Zu
den von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie erklärt der Hauptgeschäftsführer des
Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), Oskar Vogel: „Die
Verlängerung des Teil-Lockdowns ist wohl angesichts der weiter hohen
Infektionszahlen nicht zu vermeiden. Aus Gründen des
Gesundheitsschutzes, aber auch um die hohen Quarantäneausfälle in den
Betrieben zu verringern - viele sind bereits jetzt in ihrer
Arbeitsfähigkeit stark beeinträchtigt. Gleichwohl trifft dieser Schritt
die betroffenen Handwerksbetriebe im Land sehr hart. Besonders, weil die
Ende Oktober zugesagten November-Hilfen zur Kompensierung des
Umsatzausfalles noch immer nicht fließen. Die angekündigten
Abschlagszahlungen sind bei weitem nicht ausreichend. Bei allem
Verständnis für Komplexität der Sachlage – wenn Betriebe erst
zahlungsunfähig sind, ist es zu spät für Hilfsgelder. Ebenfalls
problematisch: Die mittelbar betroffenen Handwerksbetriebe –
beispielsweise Lieferanten für die Gastronomie, Gebäudereiniger oder
Textilpflege – können die Unterstützung wegen der zu hohen Grenze von 80
Prozent Umsatzausfall häufig gar nicht in Anspruch nehmen. Für die
jetzt angekündigte Fortführung der Hilfen im Dezember muss diese Hürde
gesenkt werden. Auch 50 Prozent Umsatzausfall über mehrere Monate sind
für einen gesunden Betrieb kaum ohne Unterstützung zu kompensieren.
Nicht hilfreich ist in diesem Zusammenhang, dass der vom Land im Oktober per Gesetz verabschiedete Beteiligungsfonds, mit dem stark von der Krise betroffene Unternehmen stabilisiert werden sollen, offenbar nach wie vor nicht umgesetzt ist. Dies muss schnell passieren.“
Unterstützungsmaßnahmen schnell zur Anwendung bringen
Die nunmehr festgelegte Verlängerung der Corona-Sperrmaßnahmen komme
nicht unerwartet und habe sich in den letzten Tagen angedeutet, stellt
Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle, fest. „Aus Sicht
des Handwerks ist die angekündigte Verlängerung der
Unterstützungsmaßnahmen ungemein wichtig. Die Hilfe muss nicht nur
angekündigt, sondern auch zeitnah ausgezahlt werden. Die Betriebe
brauchen dringend Unterstützung, um diese Zeit zu überstehen und den
Betrieb aufrecht erhalten zu können“.
Er betont, es handelt sich
nicht um Almosen, sondern um einen Ausgleich für staatlich angeordnete
Schließungen. Dabei sollte mehr als bisher die Lage von Unternehmen
bedacht werden, die zwar geöffnet sind, aber signifikante Umsatzeinbußen
haben. „Teilweise fallen solche Betriebe durch das Raster.“ Als
Beispiel nennt er Bäckereien bei denen zwar der Thekenverkauf läuft,
aber erhebliche Ausfälle aus dem Cafégeschäft entstehen.
Besorgniserregend sei für viele Betriebe die unsichere Perspektive.
„Wirtschaft ist zu einem guten Teil auch Psychologie, daher sind
eindeutige Signale nötig, wie es im kommenden Jahr weiter gehen soll“,
so Keindorf. „Wir benötigen schon jetzt Aussagen für die dritte Phase
der Überbrückungshilfe, die ab Januar vorgesehen ist“.
Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. Heilbronner Straße 43 70191 Stuttgart
Handwerkskammer Halle (Saale) Gräfestraße 24 06110 Halle
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