Freitag, 3. Mai 2019

KFZ-Hardware-Nachrüstung – Bundesförderung für Handwerker- und Lieferfahrzeuge




Im Rahmen des „Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der
individuellen Mobilität in unseren Städten“ fördert der Bund die
Nachrüstung von gewerblich genutzten leichten und schweren Handwerker-
und Lieferfahrzeugen. Allerdings nur, wenn der Handwerksbetrieb seinen
Firmensitz in einer der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen
Städten oder Landkreisen hat sowie gewerbliche Fahrzeughalter, deren
Firma nennenswerte Aufträge in der jeweiligen Stadt hat (25 Prozent oder
mehr der Aufträge pro Jahr bzw. 25 Prozent oder mehr des Umsatzes).
Betroffene Städte oder Landkreise sind unter anderem Mannheim,
Ludwigshafen, Heilbronn, Stuttgart, Darmstadt, Frankfurt.



Gefördert wird die Nachrüstung folgender Fahrzeuge:


  • Leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge der Klassen N1 und N2 zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen der Euro-Stufen Euro 3, 4, 5 und 6
  • Schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge der Klassen N1 und N2 bis 7,5 Tonnen der Euro-Stufen Euro I, II, III, IV, V und EEV
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