Donnerstag, 12. November 2020

Einführung eines flächendeckenden Unternehmerlohns - Handwerker brauchen rasche Hilfe.


HWK Dortmund und IHK zu Dortmund zur Einführung eines flächendeckenden Unternehmerlohns - Der nordrhein-westfälische Landtag hat in seiner gestrigen Plenarsitzung die Landesregierung damit beauftragt, sich im Rahmen der Corona-Hilfen auf Bundesebene für die Einführung eines flächendeckenden Unternehmerlohns, der unabhängig von Auflagen unbürokratisch ausgezahlt wird, einzusetzen.
Hierzu erklären die Spitzen der Handwerkskammer (HWK) Dortmund und Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund - HWK-Präsident Berthold Schröder: „Für zahlreiche Solo-Selbstständige hat sich die Lage mit den November-Beschränkungen noch einmal verschärft. Deshalb begrüßen wir es, dass Bundesminister Peter Altmaier und das Land NRW einen Unternehmerlohn ins Auge fassen wollen. Denn viele Hilfsmaßnahmen, wie das Kurzarbeitergeld, greifen für Solo-Selbstständige nicht. Instrumente, die primär auf einen finanziellen Ausgleich der Betriebskosten abzielen, sind für sie ebenfalls nicht ideal, da ihr wesentlichstes Kapital ihre eigene Arbeits- und Leistungsfähigkeit ist.

Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass etwaige Hilfen auch zur Deckung der Lebenshaltungskosten eingesetzt werden dürfen. Das Land NRW tritt bereits mit der ÜberbrückungshilfePLUS seit Juli für Soloselbstständige ein, die keine Grundsicherung in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus benötigen wir aber weitere, flächendeckende Unterstützungsmaßnahmen, um den Unternehmer*innen, die jetzt durch weitere Einschränkungen oder Schließungen in Existenznot geraten, passgenaue Hilfe zukommen lassen können. Im Handwerk sind beispielsweise Kosmetiker*innen besonders von den neuen Einschränkungen betroffen, da sie ihre Tätigkeit nicht ausüben dürfen.“
IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann: „Leider sind viele unserer Mitgliedsunternehmen zurzeit von existenzbedrohenden Einschnitten betroffen. Daher begrüßen wir es, wenn mit der Einführung eines flächendeckenden Unternehmerlohns die Einbußen vieler Solo-Selbständiger in Handel, Gastronomie, Freizeit- und Kreativwirtschaft, Tourismus, Messe- und Veranstaltungsgeschäft und viele weiterer Dienstleiter kompensiert werden können. Wir appellieren aber auch an die Politik, alles dafür zu tun, dass die Novemberhilfen möglichst noch in diesem Kalenderjahr und nicht erst im Januar beantragt und ausgezahlt werden können.“

Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
44139 Dortmund

 

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