Sonntag, 21. Juni 2020

Gebäudeenergiegesetz - noch zu kompliziert für Handwerk und Verbraucher.


Gebäudeenergiegesetz wird nur bei weiteren Vereinfachungen volle energieeffiziente Wirkung entfalten können. - Anlässlich der abschließenden 2. und 3. Lesung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Deutschen Bundestag am 18. Juni erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trägt mit dem darin festgelegten „Niedrigstenergiegebäudestandard“ der von uns geforderten technischen Machbarkeit und Bezahlbarkeit des Bauens angemessen Rechnung. Zudem ist mit der Zusammenlegung von Energieeinsparverordnung, Energieeinsparungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zum Gebäudeenergiegesetz ein erster Schritt in Richtung Vereinfachung des Gebäudeenergierechts gegangen, dem aber in jedem Fall weitere folgen müssen.
Allerdings werden trotz dieser Zusammenlegung die Regelungen noch umfassender als alle drei bisherigen Gesetze zusammen. Die vielen Querverweise im Gesetz machen es sehr schwer handhabbar. Das könnte sich als Hemmnis erweisen, um die Energiewende im Gebäudebereich voranzubringen.

Ausdrücklich begrüßen wir, dass entsprechend qualifizierte Handwerker künftig Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen und in den durch das GEG benannten Beratungssituationen tätig werden dürfen. Dass die Begünstigung einzelner Beratergruppen aufgehoben werden soll, halten wir für dringend geboten, damit keine Marktverzerrungen drohen. Zudem sollten handwerkliche Berater ihre Kompetenz auch in den Angeboten der Verbraucherzentrale einbringen dürfen, was bislang unverständlicherweise nicht der Fall ist.
Im Übrigen sollten die bisher für Gebäude relevanten Themen nicht übermäßig durch weitere Aspekte wie die sogenannte „Graue Energie“ überfrachtet werden, weil das sonst noch mehr Bürokratie und damit verbundene Kosten mit sich brächte. Keinesfalls darf die Einführung von Kältenetzen im Gebäudeenergiegesetz dazu führen, dass die Endkunden künftig gezwungen werden, sich an solche Netze anzuschließen, wie es etwa bei Wärmenetzen mit dem dort bestehenden Anschluss- und Benutzungszwang derzeit schon der Fall ist.



Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

Samstag, 13. Juni 2020

Das Handwerk zeigt sich krisenfest – rund tausend freie Lehrstellen


Ausbildung 2020: Trotz Corona-Krise hält das Hamburger Handwerk einer aktuellen Umfrage zufolge an seinen Lehrstellen fest. Die meisten der bisherigen Ausbildungsbetriebe bieten auch 2020 wieder Ausbildungsplätze an. Die Handwerkskammer unterstützt Schulabgänger in der Berufs­orientierung, Bewerbungsberatung und der Vermittlung von Ausbildungsplätzen derzeit besonders intensiv mit digitalen Formaten. Und das nicht nur in der morgen beginnenden Woche der Ausbildung. „Wir lassen uns von Corona nicht ins Handwerk pfuschen“ – ein aktueller Slogan der bundesweiten Imagekampagne des Handwerks gilt in Hamburg insbesondere auch für die Ausbildung.

Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg: „Das Handwerk zeigt sich krisenfest. Wir sehen derzeit nicht, dass Betriebe Ausbildungsverträge vermehrt lösen. Für Sommer 2020 wird ein Großteil unserer Ausbildungsbetriebe Lehrstellen anbieten. Aber: Es gehen zu wenige Bewerbungen ein. Die Lehrstellenbörse der Handwerkskammer weist derzeit rund 1.000 Ausbildungsplätze aus. Ich appelliere an Schüler, Lehrkräfte und Eltern, unsere Webinare und Online-Module zu Berufsorientierung und Bewerbung noch stärker zu nutzen! In Kooperation mit Schulen und Innungen bringen wir Schüler und Betriebe zusammen, sei es digital oder über unsere persönliche Telefon-Berufsberatung.“

Zwar seien auch Handwerksbetriebe von negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Deswegen aber bestehende Ausbildungsverhält­nisse zu lösen oder Azubis in Kurzarbeit zu schicken, sei beim Gros der aus­bildenden Handwerker*innen offensichtlich das allerletzte Mittel der Wahl: „Lediglich neun Prozent der Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragten, nahmen dies auch für ihre Lehrlinge in Anspruch“, ergänzt Stemmann mit Bezug auf die Ergebnisse einer Online-Umfrage, die die Handwerkskammer in der ersten Mai-Hälfte unter ihren Ausbildungsbetrieben durchführte.

Auch im Bundesvergleich schneidet das Handwerk in der Hansestadt gut ab. Etwa beim Abschluss neuer Lehrverträge im Zeitraum von Januar bis Mai 2020: Es verzeichnete lediglich ein krisenbedingtes Minus bei den betrieblichen Ausbildungsverträgen von 9,5 Prozent auf 780 Verträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Bundesweit indes liegen die Minuszahlen in den einzelnen Ländern im zweistelligen Bereich mit Rückgängen bis hin zu mehr als 20 Prozent.


So sieht es für die Ausbildung 2020 im Hamburger Handwerk aus

Die wichtigsten Ergebnisse einer Umfrage unter rund 1.800 Ausbildungsbetrieben zwischen 5. und 15.Mai 2020 (Rücklauf 17 Prozent):
  • Es gibt so gut wie keine Ausbildungskündigungen (1 %)
  • Es gibt kaum Lehrlinge in Kurzarbeit (nur 9 % der Betriebe, die KuG beziehen, nehmen dies auch für ihre Lehrlinge in Anspruch)
  • Ein Großteil der Betriebe bildet weiter aus (insgesamt 56,6 %)
  • Nur 14,7 % bilden in diesem Jahr krisenbedingt nicht aus
  • 27,6 % sind noch unentschieden
  • 30,5 % der Betriebe erhalten deutlich weniger Bewerbungen als in den Vorjahren

So unterstützt die Handwerkskammer Schulabgänger

Digitale Angebote, realisiert durch das ESF-Projekt INa – Integrierte Nachwuchsgewinnung im Handwerk):
  • Wöchentliche Online-Infostunde über Ausbildungsberufe
  • Online-Modulreihe - "Fit für die Bewerbung im Handwerk": Webinare zur Stellensuche und Bewerbung
  • Webinar-Angebot - "Chancen und Perspektiven im Handwerk" für Schulklassen; kann von Lehrern für ihre Klassen gebucht werden und wird dann individuell an die Bedarfe der Gruppe abgepasst
  • Online-Unterrichtsmaterialien zur Berufsorientierung zum Download
  • „Woche der Ausbildung“, 10.-19. Juni:  Webinar-Reihe „Online zur Ausbildung – Die mit Abstand besten Lehrstellen gibt´s im Handwerk“: Betriebsvertreter informieren über Handwerksberufe und stehen den Schülern Rede und Antwort

Und im September soll es dann auch wieder ein Azubi-Speed-Dating als Präsenzveranstaltung für alle geben, die bis dahin noch nichts gefunden haben. Dies wird in einer gemeinsamen Vermittlungsaktion mit der Handelskammer stattfinden.

Infos für Bewerber*innen: Ausbildung im Hamburger Handwerk

Angebote von Handwerkskammer und Handelskammer zur Woche der Ausbildung, 10. - 19.06.2020

Handwerkskammer Hamburg

Holstenwall 12, 20355 Hamburg

Prüfungen im Friseur-Handwerk - Mindestabstand von 1,5 Metern weiterhin nötig?



Muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen auch bei der Anleitung Auszubildender und bei der Abnahme von Prüfungen eingehalten werden? Das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen Personen darf bei der Anleitung Auszubildender im Salon und bei der Abnahme von Prüfungen ausnahmsweise unterschritten werden. Nötig sind dann andere ebenso wirksame Schutzmaßnahmen: Alle Beteiligten müssen mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Wird im gesichtsnahen Bereich einer Person gearbeitet, die dabei keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, müssen Azubis und anleitende/prüfende Personen eine FFP2-Maske (oder N95-/KN95-Maske) und Schutzbrille/Gesichtsschild tragen.
Pandemie-Arbeitsschutzstandard der BGW für das Friseurhandwerk
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ihren branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk (Haar- und Bartpflege) angepasst. Die aktuelle Version vom 8.5.2020 ist ab sofort online abrufbar.
Gesichtsnahe Behandlungen unter strengen Auflagen erlaubt
Eine Neubewertung erfuhren die sogenannten "Gesichtsnahen Dienstleistungen", die bisher untersagt waren. Tätigkeiten wie Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege sind nun möglich. Da das Infektionsrisiko für Beschäftigte aufgrund der Nähe zum Gesicht der Kundinnen und Kunden aber hoch ist, gelten hier jedoch besonders strenge Auflagen.
Beschäftigte müssen eine Atemschutzmaske (mindestens FFP2, auch gleichwertige Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95) tragen, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild zum Schutz vor Kontaktinfektionen bei gesichtsnahen Tätigkeiten.
Gesichtsschild kein Ersatz für Mund-Nasen-Bedeckung
Für alle anderen gilt weiterhin: Personen, die sich im Friseursalon aufhalten, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Verwendung eines Visiers oder Gesichtsschildes ist nur als ergänzende Schutzmaßnahme zulässig.
Weitere Unterstützungsangebote – neu: Muster-Gefährdungsbeurteilung
Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für das Friseurhandwerk ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-friseure zu finden. Dort gibt es auch eine Planungshilfe für Maßnahmen im Salon und einen Aushang zur Kundeninformation. Neu ist außerdem eine Muster-Gefährdungsbeurteilung für Friseurbetriebe, mit deren Hilfe diese ihre bestehende Gefährdungsbeurteilung um Infektionsschutzmaßnahmen ergänzen können.
Antworten auf häufige Fragen zum Branchenstandard für das Friseurhandwerk sind online in einer FAQ-Liste veröffentlicht. Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW darüber hinaus eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer (040) 202 07 - 18 80 gibt sie Auskünfte zu Fragen rund um das neuartige Virus aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: montags bis donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.30 Uhr.

Pandemie-Arbeitsschutzstandard der BGW für Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios
Wie können Beschäftigte in Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für sie entwickelt.
Bestmöglicher Schutz für Beschäftigte
Der Standard für Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios bietet eine Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten und konkretisiert branchenspezifisch den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios bestmöglich zu reduzieren. Der Standard dient als Richtschnur für die Beratung sowie zur Überwachung durch den Aufsichtsdienst der BGW.
Empfohlene Schutzmaßnahmen
Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen, räumliche Vorgaben und Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:
  • Kunden oder Kundinnen werden gebeten, sich bei der Ankunft die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Mund-Nasen-Bedeckung für Beschäftigte und Kundschaft
  • Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Behandlungsplätzen
  • Abschaffung von Wartezonen
  • Verwendung von Einmalinstrumenten oder aufbereiteten Instrumenten je Kunde
  • Optimierte Lüftung
Aktuelle Infos online und per Telefon
Der vollständige branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-nagelstudios zu finden. Dort sowie auf der branchenübergreifenden Seite www.bgw-online.de/corona informiert die BGW laufend zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, zu Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sowie zum Versicherungsschutz während der Pandemie.
Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW darüber hinaus eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer (040) 202 07 - 18 80 gibt sie Auskünfte zu Fragen rund um das neuartige Virus aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: montags bis donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.30 Uhr.


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg

Bilderbuch Harz 2013



Freitag, 12. Juni 2020

Rundfunkbeitrag - Handwerk fordert Ende der Ungleichbehandlung von Betrieben


Handwerk zum Rundfunkbeitrag - In der derzeitigen Debatte um eine mögliche Erhöhung des Rundfunkbeitrages werden die strukturellen Probleme der Gebühr vergessen, kritisiert Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle. Für das Handwerk sei die Frage entscheidend, warum Betriebe überhaupt einen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, obwohl Inhaber und Mitarbeiter bereits privat Beiträge entrichteten. Die Ungleichbehandlung zwischen betrieblichen Fahrzeugen, die beitragspflichtig seien, und privaten Autos, für die kein Beitrag entrichtet werden müsse, sei nicht zu rechtfertigen. Auch steigt der Beitrag – unabhängig von der Mitarbeiterzahl –, wenn ein Unternehmen mehrere Filialen hat.  „Diese Ungerechtigkeiten müssen durch strukturelle Änderungen behoben werden“, forderte Dirk Neumann.
 „In einem zweiten Schritt muss darüber nachgedacht werden, welche Formate des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sich von den Angeboten der privaten Sender abheben. Diese Inhalte, die ein Alleinstellungsmerkmal haben, müssen gestärkt werden. Erst dann können die Finanzmittel beziffert werden“, sagt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle.

Erhöhungen des Rundfunkbeitrages ohne diese vorherigen Reformen lehnt das Handwerk ab. „Wir fordern Ministerpräsident Haseloff und den Landtag auf, auch gegenüber den anderen Bundesländern die Erhöhung des Rundfunkbeitrages abzulehnen und die Notwendigkeit von strukturellen Änderungen deutlich zu machen“, so Dirk Neumann.

Handwerkskammer Halle (Saale)
Gräfestraße 24
06110 Halle

Das Handwerk wirbt nachdrücklich für eine Ausbildung im Handwerk.


Die sichersten Wertpapiere gibt es immer noch im Handwerk. Johannes Best, stellv. Leiter des Berufsbildungszentrums in Aurich, erklärt warum. - Meisterprüfung ist der Schlüssel zum Erfolg. Drei bis dreieinhalb Jahre Lehre, dann kommt die Gesellenprüfung. Der nächste Schritt ist oft der Meistertitel. Warum sollten die Handwerker Zeit und Geld in diese Fortbildung stecken? Im Interview Johannes Best, stellv. Leiter des Berufsbildungszentrums in Aurich. - Welche Aufstiegsmöglichkeiten bieten sich den Handwerkern konkret? Best: Unmittelbar nach den Gesellen- oder Lehrabschlussprüfungen können Handwerker sich weiterbilden zum Servicetechniker, zum Geprüften Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (Teil III) oder die Ausbilder-Eignungsprüfung (Teil IV) ablegen. Oft sind damit schon erste Module der Meisterausbildung absolviert. Warum sollten Gesellinnen und Gesellen eine Meisterausbildung anstreben? Best: Die Meisterprüfung ist der Schlüssel zum Erfolg! Meister übernehmen Führungsaufgaben im Handwerksbetrieb. Sie können sich selbstständig machen, eigene Lehrlinge ausbilden und neue Berufsperspektiven entwickeln. Wer einen Meistertitel hat, kann den Betriebswirt des Handwerks aufsatteln. Außerdem öffnet der Meisterbrief auch den Zugang zu Universitäten oder Fachhochschulen ohne Eignungstests oder Probezeiten. Absolventen können also in einer Disziplin studieren, die nicht ursächlich mit ihrem erlernten Beruf zu tun hat.


Dann ist die Meisterprüfung die höchste Qualifikation im Handwerk?

Best: Nein, nicht die höchste, aber die wichtigste. Sie dokumentiert das meisterliche Beherrschen des eigenen Gewerks und ist das Qualitätssiegel für Unternehmer und Führungskräfte. Im deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) entspricht der Abschluss dem Niveau DQR 6. Damit ist der „große Befähigungsnachweis“ dem Bachelor-Titel gleichgestellt. Seit Anfang dieses Jahres gilt auch die Ergänzung der Fortbildungsbezeichnung „Bachelor Professional“ für den Meistertitel.

Und welche Wege zum Meistertitel bietet das Berufsbildungszentrum in Aurich an?

Best: Wir bereiten in Vollzeit (für die Teile III und IV) und berufsbegleitend in Teilzeit auf die Meisterprüfung in neun Berufen vor. Das geht von der Elektrotechnik über das Friseurhandwerk bis hin zum Maler- und Lackierermeister. Die Absolventen müssen insgesamt vier Module bestehen. Neben den anfangs genannten, zählen die praktische und fachtheoretische Prüfung (Teil I und II) dazu.


Berufsbegleitend ist recht sportlich. In welcher Zeit ist das machbar?

Best: Es ist ein echter Kraftakt nach Feierabend. Aber eine Zeitinvestition in die Zukunft, die sich lohnt. Im Durchschnitt haben die Meisterschüler ihren Titel innerhalb von zwei bis drei Jahren in der Tasche.


Stichwort Investition: Den Meistertitel gibt es nicht umsonst. Wie finanzieren die Handwerker die Lehrgänge?

Best: Das sogenannte Aufstiegs-BAföG räumt einige finanzielle Hürden aus dem Weg. Es ist umgangssprachlich auch als Meister-BAföG bekannt. Damit werden unter anderem Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten für ein Meisterstück – unabhängig von Einkommen und Vermögen – gefördert. Die Meister-Finanzierung setzt sich aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und einem Darlehen zusammen. Die Finanzspritze beträgt in der Regel 40 Prozent, bei bestandener Prüfung werden insgesamt rund 64 Prozent gewährt. Noch attraktiver wird es ab August 2020, denn dann steigt der Gesamtzuschuss auf 75 Prozent. Wir stehen dabei beratend zur Seite und helfen beim Ausfüllen der Formulare.

Seit kurzem gibt es die Meisterprämie und die Gründungsprämie. Wie wird das angenommen?

Best: Einige konnten in den letzten zwei Jahren von der Meisterprämie profitieren. Sie wird in Höhe von 4000 Euro für alle ausgezahlt, die ihre Prüfung seit September 2017 erfolgreich abgelegt und einen Antrag bei der NBank eingereicht haben. Die Gründungsprämie wurde vom Land eingeführt, um Meistern einen Anreiz zu geben, sich in einem neuen Unternehmen oder als Nachfolger selbstständig zu machen. Wer in den letzten zwei Jahren zu den Existenzgründern oder Betriebsübernehmern zählt, kann den Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. Eine der Voraussetzungen ist, dass der Meister einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz geschaffen hat. Bei dem Gründungsprozess erhalten die Handwerker Schützenhilfe von unserer Betriebsberatung.


Im Berufsbildungszentrum in Aurich ist Johannes Best Ansprechpartner rund um Fragen zur Meisterausbildung. Er ist erreichbar unter Telefon 04941 1797-38 und E-Mail j.best@hwk-aurich.de. Ebenfalls beratend tätig ist Brigitte Suhr unter Telefon 04941 1797-50 oder E-Mail b.suhr@hwk-aurich.de.





Meisterkurse im BBZ in Aurich

27. August 2020: Ausbildereignungsprüfung (AdA) / Teil IV

10. September 2020: Maurer- und Betonbauer Teil I und II

03. Dezember 2020: Vorbereitung auf kaufmännische und

betriebswirtschaftliche Kenntnisse Teil  III

16. Oktober 2020: Feinwerkmechaniker- und Metallbauermeister Teil I und II

06. Februar 2021: Installateur- und Heizungsbauermeister Teil I und II

10. März 2021: Tischlermeister Teil I und II

06. September 2021: Friseurmeister Teil I und II

07. September 2021: Kraftfahrzeugtechnikermeister Teil II

Foto: HWK/W.Feldmann
Handwerkskammer für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich

Neue Meisterpflicht betrifft auch IHK-Betriebe - Handwerkskammer rät, Fristen für den Bestandsschutz zu beachten.


Neue Meisterpflicht betrifft auch IHK-Betriebe - Innerhalb eines Jahres kann sich der Fachhandel mit handwerklicher Nebentätigkeit noch ohne Meister in die Handwerksrolle eintragen lassen. Handwerkskammer für Ostfriesland ruft betroffene Unternehmen dazu auf, die Fristen für den Bestandsschutz zu beachten. In zwölf Berufen ist die Meisterpflicht mit Wirkung zum 14. Februar 2020 wieder eingeführt worden (siehe Infokasten). Darunter Fliesenleger, Raumausstatter, Parkettleger oder Schilder- und Lichtreklamehersteller. „Von der Rückvermeisterung sind neben Handwerkskammer-Mitgliedern auch Unternehmen betroffen, die ausschließlich der IHK angehören“, berichtet Hauptgeschäftsführer Jörg Frerichs. Also Firmen, die ihren Umsatzschwerpunkt im fachlich verbundenen Handel haben und daneben handwerkliche Leistungen erbringen.
Wer beispielsweise einen Fliesenhandel betreibt und Fliesenverlegerarbeiten ausführt, war bisher in vielen Fällen nicht bei der Handwerkskammer im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragen, weil der Handel die umsatzstärkere Tätigkeit darstellte. Gleiches gilt für Werbeagenturen, die Werbeschilder als Lichtreklame selbst herstellen. Generell sieht das neue Gesetz vor, dass auch weiterhin das entsprechende Handwerk nebenher ausgeübt werden kann und darf. Allerdings müssen die Firmen bis zum 14. Februar 2021 einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle stellen.

Infokasten: Neue Meisterpflicht


Durch die am 14. Februar 2020 in Kraft getretene Gesetzesänderung sind folgende Berufe ab diesem Jahr wieder meisterpflichtig:


                Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

                Betonstein- und Terrazzo-Hersteller

                Estrichleger

                Behälter- und Apparatebauer

                Parkettleger

                Rollladen- und Sonnenschutztechniker

                Drechsler und Holzspielzeugmacher

                Böttcher

                Glasveredler

                Schilder- und Lichtreklamehersteller

                Raumausstatter

                Orgel- und Harmoniumbauer




Jörg Frerichs ruft Betroffene dazu auf, den Bestandsschutz im Blick zu behalten. „Innerhalb eines Jahres können sich Betriebe ohne Nachweis der handwerksrechtlichen Voraussetzungen wie den Titel des Meisters, Technikers oder Diplomingenieurs in unsere Handwerksrolle eintragen lassen. Der Aufwand ist noch gering.“ Betriebsinhaber müssen durch die Vorlage von Rechnungen oder Gewerbemeldungen nachweisen, dass sie in der Vergangenheit entsprechende Arbeiten ausgeführt haben.


Die Handwerkskammer bietet kostenfreie Beratungsleistungen an. Ansprechpartner ist Reinhold Daniels, Leiter der Handwerksrolle. Er ist erreichbar unter Telefon 04941 1797-53 oder per E-Mail r.daniels@hwk-aurich.de. Nähere Informationen gibt es auch unter www.hwk-aurich.de
Handwerkskammer für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich

Donnerstag, 11. Juni 2020

Mehrwertsteuersenkung - Rechts- und Anwendungsunsicherheiten sind vorprogrammiert.


Die Bundesregierung beabsichtigt in ihrem Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“, die Umsatzsteuer ab dem 1.7.2020 befristet für sechs Monate von 19 % auf 16 % zu senken. „Diese grundsätzlich begrüßenswerte Maßnahme zur Stärkung der Konjunktur und zur Ankurbelung des privaten Konsums geht in vielen Branchen mit hohem administrativem Aufwand einher. Denn die IT-Systeme sind für solche befristeten Steuersenkungen nicht ausgelegt“, erklärt BAUINDUSTRIE-Hauptgeschäftsführer Dieter Babiel. Bauleistungen seien im Gegensatz zu gewöhnlichen Lieferungen meist steuerlich lang gestreckte Sachverhalte und würden mit wiederkehrenden Abschlagsrechnungen abgerechnet. Dies könne künftig dazu führen, dass für ein und dasselbe Bauprojekt Abschlagsrechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen ausgestellt werden müssen. „Rechts- und Anwendungsunsicherheiten sind damit vorprogrammiert“, warnt Babiel.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hat daher das Bundesfinanzministerium kurzfristig um ein Erläuterungsschreiben gebeten, das die Anwendung der befristeten Steuersenkung in der Praxis erleichtern soll. Eine zu begrüßende Vereinfachungsregel wäre die Beschränkung der Umsatzsteuersenkung auf den Endkunden, da auch dieser in erster Linie durch das Konjunkturpaket unterstützt werden soll. Ein Ausklammern des B2B-Bereichs ließe für zahlreiche Umsätze die aufwändige Systemanpassung entfallen und würde für den Fiskus im Ergebnis auch keine Steuermindereinnahmen bedeuten.

Die BAUINDUSTRIE spricht sich zudem für eine Vereinfachungsregel in der Form aus, dass ein einmal in einer Abschlagsrechnung für ein Bauprojekt ausgewiesener Steuersatz auch in folgenden Abschlagsrechnungen beibehalten werden darf. Erst bei Erstellung der Schlussrechnung ist dann der maßgebliche Steuersatz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (entweder 16 % oder 19 %) für das gesamte Bauvorhaben einheitlich anzuwenden. Mit dieser Lösung trage man den Besonderheiten von Bauleistungen Rechnung und könnte den erheblichen Aufwand bei der Umsetzung der Steuersenkung reduzieren.
 

BAUINDUSTRIE
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Kurfürstenstraße 129 - 10785 Berlin

Donnerstag, 4. Juni 2020

Neue Europäische Datenstruktur muss auch für auch mittelständische Handwerksbetriebe ausgerichtet werden!



Fairen Wettbewerbsrahmen für mittelständische Unternehmen in Gaia-X-Datenräumen gewährleisten.  - Zu dem von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zusammen mit dem französischen Wirtschafts- und Finanzminister Bruno LeMaire am Donnerstag vorgestellten Projekt Gaia-X für eine gemeinsame souveräne europäische Datenstruktur erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Gaia-X kann eine Erfolgsgeschichte werden. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass nun auch bekannte US-amerikanische Internetfirmen daran mitwirken wollen. Aus Sicht des Handwerks mit seinen eher kleinteiligen Strukturen ist wichtig, im weiteren Projektfortschritt dafür Sorge zu tragen, dass auch mittelständische Unternehmen an dieser Erfolgsgeschichte teilhaben und davon profitieren können.


Für die mit Gaia-X auf den Weg gebrachte europäische Lösung in Sachen Cloud- und Edge-Computing muss das globale Alleinstellungsmerkmal sein, dass alle Teilnehmer tatsächliche Souveränität über ihre Daten haben. Nur wenn das der Fall ist und darin fundiertes Vertrauen besteht, ist die Voraussetzung gegeben, dass die neuen Datenräume als Ansatzpunkte innovativer Wertschöpfungsprozesse in Europa tatsächlich entstehen können. Dem Handwerk ist wichtig, dass in diesen Datenräumen zugleich auch ein für den Mittelstand fairer Wettbewerbsrahmen im Hinblick auf den Nutzungszugang zu geschäftsmodellrelevanten Daten gewährleistet wird.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

Handwerkskammer Reutlingen mit neuer Leitung des Geschäftsbereichs Berufliche Bildung



Christiane Nowottny übernimmt die Leitung des Geschäftsbereichs Berufliche Bildung  -    Christiane Nowottny (52) leitet seit April den Geschäftsbereich Berufsausbildung, Prüfungs- und Sachverständigenwesen der Handwerkskammer Reutlingen. Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre in Pforzheim konzipierte die gebürtige Stuttgarterin Werbekampagnen und Kommunikationsstrategien in verschiedenen Agenturen und Unternehmen. Es folgten Stationen als Projektleiterin zur Einführung von Management-Informationssystemen und zur Qualitätssicherung.
Mit der Aus- und Weiterbildung beschäftigte sich Nowottny in verschiedenen Funktionen, als Ausbildungsleiterin eines Unternehmens und über 15 Jahren als Lehrende in beruflichen Schulen und in der Erwachsenenbildung mit den Schwerpunkten Kommunikations- und Medientechnik sowie Social Media. 2014 übernahm Nowottny eine Professur für Medientechnologie an der Hochschule für Kommunikation und Gestaltung mit Standorten in Stuttgart und Ulm und verantwortete zuletzt als Vizepräsidentin die Bereiche Forschung und Lehre.

Einen Arbeitsschwerpunkt sieht Nowottny in der Nachwuchswerbung. „Wer vor der Berufswahl steht und über seine Zukunft entscheidet, sollte auf sein Herz und seine Talente vertrauen. Dazu möchte ich junge Menschen ermutigen und ihnen gleichzeitig die vielen Wege aufzeigen, die eine duale Ausbildung im Handwerk bietet."

Im Geschäftsbereich sind mit der Ausbildung und der Meisterprüfung zwei zentrale Bereiche der Selbstverwaltung angesiedelt. Rund 4.800 Verträge sind aktuell in der Lehrlingsrolle eingetragen, 310 Frauen und Männer absolvierten im vergangenen Jahr ihre Meisterprüfung. Neben den hoheitlichen Aufgaben sind die Beratung von Auszubildenden und Betrieben sowie die Nachwuchswerbung weitere Arbeitsfelder. Im Kammerbezirk sind 75 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus 30 Gewerken als Gutachter tätig.

Foto: Corinna Spitzbarth


Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstr. 58
72762 Reutlingen

Tarifrunde für das Bauhandwerk - kräftiges Lohnplus sowie Entschädigung für die Wegezeiten zu den Baustellen gefordert.



Umfrage zu Pandemiefolgen: Mehrheit weiter für IG BAU-Forderung -Für die heute fortgesetzte Lohntarifverhandlung sieht sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in ihrer Forderung bestätigt. Nach einer aktuellen Umfrage befürworten fast drei Viertel der befragten Betriebsratsvorsitzenden am Bau die tarifpolitische Linie der IG BAU. Die Baugewerkschaft hatte bereits in der Auftaktverhandlung im Mai deutlich gemacht, dass die Baubranche keinem Konjunkturschock durch die Corona-Pandemie unterworfen ist. Vielmehr festigt der weiter bestehende Bauboom die Gesamtkonjunktur.  Die Auftragspipeline in der Bauwirtschaft ist weiterhin voll. Eine enorme Auftragswelle aus 2019 und dem 1. Quartal 2020 wird vor sich hergeschoben. Die Zahl der Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser ist laut dem Statistischen Bundesamt im ersten Quartal um 4,4 Prozent zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Zusätzlich zum bisherigen Personalaufbau (+4 Prozent zum Vorjahresquartal) gibt es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit weitere 2800 offene Stellen und laut Bau-Jobbörse von SOKA-BAU werden 1300 Azubis gesucht. Kurzarbeit spielt auf dem Bau kaum eine Rolle.  Nach wie vor fährt der Bau unter Vollast.
Die IG BAU hält daher an ihrer Forderung nach einem kräftigen Lohnplus sowie einer Entschädigung für die Wegezeiten zu den Baustellen fest. „Die Forderung wurde im Licht der starken Baukonjunktur aufgestellt. Das war im Februar dieses Jahres. Ein Shutdown in Deutschland war da nicht absehbar. Um die Lage vor Ort, in den Baubetrieben genau einschätzen zu können, haben wir im Mai per Online-Umfrage nach der Meinung und Einschätzung der Baubeschäftigten zur aktuellen Situation gefragt. Das Ergebnis deckt die Tarifarbeit der IG BAU“, fasste IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführer Carsten Burckhardt die Befragung von Betriebsratsvorsitzenden aus der Bauwirtschaft zusammen. Jeweils rund ein Drittel der Teilnehmenden sind der Bauindustrie und dem Bauhandwerk zuzuordnen. Das weitere Drittel verteilt sich auf die übrigen Baubranchen, insbesondere der Baustoffindustrie. „Mit der Befragtenauswahl haben wir ein rundes Bild der gesamten Wertschöpfungskette am Bau. So lässt sich beispielsweise aus der Beobachtung der Kolleg*innen in der Baustoffindustrie sehr gut die künftige Entwicklung im Bauhauptgewerbe einschätzen. Baustoffbestellungen erfolgen immer in Abhängigkeit zur Auftragslage am Bau. Es zeigt sich: die Auftragspipeline ist weiterhin voll. Rund 70 Prozent aller Teilnehmenden gaben an, dass die Pandemie keine Auswirkungen auf die Auftragslage hat. Nur zwei Prozent gaben an, konkrete Sorgen für das zweite Halbjahr zu haben. Zudem unterstützt die weit überwiegende Mehrheit unserer Kolleg*innen (76,4 Prozent) die tarifpolitische Linie der IG BAU.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt am Main

Dienstag, 2. Juni 2020

Handwerkskammer Reutlingen: Robin Jerke ist Lehrling des Monats April 2020


 


 


 
 


Die Handwerkskammer Reutlingen hat Robin Jerke aus Pfalzgrafenweiler im April als „Lehrling des Monats“ ausgezeichnet. Der 22-Jährige wird bei der Werbung Gall GmbH – ebenfalls in Pfalzgrafenweiler ansässig – im dritten Lehrjahr zum Schilder- und Lichtreklamehersteller ausgebildet. ( Robin Jerke am Plotter foto:HWK)  Immer mehr junge Menschen entscheiden sich nach der Schule für ein Freiwilliges Soziales Jahr. Die Gründe für das FSJ sind vielfältig. Auch für Robin Jerke aus Pfalzgrafenweiler stand neben der sinnvollen Auszeit nach dem Abitur, vor allem das soziale Engagement, die Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit und die berufliche Orientierung im Vordergrund. „Durch mein FSJ im Sozialkaufhaus Erlacher Höhe in Freudenstadt konnte ich erfahren, was es bedeutet, einen vielfältigen Job zu haben. Lebensmittel bei Supermärkten einsammeln, im Kaufhaus an der Kasse oder im Lager arbeiten oder mit den Kollegen bei Umzügen und Entrümpelungen richtig zuzupacken – all dies zeigte mir, dass ich im Beruf vor allem die Abwechslung suche.
Und bei der Ausbildung zum Schilder- und Lichtreklamehersteller ist dieser Anspruch mehr als erfüllt“, erzählt Robin Jerke. Im FSJ war es auch, dass Robin auf den Ausbildungsplatz bei der Werbung Gall GmbH aufmerksam wurde: „Ich bewarb mich einfach, absolvierte ein zweiwöchiges Praktikum und hatte danach meinen Ausbildungsvertrag in der Tasche.


Für Stefan Gall ist Robin Jerke so etwas wie ein „Ausnahmeauszubildender“ und jedem Betrieb nur zu wünschen. Er zeige überdurchschnittlich hohes Interesse am Beruf und Unternehmen, habe eine sehr gute und schnelle Auffassungsgabe, transferiere das Gelernte ohne Probleme in die Praxis und sei durch seine freundliche und lebensfrohe Art bei Kunden und im Team gleichermaßen beliebt. „Seine Noten in der Berufsschule sind topp und bei uns bringt er sich 100-prozentig ein“, so sein Ausbilder Stefan Gall. „Er besitzt persönliche Reife und das macht die Zusammenarbeit mit ihm so entspannt und bereichernd.“


Für Robin Jerke bleibt seine Ausbildung spannend bis zum letzten Tag, denn Vielfältigkeit und Abwechslung zeichnet den Beruf des Schilder- und Lichtreklameherstellers aus. „Es kommt selten vor, dass ich zwei Tage lang dasselbe mache“, erzählt der 22-Jährige. „So wartet jeden Morgen eine kleine Überraschung auf mich. Ich weiß nie, welche Aufgaben und Projekte zu erledigen sind, so wird es nie langweilig.“ Dabei reicht der Aufgabenbereich vom Siebdruck über die Herstellung von Plottschriften und Bekleben von Fahrzeugen bis hin zur Montage von Lichtwerbeanlagen. Und neben gestalterischem Talent muss Robin auch von Elektrotechnik viel verstehen, denn bei der Montage von energiesparenden Lichtröhren und Leuchtkästen ist routinierter Umgang mit der Elektronik gefragt.


Seine Freizeit verbringt er am liebsten mit Freunden, treibt viel Sport und legt als Hobby-DJ regelmäßig in Clubs auf: Vor allem die Elektro- und Housemusic hat es ihm angetan. „Die elektronische Musik ist für mich ein toller Ausgleich, denn genau wie meine Ausbildung schlägt sie die Brücke zwischen Kreativität und technischem Fachwissen", äußert sich Robin Jerke.


Wenn es um traditionelle oder moderne Werbetechnik geht, so bildet die Gall Werbetechnik das gesamte Leistungsspektrum ab. Ein besonderer Schwer-punkt des im Jahr 2000 gegründeten Unternehmens ist die Gebäudebeschriftung für den Innen- und Außenbereich. Dazu zählen Fassadenbeschriftungen sowie die Lichtwerbung. Großen Wert legt das Unternehmen auf die fachliche und persönliche Entwicklung aller Mitarbeiter sowie auf Gesundheitsförderung. „Dafür investieren wir viel Zeit und Geld, doch unterm Strich kommt das allen zugute“, berichtet Stefan Gall. „Wir beschäftigen ausschließlich Fachkräfte wie Mediengestalter und Werbetechniker. Aktuell bilden wir vier junge Menschen in beiden Berufsbildern aus.“ Seit 2003 bildete Gall 16 motivierte junge Menschen aus.


Harald Herrmann, Präsident der Handwerkskammer Reutlingen und Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer, wiesen bei der Übergabe der Ehrenurkunde und einem Geldpräsent an Robin Jerke darauf hin, dass der Betrieb immer ein gehöriges Stück zu guten Ausbildungsleistungen mit beitrage.


Mit der Auszeichnung zum „Lehrling des Monats“, so Herrmann weiter, solle aber auch der Vorbildcharakter von jungen Erwachsenen hervorgehoben werden. „Schön wäre es, wenn auf diesem Weg ein Ansporn für andere geschaffen werden könnte, eine Ausbildung im Handwerk zu beginnen.“

Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstr. 58
72762 Reutlingen

Corona-Überbrückungshilfen - Handwerk dankt Wirtschaftsminister





Schneller Start von Corona-Überbrückungshilfen notwendig – Handwerk dankt Wirtschaftsminister Dr. Buchholz – Ein zügiger Start weiterer Liquiditätshilfen ist unverzichtbar, um die Existenz zahlreicher von der Corona-Krise betroffener Betriebe zu sichern. Dabei kann es nicht auf Umsatzrückgänge im April und Mai ankommen, sondern auf tatsächliche Umsatzrückgänge in der Zukunft. Die Handwerksorganisation in Schleswig-Holstein begrüßt die von Bund und Ländern vorgesehene Einführung von Corona-Überbrückungshilfen für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020. Diese sollen wie die bisherigen Soforthilfen als Zuschüsse an kleine und mittlere Unternehmen gezahlt werden. Thorsten Freiberg, Präsident von Handwerk Schleswig-Holstein e.V., sagt: „Um den weiter stark von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen und Betrieben Planungssicherheit zu geben, kommt es jetzt auf einen raschen Start der Überbrückungshilfen an. Daher danken wir dem Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein für seine Initiative, die Bund-Länder-Abstimmung zeitnah zum Abschluss zu bringen."

Hintergrund ist, dass die bisherigen Ende Mai auslaufen. Diese Soforthilfen haben bisher entscheidend zur Existenzsicherung vieler Betriebe beigetragen. Durch das schrittweise Wiederhochfahren der Wirtschaft dürfte sich die Situation für Mittelstand und Handwerk teilweise entspannen. Allerdings warnt Ralf Stamer, Präsident der Handwerkskammer Lübeck: „In zahlreichen Betrieben auch im Handwerk ist aufgrund fortbestehender Einschränkungen des öffentlichen Lebens, gestörter Lieferketten und der anhaltenden gesamtwirtschaftlichen Unsicherheit noch in den kommenden Monaten mit erheblichen Umsatzausfällen zu rechnen. Da Fixkosten wie Mieten und Zinsen unverändert anfallen, sind hier weiterhin Liquiditätshilfen erforderlich."

Allerdings sehen die derzeitigen Planungen zu künftigen Überbrückungshilfen vor, dass sie nur Unternehmen erhalten sollen, die in den Monaten April und Mai einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent nachweisen können. Hiergegen hatten sich Wirtschaftsminister Dr. Buchholz und Wirtschafts-Staatssekretär Dr. Rohlfs gewandt. Beide hatten gefordert, dass es nicht auf einen Umsatzrückgang in der Vergangenheit ankommen könne, um Überbrückungshilfen ab Juni zu erhalten.

Kammerpräsident Ralf Stamer sieht es genauso: „Betriebe, die im April und Mai große Probleme hatten, haben Soforthilfen beantragt. Gerade im Handwerk ist aber auch nicht auszuschließen, dass Betriebe erst in den kommenden Monaten in die Krise rutschen. Dies ist etwa bei handwerklichen Zulieferbetrieben der Industrie aufgrund von Auftragsstornierungen oder bei Betrieben des Bau- und Ausbaugewerbes wegen der Zurückhaltung der privaten und gewerblichen Kunden denkbar. Solche Fälle müssen förderfähig sein. Daher freuen wir uns über die Unterstützung aus unserem Wirtschaftsministerium."


Der Verband Handwerk Schleswig-Holstein e.V. , die Handwerkskammer Flensburg und die Handwerkskammer Lübeck vertreten die handwerklichen Organisationen und etwa 32.000 Mitgliedsbetriebe mit 175.000 Beschäftigten.
Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/ 12
23552 Lübeck