Landesregeln
zur öffentlichen Auftragsvergabe - Die Landesregierung von
Sachsen-Anhalt hat die Regeln zur Erleichterung öffentlicher
Auftragsvergaben während der Coronakrise um ein Jahr bis Ende 2021
verlängert. So können z.B. Bauaufträge bis zu einem Auftragswert von
5,35 Millionen Euro beschränkt und bis zu 2,5 Millionen Euro freihändig
vergeben werden.
Dazu erklärte Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer
der Handwerkskammer Halle: „Wir begrüßen die Fortschreibung der
einfacheren Auftragsvergabe ausdrücklich. So sinkt bei Unternehmen wie
bei Behörden der personelle Aufwand. Zudem können regional tätige
Unternehmen durch öffentliche Aufträge stabilisiert werden.“
Handwerkskammer Halle (Saale)
Gräfestraße 24
06110 Halle
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