Sonntag, 3. November 2019

Wertvolle Steuertipps zum Jahresendspurt - handwerkernachrichten.com




Der BdSt-Check zeigt, was Sie in diesem Jahr noch erledigen sollten -
Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige
steuerliche Dinge erledigen. Denn es kann sich lohnen, noch vor dem
Jahreswechsel etwas Ordnung in die Steuerunterlagen zu bringen: So
erhält man schnell einen Überblick, ob Anschaffungen noch in diesem Jahr
sinnvoll sind oder aus steuerlicher Sicht besser erst 2020 getätigt
werden sollten.



Der Bund der Steuerzahler erklärt, woran Arbeitnehmer, Unternehmer,
Rentner, Sparer oder Vermieter jetzt denken sollten und welche Anträge
bares Geld wert sind. Dazu haben wir mehr als 30 Tipps für Steuerzahler
zum Jahresende erstellt. In diesem Jahr gibt es einige Besonderheiten:
Minijobber, die den Mindestlohn erhalten, sollten zum Jahreswechsel die
Arbeitsverträge überprüfen, weil der Mindestlohn steigt. Und Unternehmer
sollten sich auf geänderte Regeln bei Mitarbeiter-Gutscheinen
einstellen. Wer sich einen Elektrolieferwagen anschaffen möchte, sollte
damit eventuell noch etwas warten – und Eigentümer, die ihr Haus
energetisch auf den neuesten Stand bringen wollen, sollten die Sanierung
ebenfalls verschieben. Grund: Die Steuerförderung gibt es erst für
Baumaßnahmen ab 2020.


Der neue BdSt-INFO-Service Nr. 21 steht Mitgliedern auf www.steuerzahler.de zum Download zur Verfügung. Jeder Interessierte kann die Steuerinformation unter info@steuerzahler.de kostenlos anfordern. Medienvertreter wenden sich bitte an presse@steuerzahler.de


Service-Hotline für interessierte Bürger: 0800 - 883 83 88


Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

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