Abfallpaket: Handwerker vor Bürokratie gerettet
Das Europäische Parlament stimmt heute dem sogenannten Abfallpaket
zu. Das Abfallpaket beinhaltet neue realistische Recycling- und
Deponierungsvorgaben von Siedlungs- und Verpackungsabfällen, die der
nationalen und regionalen Eigenverantwortung Rechnung tragen. Besonders
begrüßen die Abgeordneten Markus Ferber (CSU) und Markus Pieper (CDU),
Mittelstandssprecher des Parlamentskreises Mittelstand Europe, die
Ausnahme von der Registrierung beim Transport von geringen Mengen
gefährlicher Abfälle, die der PKM Europe miteingebracht hatte: „Das
erzielte Ergebnis schafft Rechtssicherheit und entlastet unsere
Handwerker. Einen mit Öl verschmutzten Lappen nach der Montage für die
Heimfahrt registrieren zu müssen, wäre absurd gewesen“, so die Pieper
und Ferber.
Hintergrund: Die EU-Kommission hat am 2. Dezember 2015 einen
überarbeiteten Vorschlag zum europäischen Kreislaufwirtschaftspaket
vorgestellt. Unter anderem beinhaltet dieses Paket einen Vorschlag zur
Überarbeitung der sogenannten Abfallrahmenrichtlinie inklusive neuer
Recyclingziele sowie erstmals europaweit einheitliche
Berechnungsmethoden dieser Ziele.
Darüber hinaus sah der Vorschlag die Möglichkeit vor, Unternehmen von der Pflicht zur Führung eines Registers für den Transport nicht gefährlicher Abfälle zu befreien, wenn die transportierte Menge 20 Tonnen pro Jahr nicht überschreitet. Nicht enthalten war jedoch eine Klausel für den Transport geringer Mengen gefährlicher Abfälle, bis zu der eine Befreiung von ebenjener Pflicht ermöglicht wurde. Das jetzt erreichte Ergebnis schafft dementsprechend Rechtssicherheit, in dem es erlaubt, kleine Mengen gefährlicher Abfälle (bis zu zwei Tonnen pro Jahr), die gerade im Handwerk nur gering anfallen, ohne Registrierung zu transportieren.
Darüber hinaus sah der Vorschlag die Möglichkeit vor, Unternehmen von der Pflicht zur Führung eines Registers für den Transport nicht gefährlicher Abfälle zu befreien, wenn die transportierte Menge 20 Tonnen pro Jahr nicht überschreitet. Nicht enthalten war jedoch eine Klausel für den Transport geringer Mengen gefährlicher Abfälle, bis zu der eine Befreiung von ebenjener Pflicht ermöglicht wurde. Das jetzt erreichte Ergebnis schafft dementsprechend Rechtssicherheit, in dem es erlaubt, kleine Mengen gefährlicher Abfälle (bis zu zwei Tonnen pro Jahr), die gerade im Handwerk nur gering anfallen, ohne Registrierung zu transportieren.
Parlamentarischer Arbeitskreis Mittelstand Europe (PKM Europe)
Büro Dr. Markus Pieper, MdEP
Büro Markus Ferber, MdEP
Rue Wiertz
B-1047 Brüssel
B-1047 Brüssel
Tel.: +32 - 2 - 2832735
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