Im Sinne des Belastungsmoratoriums, auf das sich die Koalition verständigt hat, appelliert ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke an Bund und Länder, die Nichtbeanstandungsregelung für Kassen zu verlängern: „Der ZDH unterstützt nach wie vor die Bestrebungen des Gesetzgebers, Manipulationen an Kassenaufzeichnungen zu verhindern. Doch angesichts nur schlecht gefüllter oder ganz leerer Kassen bei vielen unserer Betriebe ist es ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum zu vermitteln, dass sie genau jetzt in neue Kassen oder Kassensicherungstechnik investieren sollen. Daher sind Bund und Länder aufgerufen, zeitnah die Nichtbeanstandungsregelung zu verlängern und so die dringend nötige Liquidität in den Betrieben zu belassen statt die aufgespannten „Rettungsschirme“ faktisch zu durchlöchern. Den Betrieben ist es in dieser Krisenphase schlichtweg nicht zuzumuten, zur Einhaltung einer Frist jetzt Geld für Investitionen in die Hand nehmen zu müssen, das ihnen wegen der Corona-Einschränkungen in ihren Kassen fehlt.
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
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