Vor Entscheidung der Mindestlohnkommission:
BIV will Presse mit Postkarten-Infoaktion sensibilisieren - In den
kommenden Wochen dürfte die Berichterstattung zum Thema allgemeiner
gesetzlicher Mindestlohn wieder an Fahrt gewinnen. Schließlich soll die
Mindestlohnkommission im Laufe des Juni 2020 ihre Vorschläge
unterbreiten. Wenn es um den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn geht,
gehört es seit vielen Jahren leider zu einem häufig begangenen
redaktionellen Irrtum, das Gebäudereiniger-Handwerk bildlich oder
textlich mit dem Thema in Verbindung zu bringen. „Dies ist immer wieder
ein ärgerlicher, da völlig unnötiger und unverdienter öffentlicher
Imageschaden, der der Branche entsteht“, so Johannes Bungart,
Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks
(BIV).
Fakt ist: Das Gebäudereiniger-Handwerk
zahlt seit mehr als zehn Jahren allgemeinverbindliche Tariflöhne nach
Arbeitnehmerentsendegesetz. Der Einstiegs-Branchenmindestlohn
(Lohngruppe 1) liegt 2020 in den meisten Bundesländern bei 10,80 € und
damit rund 15 % über dem allg. gesetzlichen Mindestlohn. Der zweite
Branchenmindestlohn (Lohngruppe 6 für Glas- und Fassadenreinigung)
beträgt 14,10 € und liegt rund 50 % über dem allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohnniveau von 9,35 €.
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Jägerstraße 5, 10117 Berlin
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