Dienstag, 10. September 2019

Wiedereinführung der Meisterpflicht - Starkes Signal der Koalition für Qualität und Qualifikation im Handwerk.



Mit der Novellierung des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks 2004 war die Meisterpflicht zur Führung eines Betriebes in mehr als 50 Gewerken aufgehoben worden. Mit der gestrigen Koalitionserklärung soll für einige Gewerke die Meisterpflicht wieder eingeführt werden.  -  Zu der bekannt gemachten Ankündigung der Koalitionsfraktionen, in einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen zu wollen, erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): Die gemeinsame Erklärung der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, in einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen zu wollen und dem Bundestag in einem Gesetzentwurf die Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Handwerken vorzuschlagen, ist ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk. Zukunftssicherung und nachhaltige Unternehmensentwicklung im Handwerk werden so auf einer breiteren Basis möglich.
Seit der Novelle 2004 ist es zwar nicht in allen Gewerken, aber in einigen besonders augenfällig zu Fehlentwicklungen gekommen: weniger Auszubildende, weniger Fachkräfte, weniger Qualität, schneller vom Markt verschwindende Betriebe und infolge dessen ein geringerer Gewährleistungs- und Verbraucherschutz. Daher ist es gut, dass diese Fehlentwicklungen jetzt korrigiert werden sollen, um wieder mehr Ausbildung, mehr Qualifikation, mehr Qualität, mehr Gewährleistungs- und Verbraucherschutz zu ermöglichen. Denn auch in Zukunft sollen Verbraucher ein qualitativ hochwertiges, ausbildungs- und betriebsnachhaltiges Handwerk vorfinden. Der Meisterbrief ist der Garant, um das Ausbildungs- und Qualifizierungssystem und damit auch Fachkräfte im Handwerk für die Zukunft zu gewährleisten.
Insofern begrüßen wir außerordentlich, dass die Koalition jetzt einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht ins parlamentarische Verfahren einbringt. Wir plädieren nachdrücklich dafür, den Gesetzentwurf zügig im Parlament zu verabschieden. Die nunmehr verbleibenden zulassungsfreien Handwerke müssen unabhängig davon die gleichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung haben wie Handwerke mit Meisterpflicht. Hierzu gehört nicht zuletzt die verstärkte Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Option einer zukünftigen Einstufung als zulassungspflichtiges Handwerk.
 Zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen erklärt Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer (HWK) Dortmund:  „Wir begrüßen diese Entscheidung außerordentlich. Der Meistertitel steht für höchste Qualität, nachhaltige Unternehmensgründungen und eine fundierte Ausbildung von Nachwuchskräften. Dass die Koalition diese große Bedeutung erkannt hat, werten wir als starkes Signal für das Handwerk und den Mittelstand.“
 Seit im Jahr 2004 die Meisterpflicht in 53 Gewerken abgeschafft wurde, sei es zu deutlichen Fehlentwicklungen in den betroffenen Gewerken gekommen. „Mit besonderer Sorge haben wir beispielsweise beobachtet, dass die Ausbildung in den zulassungsfreien Gewerken ohne Meisterpflicht deutlich eingebrochen ist“, so der KammerPräsident. Aber auch vor dem Hintergrund des Verbraucherschutzes sei die Ausweitung ein wichtiger Schritt. Schröder: „In den zulassungsfreien Gewerken kann sich aktuell jeder ohne jeglichen Qualifikationsnachweis selbstständig machen. Die Meisterprüfung setzt hingegen Standards, auf die sich der Kunde verlassen kann.“

Ebenfalls positiv bewertet der HWK-Präsident den vorgesehenen Bestandsschutz für Handwerker, die sich zuvor ohne Meister selbstständig gemacht haben. Nun müsse zügig darauf hingearbeitet werden, den Entwurf zu verabschieden, damit das Gesetz wie geplant Anfang 2020 in Kraft treten könne.
Die von den Berliner Koalitionsfraktionen heute angekündigte Rückführung von voraussichtlich zwölf Gewerken in die Meisterpflicht wird durch das Handwerk begrüßt. „Das ist ein starkes Zeichen für die Sicherung der Qualität im Handwerk“, stellt Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle, fest. „Wir befürworten, dass die Regierungskoalition jetzt einen solchen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht ins parlamentarische Verfahren einbringt. So werden Fehlentwicklungen wie zum Beispiel weniger Auszubildende, weniger Fachkräfte, weniger Qualität sowie schneller vom Markt verschwindende Betriebe behoben, welche nach der Handwerksnovelle 2004 in diesen Gewerken vermehrt sichtbar wurden“, so Keindorf weiter

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin
Handwerkskammer Dortmund
Ardeystr. 93
44139 Dortmund
Handwerkskammer Halle (Saale)
Gräfestraße 24
06110 Halle

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