HWK
Dortmund und IHK zu Dortmund zur Einführung eines flächendeckenden
Unternehmerlohns - Der nordrhein-westfälische Landtag hat in seiner
gestrigen Plenarsitzung die Landesregierung damit beauftragt, sich im
Rahmen der Corona-Hilfen auf Bundesebene für die Einführung eines
flächendeckenden Unternehmerlohns, der unabhängig von Auflagen
unbürokratisch ausgezahlt wird, einzusetzen.
Hierzu erklären die
Spitzen der Handwerkskammer (HWK) Dortmund und Industrie- und
Handelskammer (IHK) zu Dortmund - HWK-Präsident Berthold Schröder: „Für
zahlreiche Solo-Selbstständige hat sich die Lage mit den
November-Beschränkungen noch einmal verschärft. Deshalb begrüßen wir es,
dass Bundesminister Peter Altmaier und das Land NRW einen
Unternehmerlohn ins Auge fassen wollen. Denn viele Hilfsmaßnahmen, wie
das Kurzarbeitergeld, greifen für Solo-Selbstständige nicht.
Instrumente, die primär auf einen finanziellen Ausgleich der
Betriebskosten abzielen, sind für sie ebenfalls nicht ideal, da ihr
wesentlichstes Kapital ihre eigene Arbeits- und Leistungsfähigkeit ist.
Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass etwaige Hilfen auch zur
Deckung der Lebenshaltungskosten eingesetzt werden dürfen. Das Land NRW
tritt bereits mit der ÜberbrückungshilfePLUS seit Juli für
Soloselbstständige ein, die keine Grundsicherung in Anspruch nehmen
können. Darüber hinaus benötigen wir aber weitere, flächendeckende
Unterstützungsmaßnahmen, um den Unternehmer*innen, die jetzt durch
weitere Einschränkungen oder Schließungen in Existenznot geraten,
passgenaue Hilfe zukommen lassen können. Im Handwerk sind beispielsweise
Kosmetiker*innen besonders von den neuen Einschränkungen betroffen, da
sie ihre Tätigkeit nicht ausüben dürfen.“
IHK-Präsident
Heinz-Herbert Dustmann: „Leider sind viele unserer Mitgliedsunternehmen
zurzeit von existenzbedrohenden Einschnitten betroffen. Daher begrüßen
wir es, wenn mit der Einführung eines flächendeckenden Unternehmerlohns
die Einbußen vieler Solo-Selbständiger in Handel, Gastronomie, Freizeit-
und Kreativwirtschaft, Tourismus, Messe- und Veranstaltungsgeschäft und
viele weiterer Dienstleiter kompensiert werden können. Wir appellieren
aber auch an die Politik, alles dafür zu tun, dass die Novemberhilfen
möglichst noch in diesem Kalenderjahr und nicht erst im Januar beantragt
und ausgezahlt werden können.“
Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
44139 Dortmund
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