Ab
1. Januar 2021 gibt es ein aktualisiertes Kompetenzprofil und
überarbeitete Prüfungsanforderung für angehende Meisterinnen und Meister
im Gebäudereiniger-Handwerk. Die neue Meisterprüfungsverordnung wurde
jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht: www.bgbl.de
Sie trägt dem ganzheitlichen handlungs- und arbeitsprozessorientierten
Ansatz Rechnung und berücksichtigt dabei deutlich verstärkt die
Themengebiete Digitalisierung und Nachhaltigkeit. 2019 war bereits die
überarbeitete Gesellenprüfungsverordnung in Kraft getreten.
Reinigungs-Spezialisten sind sie sowieso, doch mittlerweile müssen
Meisterinnen und Meister mehr und mehr Managementaufgaben übernehmen,
gesetzliche Vorgaben erfüllen und vielfältige Themenfelder abdecken. Dem
trägt die überarbeitete Verordnung Rechnung.
"Es ist wichtig, dass Aus- und Weiterbildung auf der Höhe der Zeit
erfolgen, nur so bleiben wir zukunftsfähig und attraktiv. Gerade der
Meistertitel hat als starke Marke hohe Strahlkraft und muss gepflegt
werden", so Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich, der zudem die
Systemrelevanz des Gebäudereiniger-Handwerks
in der aktuellen Pandemie hervorhebt: "Corona hat unserem Handwerk
deutlich mehr Relevanz und Wertschätzung zukommen lassen. Um diesen
Auftrieb zu nutzen, lautet die Antwort adäquate Qualifizierung und
Qualitätssicherung. Hier setzt die neue Meisterprüfungsverordnung
Maßstäbe." Auf Prüflinge, die von 2021 an ihren Meistertitel erwerben
wollen, kommen künftig mehr kaufmännische und personalwirtschaftliche
Fragekomplexe zu, zum Beispiel zur Betriebsorganisation, zum
Qualitätsmanagement, Arbeits- oder Datenschutz.
Eine zentrale
Rolle spielen zudem die Megatrends digitaler Technologien sowie
Ressourceneffizienz und Umweltschutz. Die neue Verordnung steht im
Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen
Entwicklung im Sinne der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der
Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung dient.
Die neue Verordnung gilt ab 1.1.2021. Für begonnene Prüfungsverfahren gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten.
Jägerstraße 5
10117 Berlin
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