05.12.2022
- Senioren-Union bedauert Entscheidungen im Finanzausschuss des
Bundesrats. - Mit Unverständnis reagiert die Senioren-Union der CSU
(SEN) auf die aktuelle Entscheidung des Finanzausschusses des Deutschen
Bundesrats, beim Jahressteuergesetz 2022 die persönlichen Freibeträge
bei der Erbschaftsteuer nicht zu erhöhen. „Mit Anpassung der
Grundbesitzbewertung an die tatsächlichen Entwicklungen steigt die
Bewertung von Immobilien ab dem neuen Jahr in vielen Städten und
Gemeinden an. Das Vererben von Wohneigentum von einer Generation an die
nächste steht damit vor immer größeren finanziellen Problemen“, betont
Franz Meyer, Landesvorsitzender der Senioren-Union der CSU. „Das Anheben
der Freibeträge wäre eine einfache und schnell wirkende Maßnahme, die
auch für den gesamten Wohnungsmarkt positive Effekte hätte.“
Gerade als Vertreter der älteren Generation liegt es der
Senioren-Union besonders am Herzen, dass das Übertragen von Wohneigentum
von einer Generation auf die nächste nicht an Finanzproblemen
scheitert. Daher unterstützt die Senioren-Union den Vorstoß der
Bayerischen Staatsregierung, weiterhin eine Reform der Erbschaftsteuer
und dabei eine Anhebung der Erbschaftsteuerfreibeträge zu fordern. „Wir
halten den anhaltenden Einsatz des bayerischen Finanzministers Albert
Füracker für die Anpassung der Erbschaftssteuer-Freibeträge für
notwendig und hilfreich“, unterstreicht SEN-Landesvorsitzender Franz
Meyer. „Auch wir werden auf allen Ebenen dafür kämpfen, dass die
persönlichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer angehoben werden, damit
sie ihre Entlastungswirkung für die Betroffenen nicht komplett
verlieren.“
CSU-Landesleitung, Pressestelle, Franz Josef Strauß-Haus, Mies-van-der-Rohe-Str.1, 80807 München
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