Zu
den Beschlüssen von Bund und Ländern zur Corona-Bekämpfung vom 25.
November erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes
des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die Verlängerung und Verschärfung des
Teil-Lockdowns weit in den Dezember hinein mit der Option einer
Fortsetzung nach Neujahr ist der drohenden Überlastung des
Gesundheitswesens geschuldet. Dieser Schritt trifft viele unserer
Handwerksbetriebe unbestreitbar sehr hart. Doch auch um die hohen
Quarantäneausfälle in den Betrieben zu verringern – viele sind bereits
jetzt in ihrer Arbeitsfähigkeit stark beeinträchtigt -, ist eine weitere
Phase gesellschaftsweiter Kontaktreduzierungen wohl nicht zu vermeiden.
Mit den bisherigen Maßnahmen ist es leider noch nicht gelungen, das
Infektionsgeschehen deutlich zu reduzieren. Eine stabile Gesundheitslage
ist aber Voraussetzung dafür, unbeeinträchtigt von erkrankungs- oder
quarantänebedingten Ausfällen planen und arbeiten zu können.
Persönlicher Gesundheitsschutz ist insofern immer auch Betriebe-Schutz.
Richtigerweise haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten
auch für die Zeit des verlängerten Teil-Lockdowns „Dezemberhilfen“ in
Aussicht gestellt. Allerdings müssen dieser Ankündigung auch rasch Taten
folgen.
So löblich eine solche Ankündigung ist, entscheidend ist, dass die Hilfen auch tatsächlich bei all denen ankommen, die massiv betroffen sind. Die Konzeption der Novemberhilfe hat gezeigt, wie schwierig es ist, alle vom Teil-Lockdown Betroffenen auf faire Weise einzubeziehen. Die dabei zutage getretenen Unzulänglichkeiten müssen nun zügig behoben werden, damit die Betriebe für den November und nun auch für die weiteren Schließzeiten auf Unterstützung setzen können. Denn für viele Handwerksbetriebe, die unmittelbar oder mittelbar von den nun verlängerten Schließungsregelungen betroffen sind, verschärft sich die Lage zusehends: Sie brauchen dringend Unterstützung, um diese Zeit überstehen und ihren Betrieb aufrecht erhalten zu können. Wichtig ist zudem, schon jetzt die Regeln für die dritte Phase der Überbrückungshilfe festzulegen, die ab Januar vorgesehen ist.
Als Folge des verlängerten Teil-Lockdowns wird sich die Liquiditätssituation in vielen Betrieben zuspitzen. Es braucht daher zwingend weiter Liquiditätshilfen. Steuerrechtliche Corona-Erleichterungen wie vereinfachte, zinslose Stundungen, der Verzicht auf Säumniszuschläge sowie das Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen sollten daher auch im kommenden Jahr weiter gelten. Zudem sollten für unsere Handwerksbetriebe die Möglichkeiten zum Verlustrücktrag substanziell ausgeweitet werden.
Zu Recht sind als Teil des Maßnahmenbündels für kleinere Läden keine schärferen Zugangsregeln festgelegt worden. Damit konnte insbesondere für Geschäfte der Lebensmittelhandwerker mit ihrem Thekenverkauf ein zusätzliches Belastungsmoment vermieden werden. Bei den in das Ermessen der Länder gelegten Möglichkeiten zusätzlicher Maßnahmen in Hotspot-Regionen wird es wichtig sein, dass die spezifische Systemrelevanz zahlreicher handwerklicher Dienstleistungen vor Ort in die Ausgestaltung der Maßnahmen einfließt.
Für die Arbeitsfähigkeit unserer Handwerksunternehmer und ihrer Beschäftigten ist die Betreuung und Beschulung ihrer Kinder von zentraler Bedeutung. Deshalb müssen Bund und Länder alles tun, ebendiese Betreuung und Beschulung so umfassend wie möglich fortzusetzen. Die Bildungsstätten des Handwerks beschulen bereits seit Mai nach sehr strengen und vor Ort abgestimmten Hygiene- und Abstandskonzepten in kleineren Gruppengrößen. Sie müssen ihren Lehrbetrieb auf dieser Basis fortsetzen dürfen.“
Zentralverband des Deutschen Handwerks Mohrenstr. 20/21 10117 Berlin
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