Handwerkskammer rät: Was tun gegen Telefonakquise der Adressbuchabzocker
Die Betreiber dubioser Internetverzeichnisse haben offensichtlich den Marktplatz Europa entdeckt und gehen von dort aus ihren Geschäften nach.
So rufen nach Informationen der Handwerkskammer Reutlingen derzeit
Sie fragen nach, ob
die Adressdaten für ein Internetverzeichnis noch korrekt seien und
bitten, das Gespräch aufzeichnen zu dürfen. Wer dies bejaht und die
Adressdaten korrigiert, erhält die Auskunft, dass die Daten somit
aktualisiert seien und dem Betrieb nun eine Rechnung über 295 Euro
zugesandt werde.
Richard Schweizer,
Rechtsberater der Handwerkskammer Reutlingen, weist jedoch darauf hin,
dass die spanische Firma den Beweis erbringen müsse, dass ein Vertrag
tatsächlich zustande gekommen sei und dass auf die Kostenpflicht im
Rahmen des Telefonats hingewiesen wurde.
„Betroffene Betriebe sollten daher zum einen den möglichen Vertragsschluss mit einem Musterschreiben der Handwerkskammer Reutlingen anfechten
und zum anderen hilfsweise die spanische Firma auffordern, den
Tonbandmitschnitt zu übermitteln“, erläutert Schweizer. Meist werde sich
dann ergeben, dass ein Vertrag im Hinblick auf die Kostenpflicht
überhaupt nicht geschlossen wurde.
Die Handwerkskammer warnt seit geraumer Zeit vor übereilten Vertragsabschlüssen mit Firmen
in der Adressbuch- und Werbebranche, die ihren Sitz, den Gerichtsstand
oder die Bankverbindung im Ausland haben. „Damit soll in vielen Fällen
lediglich die Rechtsverfolgung erschwert werden“, so der Rechtsexperte
der Handwerkskammer.
Das Musterschreiben und weitere Informationen finden Sie hier:
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