Statement
von HWK-Hauptgeschäftsführer Carsten Harder - „Wir begrüßen es sehr,
dass die Überbrückungshilfe bis zum Jahresende verlängert und maßgeblich
verbessert wurde. So können jetzt auch Unternehmen auf diese
Zuschusszahlung zurückgreifen, die vorher nicht anspruchsberechtigt
waren, vor allem mit Blick auf die Höhe der Umsatzeinbrüche“, sagt
Carsten Harder, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer (HWK)
Dortmund. Zudem sei es gut, so Harder, dass sowohl bei den Fixkosten
wie auch den Personalkosten die Höchstersatzquoten angehoben worden
seien. Und die bisherige gesonderte Deckelung der Überbrückungshilfe für
sehr kleine Betriebe, zu denen ja ein Großteil der Handwerksunternehmen
zähle, entfalle erfreulicherweise vollständig.
Die Regelungen im Einzelnen:
Der Leistungszeitraum der Überbrückungshilfe II umfasst die Monate September bis Dezember 2020.
Antragsberechtigt
sind alle Handwerksbetriebe und Soloselbstständige, wenn sie in zwei
zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 einen
Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent gegenüber den jeweiligen
Vorjahresmonaten oder einen Umsatz- einbruch von mindestens 30 Prozent
im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 gegenüber dem
Vorjahreszeitraum hatten.
Förderfähig sind unverändert die
fortlaufenden fixen Betriebskosten. Allerdings wird die
Personalkostenpauschale, die bisher bei 10 Prozent der förderfähigen
Kosten lag, auf 20 Prozent angehoben.
Die Berechnung der konkreten Zuschusshöhe orientiert im
Förderzeitraum an der Umsatzentwicklung. Konkret bedeutet dies:
90 Prozent der Fixkosten (bisher 80 Prozent) bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
60 Prozent der Fixkosten (bisher 50 Prozent) bei Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent
40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch)
Ab einem Umsatzeinbruch von unter 30 Prozent erfolgt keine
Erstattung. Der maximale Förderbetrag liegt weiterhin bei 50.000 € je
Monat, insgesamt also bei maximal 200.000 €.
Im Sinne der Kleinst-
und Kleinbetriebe wurde nachgebessert. Bisherige Deckelungen der
Zuschussbeträge für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten (9.000 €) bzw.
mit bis zu 10 Beschäftigen (15.000 €) entfallen künftig.
Hinweis:
Die Antragstellung muss weiterhin über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
oder Rechtsanwälte erfolgen. Die Kosten dafür trägt der Unternehmer,
auch dann, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
44139 Dortmund
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