Mittwoch, 29. August 2018

Fleischerhandwerk begrüßt Leitsatz für vegane und vegetarische Produkte


Die vom Deutschen Fleischer-Verband und vom Deutschen Bauernverband eingeleitete Initiative, die Verkehrsauffassung für vegane und vegetarische Fleischersatzprodukte in einem Leitsatz festzuschreiben, hat zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt. Am 21. August 2018 wurde nach einer Reihe von Sitzungen, einer Anhörungsrunde und zwei Abstimmungen im Plenum der Deutsche Lebensmittelbuchkommission der Leitsatz für „vegetarische und vegane Lebensmittel“ einstimmig angenommen. Ziel der Initiative von DFV und DBV war, Klarheit bei der für Hersteller und Verbraucher zum Teil verwirrende Begriffsvielfalt und -beliebigkeit bei veganen und vegetarischen Fleischersatzprodukten zu schaffen.
Auch sollten ansonsten traditionellen Fleischerzeugnissen vorbehaltene Bezeichnungen nicht oder nur unter engen Voraussetzungen für Ersatzprodukte verwendet werden können.Dieses Ziel wurde nun erreicht. Ergebnis der Beratungen, an denen auch DFV-Vizepräsident Konrad Ammon jr. beteiligt war, ist ein nach Auffassung des DFV guter Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der Lebensmittelwirtschaft. Besonders erfreulich aus Sicht des Deutschen Fleischer-Verbandes ist, dass die Interessen des Fleischerhandwerks in den wesentlichen Punkten durchgesetzt werden konnten.
So dürfen beispielsweise Bezeichnungen für spezifische Wurstwaren wie Schinkenwurst, Bierschinken oder ähnliches nicht für Fleischersatzprodukte verwendet werden. Allenfalls können die Produkte in der „… Art einer …“ oder „… mit …-geschmack“ bezeichnet werden. Auch dies nur dann, wenn diese dem Produktcharakter der imitierten Wurstware sensorisch, also in Aussehen, Geruch, Geschmack, Konsistenz und Mundgefühl hinreichend ähnlich sind.Ebenso dürfen Anlehnung an Bezeichnungen wie Schnitzel, Gulasch, Geschnetzeltes oder Frikadellen oder an Kategorien von Wurstwaren wie Brat- oder Streichwurst nur dann erfolgen, wenn die Ersatzprodukte in den sensorischen Eigenschaften eine hinreichende Ähnlichkeit aufweisen.Bei der Produktbezeichnung muss nunmehr stets „vegetarisch“ oder „vegan“ sowie die ersetzende Zutat, zum Beispiel „… mit Erbsenprotein“ angegeben werden.
Die Verwendung von Bezeichnungen spezifischer Fleischteilstücke wie zum Beispiel „Rinderfilet“ ist faktisch nicht mehr möglich.Bis zur Veröffentlichung der angenommenen Leitsätze bedarf es noch der rechtlichen und fachlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und der Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Deutscher Fleischer-Verband e.V.
Kennedyallee 53
60596 Frankfurt / Main

Montag, 27. August 2018

Wie viel kostet eine Handwerkerstunde? Was sind die Preistreiber?


Stundenverrechnungssatz ist gleich Verdienst pro Stunde - Wie viel kostet eine Handwerkerstunde? Schon so mancher hat sich angesichts einer Rechnung für erbrachte Handwerkerleistungen diese Frage gestellt. Manche Handwerker bekämen des Öfteren zu hören, dass Handwerker zu teuer seien. „Stimmt aber nicht“, so Detlev Michalke, Pressesprecher der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald weiter. „Manche meinen wirklich, das steckt der Meister in die eigene Tasche“, fasst Michalke seine Erfahrungen zusammen. Denn zu den Preistreibern zählten neben steigenden Lohnkosten auch die Kosten der Bürokratie und den Lohnzusatzkosten. Michalke wörtlich: „Und dann sind viele erstaunt darüber, was von diesem Stundenlohn auf der Rechnung alles abgeht“.
Aufklärung gibt ein Faltblatt der Handwerkskammer
Anhand einer fiktiven Handwerkerstunde in Höhe von 57,74 Euro wird in einem Faltblatt aufgeschlüsselt, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. „Da ist natürlich der Bruttolohn des Mitarbeiters ebenso mit drin wie die tariflichen Sozialaufwendungen, etwa Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt oder tarifliche Ausfalltage“, so Michalke weiter. Auch die gesetzlichen Sozialaufwendungen – etwa die Anteile an der Krankenversicherung oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall –  habe der Unternehmer zu tragen und die betrieblichen wie kalkulatorischen Gemeinkosten müssten hinzugerechnet werden. „Nicht zuletzt die gesetzlich vorgeschriebenen 19 Prozent Mehrwertsteuer sind in diesem Betrag eingerechnet“, rechnet Michalke vor.
Wer sich genauer informieren will, kann das Faltblatt kostenlos bei Frau Gabriele Izzo, Tel. 0621 18002-158, E-Mail: izzo@hwk-mannheim.de oder auf der Website unter www.hwk-mannheim.de (Service Center – Formulare und Downloads) abrufen.
Handwerkskammer Mannheim
Rhein-Neckar-Odenwald
B1, 1-2
68159 Mannheim

Sonntag, 26. August 2018

Papst mit großer Vergebungsbitte wegen Missbrauch und Zwangsadoptionen. - handwerkernachrichten.com

 

Papst mit großer Vergebungsbitte wegen Missbrauch und Zwangsadoptionen. - handwerkernachrichten.com: Handwerkernachrichten ist das Nachrichten Magazin für Handwerk und Gewerbe mit Neuigkeiten aus Kammern und Innungen, Wirtschaft und Politik und Kirche, Tipps und Rat vom Handwerksmeister, Markt & Geld, Sport, Veranstaltungen, Schulungstermine und Ausschreibungen.

Samstag, 25. August 2018

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Dienstag, 21. August 2018

Handwerkskammern fordern Änderung der Landesbauordnung In den neuen Bundesländern.


In den meisten alten Bundesländern sind auch Meister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererhandwerks bzw. staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik eingeschränkt bauvorlagenberechtigt. In den neuen Bundesländern findet man in den Bauordnungen keine entsprechende Regelung. Dabei sind Planungsleistungen in den relevanten Berufen Bestandteil der Meisterausbildung, die angehenden Meister sind hervorragend geschult. „Unsere Meister sind aufgrund ihrer hochqualifizierten Ausbildung in der Lage, entsprechende Objekte aus einer Hand zu planen und auszuführen. Sie sollten daher die gleichen Rechte und Bedingungen wie ihre Berufskollegen in den westdeutschen Bundesländern erhalten“, fordern die Präsidenten der Handwerkskammern Halle und Magdeburg, Thomas Keindorf und Hagen Mauer.



Zimmerermeister und Bautechniker Christian Lellau aus Osterwieck berichtete dazu bei einer Beratung der beiden Handwerkskammern mit dem Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft des Landtags von Sachsen-Anhalt. Von ihm werde erwartet, dass er Fachwerkgebäude planen und standsicher bauen kann. Dabei müssten alle Vorschriften eingehalten werden. Nur den formalen Akt, den Bauantrag, darf er trotz meisterlicher Kenntnisse und zahlreicher Weiterbildungen nicht einreichen.

In Niedersachsen, fünf Kilometer von Lellaus Betriebsort entfernt, sieht es ganz anders aus. Hier werden seine Qualifikationen und Erfahrungen anerkannt. „Unter diesen Bedingungen fällt es mir schwer, gute Lehrlinge für meinen Berufsstand zu gewinnen. Mit einer Änderung der Landesbauordnung würde die berufliche Bildung aufgewertet und für den Nachwuchs attraktiver werden. Wenn wir nicht weiter Schlagzeilen wie ‚Zu wenig Handwerker für Baudenkmäler‘ oder ‚Fachkräftemangel im Handwerk‘ lesen wollen, muss dringend etwas unternommen werden“, sagte Christian Lellau.



Handwerkskammer Halle (Saale)
Gräfestraße 24
06110 Halle

Montag, 20. August 2018


Jedes fünfte Einzelunternehmen wird von einer Frau geführt - Anteil hat sich seit Jahrtausendwende verdoppelt- Das ostsächsische Handwerk wird weiblicher: 3.515 der insgesamt 17.326 Einzelunternehmen im Kammerbezirk Dresden werden aktuell von Frauen geführt. Das ist ein Anteil von 20 Prozent, wie die aktuelle Betriebsstatistik der Handwerkskammer Dresden (Stand 30. Juni 2018) zeigt. Damit hat sich der Wert in den vergangenen 20 Jahren nahezu verdoppelt. 1999 lag der Wert noch bei elf Prozent (2.196 von Frauen geführte Einzelunternehmen bei einer Gesamtzahl von 14.668). Er ist seither kontinuierlich gestiegen. Vor fünf Jahren lag er bei 16 Prozent.
Die meisten Einzelunternehmerinnen finden sich im Friseur- und Kosmetiker-gewerbe - sowohl quantitativ als auch prozentual. Hier führen 1.123 bzw. 876 Frauen die Geschäfte, was einem Anteil von 88 bzw. 96 Prozent, gemessen an allen Einzelunternehmen, entspricht. Dahinter folgen Maßschneiderinnen (266 Einzelunternehmerinnen/91 Prozent) und Fotografinnen (211 Einzelunternehmerinnen/49 Prozent). Anteilsmäßig betrachtet gibt es zudem überdurchschnittlich viele Einzelunternehmen in der Zahntechnik (46 Prozent) sowie im Bäcker- und Konditorenhandwerk (mit 16 bzw. 38 Prozent), die in weiblicher Hand liegen.
"Gerade weil das Handwerk noch immer von vielen als Männerdomäne angesehen wird, ist es ein sehr erfreuliches Ergebnis, dass sich der Anteil an Einzelunternehmerinnen im Handwerk in den vergangenen knapp 20 Jahren nahezu verdoppelt hat", so Manuela Salewski, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Dresden. Hinsichtlich der statistischen Werte, dass Unternehmerinnen nicht nur in den traditionell eher weiblich dominierten Berufen wie Friseur oder Kosmetiker eine Rolle spielen, ergänzt sie: "Natürlich gibt es hier weiter Luft nach oben. Die Zahlen sind jedoch Beleg dafür, dass Frauen auch im Handwerk eine immer größere Rolle spielen - auch in Berufen, die eher den Männern zugeordnet werden."

Betriebsstatistik allgemein
Die Handwerkskammer Dresden, deren Kammerbezirk die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden umfasst, veröffentlicht regelmäßig ihre aktuelle Betriebsstatistik. Zum Ende des ersten Halbjahres 2018 waren 22.122 Mitgliedsbetriebe eingetragen, 17.326 davon in der Rechtsform der Einzelunternehmen (inhabergeführte Betriebe). Damit hält sich die Zahl der Mitgliedsbetriebe im Vergleich zum Jahresende 2017 relativ stabil. 776 Neueintragungen in den ersten sechs Monaten des Jahres 2018 stehen 909 Abgänge gegenüber - ein leichter Rückgang von 0,6 Prozent.


Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden