landesregierung dankbar, dass sie mit Hochdruck daran arbeitet, finanzielle Unterstützung bereitstellen zu können.“

Einmaliger Zuschuss für Unternehmen in existenzbedrohender wirtschaftlicher Lage
Mit dem Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau werden gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu:
§  9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
§  15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
§  30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.

Anträge auf Soforthilfe können ab Mittwochabend ausschließlich und damit bürokratiearm in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden.
Das Beantragungsverfahren läuft in zwei einfachen Schritten wie folgt ab:
§  Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein.
§  Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de (ab Mittwochabend). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Handwerkskammer Freiburg übernimmt Plausibilitätsprüfung
Die Handwerkskammer Freiburg übernimmt für Handwerksunternehmen in ihrem Kammerbezirk (Landkreise Ortenau, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach und Stadtkreis Freiburg) die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leitet diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.

“Die Handwerkskammer Freiburg hat alle verfügbaren Mitarbeiter für die Bewältigung des anzunehmenden Ansturms geschult und entsprechend technisch ausgestattet“, erklärt Ullrich. Er rechne damit, dass sich eine hohe vierstellige Summe an Betrieben melden wird. „Unsere Mitarbeiter an der eingerichteten Corona-Hotline haben in den letzten Tagen mehrere tausend Anrufe bearbeitet. Wir rechnen damit, dass in etwa genauso viele Betriebe am Ende einen Antrag stellen werden.“ Es sei gut, dass die Soforthilfen nun so rasch beschlossen worden sind. Es zeige sich, dass die vielen Appelle der Handwerksorganisationen bei der Regierung Früchte getragen haben. „Wir werden unseren Teil dafür tun, damit diese Hilfe jetzt so schnell wie möglich auch bei den Betrieben ankommt“, führt Ullrich weiter aus.


Handwerkskammer Freiburg
Bismarckallee 6
79098 Freiburg

www.hwk-freiburg.de

Corona-Krise hat Ostfrieslands Handwerk fest im Griff. Schnelle finanzielle Hilfen nötig.


Handwerkskammer fordert schnelle Hilfen, um Insolvenzen und wirtschaftliche Schieflagen abzuwenden. Hohe Unsicherheit, massive Existenzängste durch ausbleibende Kunden und Aufträge, Hoffnung auf schnelle Hilfen: das sind die Themen, mit denen die Berater der Handwerkskammer für Ostfriesland in den letzten Tagen konfrontiert wurden. „Unsere Leitungen stehen nicht still“, berichtet Jörg Frerichs, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Ostfriesland. Vor allem bei den Kleinstbetrieben und denjenigen, die sich erst in den vergangenen Jahren selbstständig gemacht haben, geht es ums Ganze. „Viele Unternehmen sind existentiell gefährdet, weil Umsätze einbrechen, Kunden ausbleiben und Lieferengpässe entstehen“, erklärt Frerichs weiter. Die Handwerkskammer konzentriere derzeit ihre Kräfte darauf, allen Betrieben mit Beratungsleistungen zur Seite zu stehen. „In dieser Phase kommt es entscheidend darauf an, dass die zugesicherten finanziellen Hilfen der Regierung dort ankommen, wo sie gebraucht werden“, fordert der Hauptgeschäftsführer. Die Betriebe benötigten Transparenz über mögliche Förderwege von Bund und Land. Die verschiedenen Instrumente für Zuschüsse, Kredite, Bürgschaften und Darlehen müssten auch für kleine und mittlere Unternehmen schnell und unbürokratisch erreichbar sein, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Das Handwerk arbeitet mit viel Engagement für die Versorgung der Bevölkerung.
Außerdem fordert Frerichs vereinfachte Regeln zur Kurzarbeit. Zwar seien diese auf Bundesebene bereits gelockert worden, „aber es geht noch mehr!“, so der Hauptgeschäftsführer. Die Kurzarbeit sollte ausgeweitet und aufgestockt werden. Zum Beispiel sollten auch geringfügig Beschäftigte in die Maßnahme aufgenommen werden.
Beschleunigte Genehmigungsverfahren sind das Stichwort der Stunde. „Für viele Betriebe kommt es auf Tage an – etwa, wenn Mitarbeiter erkrankt oder in Quarantäne sind: Dann läuft Lohnfortzahlung, aber es kommt nichts in die Kasse“, sagt Frerichs. An die Hausbanken der Unternehmen appellierte er, gegenüber Firmenkunden Kulanz zu zeigen und gerade jetzt Finanzierungslösungen zu finden, die den langfristigen Fortbestand der Unternehmen im Blick haben.
Die mehr als 5.400 Handwerksbetriebe in Ostfriesland beschäftigen rund 35.000 Mitarbeiter. „Viele arbeiten mit großem Engagement weiter für die Versorgung, die Sauberkeit und die Gesundheit der Bevölkerung. Um diese Dienstleistungen auch nach der Krise sicherzustellen, muss jetzt schnell gehandelt werden. Das sichert Betriebe und damit Arbeitsplätze“, resümiert Frerichs
Bild: Jörg Frerichs, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Ostfriesland
Foto: HWK
Handwerkskammer für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich

Dienstag, 17. März 2020

Erklärung des Handwerks zur Bekämpfung des Corona-Virus


Die Ausbreitung des Virus verlangsamen. Den Betrieben mit Sofortmaßnahmen jetzt helfen. Die Ausbreitung des gefährlichen Corona-Virus stellt unser Land vor eine Bewährungsprobe ohne Beispiel in der Geschichte der Bundesrepublik. Wir müssen der Situation mit Konsequenz und Besonnenheit begegnen. Das nordrhein-westfälische Handwerk steht daher hinter den einschneidenden Maßnahmen, die Bund, Land und Kommunen ergreifen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Nur dadurch gewinnen wir die Zeit, die wir im Kampf gegen das Virus so dringend brauchen.   Wir appellieren an alle Betriebe und Organisationen des Handwerks, diese und weitere noch notwendige Maßnahmen zu unterstützen und umzusetzen.    Wir wissen aber auch, dass es für viele Handwerksbetriebe jetzt ums Ganze geht. Viele Firmen sind existentiell gefährdet, weil Umsätze einbrechen, Kunden ausbleiben und Lieferengpässe entstehen.   Die Kammern, Fachverbände, Innungen und Kreishandwerkerschaften konzentrieren deshalb ihre Kräfte in dieser schwierigen und ernsten Situation darauf, allen Betrieben schnell und unbürokratisch zur Seite zu stehen.
Insbesondere die Betriebsberater*innen, die Rechtsberater*innen und die Ausbildungsberater*innen arbeiten mit Hochdruck daran, alle relevanten Informationen verfügbar zu haben und den Betrieben schnelle Hilfe und Orientierung zu bieten. Insbesondere sorgen die Handwerksorganisationen dafür, dass im Internet und in den sozialen Medien schnellstmöglich aktuelle Erstinformationen verfügbar sind. So hat der Westdeutsche Handwerkskammertag eine Internetseite unter https://www.whkt.de/coronakrise/ erstellt, die laufend aktualisiert wird.    Vieles muss nun zurückstehen. Betroffen sind auch die Lehrgänge und Prüfungen in unseren Bildungseinrichtungen. Sie wurden bereits mehrfach ausgesetzt oder werden in den nächsten Tagen abgesagt. In dieser Phase der Krise kommt es nun entscheidend auf Sofortmaßnahmen der Politik an. Spitzenorganisationen des Handwerks setzen auf einen kurzfristigen und unbürokratischen Austausch mit der Landesregierung, den Arbeitsagenturen und anderen Behörden und Institutionen.
Wir setzen uns jetzt ein für:   
1. Soforthilfe: Für in Not geratene kleine Unternehmen bedarf es einer schnellen Soforthilfe in Höhe von 5.000 bis 25.000 Euro. Nicht als Kredit, sondern ausdrücklich als Zuschuss, damit die Betriebe ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. Wir schlagen vor, dass hier kurzfristig Anträge geprüft werden und schnell Auszahlungen vorgenommen werden. Die Möglichkeiten, Steuerzahlungen zu stunden, auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge zu verzichten und Anpassungen bei den Steuervorauszahlungen zu gewähren, müssen jetzt angewendet werden. Eine wirksame, schnelle und unbürokratische Hilfe würde auch das vorübergehende Aussetzen der Sozialversicherungsbeiträge oder die Rücküberweisung von Steuervorauszahlungen darstellen. 
2. Kurzarbeitergeld für alle Handwerksunternehmen: Für viele Betriebe sind vereinfachte Regeln zur Kurzarbeit sehr wichtig, damit die Bundesagentur für Arbeit schnell und unbürokratisch Hilfe leisten kann. Klar muss sein, dass grundsätzlich jedes Unternehmen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat. Es muss jetzt schnell und unbürokratisch zur Verfügung stehen. Die geringfügig Beschäftigten sind in den Empfängerkreis aufzunehmen. 
3. Liquidität durch flexible Kredite, Darlehen und Bürgschaften: Es kommt nun auch darauf an, dass die verschiedenen Instrumente für Kredite, Bürgschaften und Darlehen auch für kleine und mittlere Unternehmen schnell und unbürokratisch erreichbar sind, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Die Betriebe brauchen Transparenz über die möglichen
Förderwege. Flexibilität ist jetzt geboten bei den Tilgungsaussetzungen für Mikrodarlehen der NRW.Bank. An die Hausbanken unserer Betriebe appellieren wir, gegenüber langjährigen Firmenkunden Kulanz zu zeigen und gerade jetzt Finanzierungslösungen zu finden, die den langfristigen Fortbestand der Unternehmen im Blick haben. Es ist jetzt nicht die Stunde, um nach ausgefeilten Business- und Liquiditätsplänen zu fragen. Treuhandkredite oder Verlustfinanzierung müssen ebenso in Betracht gezogen werden wie Regelungen, die das Rating von Unternehmen auf den Stand von Februar 2020 beziehen.   
4. Soloselbständige nicht im Regen stehen lassen: Die meisten der derzeit bereits angebotenen Hilfen kommen für Soloselbständige nicht in Betracht. Auch für sie, die etwa ein Fünftel aller Betriebe des Handwerks ausmachen, müssen Lösungen zur Soforthilfe gefunden werden. 
5. Rettungsschirm für den Erhalt der Bildungslandschaft des Handwerks: Auch die Träger der handwerklichen Berufsbildungsstätten drohen in eine finanzielle Schieflage zu geraten, wenn durch die Absage von Kursen und Prüfungen unerwartete Einnahmeausfälle und Stornierungskosten eintreten. Auch hierfür sind jetzt unbürokratische Hilfen in Form eines Rettungsschirms für die Bildung im Handwerk notwendig, damit unsere wertvolle Bildungslandschaft durch die vorübergehende Krise keinen irreparablen Schaden nimmt. Viel wäre schon gewonnen, wenn die Bildungsträger die für dieses Jahr bereitgestellten ÜLUMittel ausgezahlt bekämen.  
6. Beratung des Handwerks für die Unternehmen jetzt stärken: Die Bund-Land-geförderten Berater müssen umgehend von allen richtlinienbasierten, fördertechnischen Beschränkungen befreit werden, um jetzt unbürokratische und bedarfsgerechte Krisenberatung über die verfügbaren Kanäle (v. a. Telefon, Videochat etc.) leisten zu können. Das Beratungsnetzwerk gehört aus unserer Sicht aktuell zur kritischen Infrastruktur und gleichermaßen zur Daseinsvorsorge und sollte einen entsprechenden Stellenwert erhalten.

  Es ist die Stunde, in der wir uns auf das Wesentliche und Notwendige besinnen müssen. Für die Handwerker, die unverschuldet in Existenzsorgen geraten, müssen wir uns jetzt gemeinsam einsetzen. Diese Krise ist für unsere Gesellschaft und für die Handlungsfähigkeit des Staates eine nie dagewesene Bewährungsprobe. Wir sind davon überzeugt, dass wir sie bestehen können. Die Kraft der Soziale Marktwirtschaft und unser Zusammenhalt sind stark. Das Handwerk wird alles in seiner Macht Stehende tun, damit wir diese extreme Krise meistern.

Andreas Ehlert, Präsident Hans-Joachim Hering, Vizepräsident Hans Hund, Vizepräsident
Westdeutscher Handwerkskammertag
Volmerswerther Straße 79 | 40221 Düsseldorf

Donnerstag, 12. März 2020

Kammerweiter Wettbewerb für Ausbildungsbetriebe im Handwerk gestartet


Gesucht: Ausbildungsbetrieb des Jahres 2020 - Die Ausbildungsleistung des Handwerks ist ein überragender Wirtschaftsbeitrag. Dadurch bekommen junge Menschen eine verlässliche und zukunftsfähige berufliche Basis und die Betriebe die dringend benötigten Fachkräfte. Doch wer erbringt diese – im wahrsten Sinn des Wortes – Meisterleistung? Es sind die Betriebe, für die die Handwerkskammer Südwestfalen gemeinsam mit den Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk den Wettbewerb um die Auszeichnung „Ausbildungsbetrieb des Jahres“ ausschreibt. Mit dieser Auszeichnung setzt die Handwerksorganisationen, sprich die Handwerkskammer Südwestfalen und die Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk, ein deutliches Zeichen pro dualer Ausbildung. Ideell unterstützt wird der Wettbewerb durch das Land Nordrhein-Westfalen: Landesarbeits- und Sozialminister Karl Josef Laumann hat die Schirmherrschaft über den Wettbewerb übernommen.
Die Auszeichnung zum „Ausbildungsbetrieb des Jahres“ ist – dank der Unterstützung durch Sponsoren (Sparkassen und Volksbanken in Südwestfalen, Signal Iduna und ikk classic) – in den drei Kategorien mit jeweils einem Preisgeld von 2000 Euro gut ausgestattet. Die übrigen von der Jury nominierten Betriebe erhalten jeweils ein Preisgeld von 500 Euro.
Die Kategorie „Leistung & Erfolg“ würdigt insbesondere überdurchschnittlich gute Prüfungsergebnisse der Azubis oder besondere Erfolge im Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW). Ebenso kann auch eine besonders niedrige Lösungs- oder außergewöhnlich hohe Bestehensquote der Lehrlinge über einen längeren Zeitraum hinweg ein Vergabekriterium sein.
Die Kategorie „Soziale Verantwortung und Gesellschaftliches Engagement“ ist der zweite Schwerpunkt. Viele Handwerksunternehmen unterstützen in besonderer Weise sozial schwache Auszubildende in der Ausbildung, stellen Menschen mit besonderem Förderbedarf als Lehrlinge ein oder zeigen z. B. ein überdurchschnittliches Engagement im Bereich Integration und Inklusion. Gemeint sind ebenfalls Leistungen im individuellen Förderbereich, bei der Integration von Auszubildenden mit Migrationshintergrund oder die Kooperationen mit Kindergärten, Schulen und Vereinen, um junge Menschen für eine Ausbildung im Handwerk zu begeistern.
Schließlich gibt es noch einen Ehrenpreis der Jury, der die besondere Kreativität im Bereich der Nachwuchswerbung, -förderung und -qualifizierung in den Fokus nimmt. In diesen Bereich gehören aber auch der Einsatz innovativer Ausbildungselemente oder die Unterstützung Auszubildender über den betrieblichen Alltag hinaus.
Der Startschuss zum Wettbewerb 2020 ist gefallen und die Bewerbungen können nun eingereicht werden. Zudem können auch in diesem Jahr Betriebe von Externen vorgeschlagen werden. Alles Wissenswerte steht auf der Homepage der Handwerkskammer Südwestfalen unter www.hwk-swf.de bzw. https://ogy.de/2iuh. Dort gibt es die einfache Möglichkeit, sich online zu bewerben. Selbstverständlich ist auch der klassische Weg per Post möglich.
Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2020.
Die feierliche Preisverleihung wird am 18. September 2020 beim diesjährigen „Treffpunkt Handwerk“ sein, dem Jahresempfang der Handwerkskammer Südwestfalen am Vorabend des diesjährigen Tags des Handwerks.
Handwerkskammer Südwestfalen
Brückenplatz 1
59821 Arnsberg

Montag, 2. März 2020

Coronavirus - Arbeitssicherheit im Handwerk


Im Zuge der Coronavirus-Epedemie gibt der Zentralverband des deutschen Handwerks wichtige Informationen und Tipps zu den Themen Kredite und Arbeitssicherheit an Handwerksbetriebe weiter.
Sicherheiten für Kredite
Aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV-2) kann es bei einigen Handwerksbetrieben möglicherweise zu Lieferengpässen oder anderweitigen Ausfällen kommen. Unter Umständen können Aufträge nicht (rechtzeitig) erfüllt werden. Sollten zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Deutschen Bürgschaftsbanken diese mit Bürgschaften besichern.
Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann in wenigen Minuten und sicher über das Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Eine Übersicht und die Kontaktdaten der Bürgschaftsbanken stehen auf folgender Seite zur Verfügung: https://vdb-info.de/mitglieder
Infos vom BMWi und Auswärtigen Amt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine Informationsseite zum Coronavirus und dessen eventuelle wirtschaftsrelevanten Auswirkungen veröffentlicht, auf der auch eine Hotline für Unternehmen benannt wird.
Reisehinweise für China sowie weitere aktuelle Informationen werden vom Auswärtigen Amt bereitgestellt.
Arbeitsschutz und Gesundheitshinweise für Betriebe zum Coronavirus
Im Folgenden möchte der ZDH Sie auf verschiedene Informationsmaterialien bzw. Informationsquellen zum Thema Coronavirus aufmerksam machen:
  • Vor dem Hintergrund des Auftretens des Coronavirus hat die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) ihren Praxisleitfaden „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie“ aktualisiert.
  • Das Bundesgesundheitsministerium stellt auf seiner Website aktuelle Informationen zum Coronavirus zur Verfügung.
  • Hier finden Sie Hinweise des Robert Koch-Instituts zu Hygienetipps.
  • Hinweise zu Risiken bei beruflichen Auslandsreisen finden Sie im Leitfaden der Berufsgenossenschaft RCI, dem Gesamtverband der Versicherungsunternehmen, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der International SOS Foundation: Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen.
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin