Die Handwerkskammer stellt dieses Motiv für ihre Mitgliedsbetriebe bereit.Die Handwerkskammer Oldenburg rät ihren 12.700 Mitgliedsbetrieben mit rund 90.000 Beschäftigten, die Arbeitsschutzmaßnahmen strikt einzuhalten. „Entsprechende Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums sind deutlich“, erklärt Hauptgeschäftsführer Heiko Henke. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten in den Betrieben, auf den Baustellen und im Kundendienst die höchstmöglichen Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Abläufe müssen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt auch bei der Arbeit. Hinsichtlich der Fahrten in Firmenfahrzeugen haben die Städte und Landkreise in ihren Allgemeinverfügungen Regelungen formuliert. Für zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direktem Kontakt muss gesorgt werden. Zusätzliche Hygienemaßnahmen müssen vorgehalten werden.
Beispiel Friseure: Mund-Nasen-Schutz für Beschäftigte und Kundschaft. Obligatorisches Haarewaschen im Salon. Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Friseurarbeitsplätzen. Abschaffung von Wartezonen. Verwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je Kunde. Optimierte Lüftung. Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz. Vorerst verboten bleiben: Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege.
Heiko Henke: „Wir appellieren an unsere Handwerkerinnen und Handwerker, Empfehlungen und Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit strikt einzuhalten. Dies passiert vielerorts vorbildlich. Wir müssen uns aber alle weiterhin disziplinieren, denn es ist noch nicht vorbei!“
Foto: Handwerkskammer Oldenburg
Handwerkskammer Oldenburg
Theaterwall 32
26122 Oldenburg
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