Unternehmen
müssen, gemäß einer getroffenen Übereinkunft zwischen den zuständigen
Bundesministerien, künftig über die Einhaltung „anerkannter
Menschenrecht-Standards“ in ihren Lieferketten berichten. Das Gesetz
soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 und ab 2024 für
Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern gelten. „Das Handwerk lehnt
dieses Gesetz ab, selbst wenn es im Vergleich zu ersten Entwürfen
Erleichterungen enthält", erklärt Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der
Handwerkskammer Halle.
Es schaffe neue bürokratische Belastungen und Risiken für die
Handwerksbetriebe, selbst wenn sie auf den ersten Blick gar nicht
betroffen seien. „Als Zulieferer sind aber auch die Kleinen in
Wirtschaftsketten eingebunden. Es ist abzusehen, dass die
Großunternehmen die gesetzlichen Anforderungen an ihre Zulieferer
weiterreichen“ so Neumann.
Handwerkskammer Halle (Saale)
Gräfestraße 24
06110 Halle
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